25.07.2022, 15:18
Wie aus einer Stilfrage sofort wieder einen juristisches Problem konstruiert wird
25.07.2022, 16:03
(25.07.2022, 14:05)Gast schrieb:(25.07.2022, 13:40)lalelein89 schrieb: Aber der Chef ist ja auf Urlaub und liest seine Mails wahrscheinlich gar nicht?
Bin in Österreich - ja Kündigungsschreiben per mail mit elektronischer Signatur ist hier rechtens, keine Ahnung wie das in Deutschland ist.
In D gilt Schriftform und das muss jeder wissen, der 2 Examina bestanden hat.Sonst sollte der Person jede juristische Tätigkeit untersagt sein (das ist absolute Grundlage auch ohne Arbeitsrechtskenntnisse). Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass der TE die Erklärung darüber hinaus per E-Mail dem Chef schicken will, damit er unmittelbar Kenntnis erhält, weil es persönlich nicht geht.
Klugscheißer
26.07.2022, 22:44
Halte Dein Vorgehen für hässlich. Schreib ihm am Vortag ne Mail und bitte um ein dringendes Telefonat.
Aber:
§ 623 BGB: Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Aber:
§ 623 BGB: Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
27.07.2022, 00:04
(25.07.2022, 14:05)Gast schrieb:(25.07.2022, 13:40)lalelein89 schrieb: Aber der Chef ist ja auf Urlaub und liest seine Mails wahrscheinlich gar nicht?
Bin in Österreich - ja Kündigungsschreiben per mail mit elektronischer Signatur ist hier rechtens, keine Ahnung wie das in Deutschland ist.
In D gilt Schriftform und das muss jeder wissen, der 2 Examina bestanden hat.Sonst sollte der Person jede juristische Tätigkeit untersagt sein (das ist absolute Grundlage auch ohne Arbeitsrechtskenntnisse). Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass der TE die Erklärung darüber hinaus per E-Mail dem Chef schicken will, damit er unmittelbar Kenntnis erhält, weil es persönlich nicht geht.
Herzlichen Glückwunsch, dass du das weißt. Wirklich beeindruckend.
27.07.2022, 00:51
Ich würde einfach nur ne Email schreiben. In Österreich sind die Leute lockerer.
27.07.2022, 02:10
27.07.2022, 11:18
(26.07.2022, 22:44)DAS IST KEIN SPIEL schrieb: Halte Dein Vorgehen für hässlich. Schreib ihm am Vortag ne Mail und bitte um ein dringendes Telefonat.
Aber:
§ 623 BGB: Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Das da.
27.07.2022, 12:11
(27.07.2022, 11:18)Lawliet schrieb:(26.07.2022, 22:44)DAS IST KEIN SPIEL schrieb: Halte Dein Vorgehen für hässlich. Schreib ihm am Vortag ne Mail und bitte um ein dringendes Telefonat.
Aber:
§ 623 BGB: Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Das da.
Das BGB interessiert mich nicht, da ich mich in Österreich befinde. Laut meinem Arbeitsvertrag ist Schriftlichkeit gefordert, was Unterschriftlichkeit bedeutet, und eine qualifizierte elektronische Signatur ist einer handschriftlichen gleichgestellt. Aber nochmal, das ist nicht das Thema.
Mir sagte mal ein Deutscher, der mal in Österreich gearbeitet hat und dann wieder nach Deutschland zurückging, es fiele ihm extrem schwer nach der Zeit in Österreich wieder in Deutschland zu arbeiten, da in Österreich alles viel lockerer sei - ich glaube ich verstehe langsam was er meinte
Ich war in der Bude erst 5 Monate, also ich werde kein großer Verlust für die sein und hab auch noch kein großartiges Vertrauensverhältnis zu meinem Chef aufgebaut - deswegen will ich auch kein zu großes Ding da draus machen. Ich werde denk ich deshalb die Variante mit der Mail wählen - im Urlaub stören will ich ihn deshalb wirklich nicht...
27.07.2022, 13:12
(27.07.2022, 12:11)lalelein89 schrieb:Wenn du jeden Ratschlag mit Hinweis auf deutsche Besonderheiten ablehnst, was soll dann überhaupt die Frage in einem deutschen Forum?(27.07.2022, 11:18)Lawliet schrieb:(26.07.2022, 22:44)DAS IST KEIN SPIEL schrieb: Halte Dein Vorgehen für hässlich. Schreib ihm am Vortag ne Mail und bitte um ein dringendes Telefonat.
Aber:
§ 623 BGB: Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Das da.
Das BGB interessiert mich nicht, da ich mich in Österreich befinde. Laut meinem Arbeitsvertrag ist Schriftlichkeit gefordert, was Unterschriftlichkeit bedeutet, und eine qualifizierte elektronische Signatur ist einer handschriftlichen gleichgestellt. Aber nochmal, das ist nicht das Thema.
Mir sagte mal ein Deutscher, der mal in Österreich gearbeitet hat und dann wieder nach Deutschland zurückging, es fiele ihm extrem schwer nach der Zeit in Österreich wieder in Deutschland zu arbeiten, da in Österreich alles viel lockerer sei - ich glaube ich verstehe langsam was er meinte![]()
Ich war in der Bude erst 5 Monate, also ich werde kein großer Verlust für die sein und hab auch noch kein großartiges Vertrauensverhältnis zu meinem Chef aufgebaut - deswegen will ich auch kein zu großes Ding da draus machen. Ich werde denk ich deshalb die Variante mit der Mail wählen - im Urlaub stören will ich ihn deshalb wirklich nicht...
27.07.2022, 13:47
Hast du meine Ursprungsfrage gelesen? Es ging mir nicht darum, mich belehren zu lassen, wie eine Kündigung erfolgen muss sonder um eine Stilfrage!










