12.06.2022, 19:37
Es war von Kosten des Studiums die Rede. Dabei sind offensichtlich auch Studiengebühren, die wohl den Großteil der Kosten ausmachen, gemeint. Und das sind ohne wenn und aber Werbungskosten.
Anerkannt wurden bei mir zudem:
- Verpflegungsmehraufwand
- Bücher/Skripte/Bib-Kosten
- Flüge DE/UK (auch unterjährig)
Das mit dem Verpflegungsmehraufwand ist nicht bei allen Kommilitonen durchgegangen. Soweit man noch einen Partner m/w/d in DE hat, sollte man regelmässig heimfliegen und anstelle der Verpflegungsmehraufwendungen die doppelte Haushaltsführung abgreifen. Dann kann man auch die Miete absetzen.
Anerkannt wurden bei mir zudem:
- Verpflegungsmehraufwand
- Bücher/Skripte/Bib-Kosten
- Flüge DE/UK (auch unterjährig)
Das mit dem Verpflegungsmehraufwand ist nicht bei allen Kommilitonen durchgegangen. Soweit man noch einen Partner m/w/d in DE hat, sollte man regelmässig heimfliegen und anstelle der Verpflegungsmehraufwendungen die doppelte Haushaltsführung abgreifen. Dann kann man auch die Miete absetzen.
12.06.2022, 20:14
(12.06.2022, 19:37)Gast schrieb: Es war von Kosten des Studiums die Rede. Dabei sind offensichtlich auch Studiengebühren, die wohl den Großteil der Kosten ausmachen, gemeint. Und das sind ohne wenn und aber Werbungskosten.
Anerkannt wurden bei mir zudem:
- Verpflegungsmehraufwand
- Bücher/Skripte/Bib-Kosten
- Flüge DE/UK (auch unterjährig)
Das mit dem Verpflegungsmehraufwand ist nicht bei allen Kommilitonen durchgegangen. Soweit man noch einen Partner m/w/d in DE hat, sollte man regelmässig heimfliegen und anstelle der Verpflegungsmehraufwendungen die doppelte Haushaltsführung abgreifen. Dann kann man auch die Miete absetzen.
Kosten des Studiums gehe ich mit.
Mit dem Verpflegungsmehraufwand dürfte an § 9 Abs. 4a S. 6 EStG liegen. Also hier müsste/könnte man ggf drauf achten die Unterbrechung nach S. 7 herbeizuführen.
15.06.2022, 23:56
Weiß nicht, wie man hier pauschal "Mietkosten" behaupten kann.
Mietkosten können nur bei doppelter Haushaltsführung abgesetzt werden und diese muss im absoluten Regelfall auch detailiert nachgewiesen werden, sprich mit Fahrtenbuch, Rechnungen etc. Was im Speziellen sicher geht (so war es bei mir der Fall), ist: Studiengebühren, Umzugskosten, Lernmaterialien, Bewerbungskosten.
Mietkosten können nur bei doppelter Haushaltsführung abgesetzt werden und diese muss im absoluten Regelfall auch detailiert nachgewiesen werden, sprich mit Fahrtenbuch, Rechnungen etc. Was im Speziellen sicher geht (so war es bei mir der Fall), ist: Studiengebühren, Umzugskosten, Lernmaterialien, Bewerbungskosten.