09.11.2018, 16:55
[quote pid='18761' dateline='1541769003']
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Kontakte halt, auch wenn du vielleicht keine hast und das deshalb für unwahrscheinlich hältst. Man kann auch ohne Schulabschluss Millionär werden. Denk da mal drüber nach.
(09.11.2018, 14:01)Guest schrieb: 5,57 im ersten (ohne Schwerpunkt)Ganz bestimmt.
5,85 im zweiten
94.000 GK, vornehmlich Vitamin B, worauf ich schon seit Studienbeginn geachtet habe und in der konkreten Kanzlei auch im Ref zeigen konnte, ein wertvoller Mitarbeiter zu sein.
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Kontakte halt, auch wenn du vielleicht keine hast und das deshalb für unwahrscheinlich hältst. Man kann auch ohne Schulabschluss Millionär werden. Denk da mal drüber nach.
09.11.2018, 17:24
Das muss aber für ne GK extrem gutes Vitamin B sein (Papa Partner?).
Denn die "Not" jemanden mit nem ausreichend als Referendar oder WisMit zu beschäftigen, hat die gemeine GK oder MK oder Boutique nicht unbedingt...
Zumal man sich das "Verbürgen" in der Praxis nicht zu einfach vorstellen sollte. Ich habe nen guten Stand bei Partnern, Kollegen und Mandanten - den riskiere ich nicht unbedingt weil ein ehemaliger Kommilitone oder Bekannter von x die Latte nicht gerissen bekommt.
Klingt hart, ist aber so. Ich lebe als Anwalt und Berater nun einmal von dem in mich gesetzten Vertrauen... Wenn ich jemanden empfehle, muss ich den wirklich gut finden. Das kann ich mir bei 2x unter 6 kaum vorstellen. Es sei denn der Bewerber kann irgend ne wirklich geile Nische besetzen.
Denn die "Not" jemanden mit nem ausreichend als Referendar oder WisMit zu beschäftigen, hat die gemeine GK oder MK oder Boutique nicht unbedingt...
Zumal man sich das "Verbürgen" in der Praxis nicht zu einfach vorstellen sollte. Ich habe nen guten Stand bei Partnern, Kollegen und Mandanten - den riskiere ich nicht unbedingt weil ein ehemaliger Kommilitone oder Bekannter von x die Latte nicht gerissen bekommt.
Klingt hart, ist aber so. Ich lebe als Anwalt und Berater nun einmal von dem in mich gesetzten Vertrauen... Wenn ich jemanden empfehle, muss ich den wirklich gut finden. Das kann ich mir bei 2x unter 6 kaum vorstellen. Es sei denn der Bewerber kann irgend ne wirklich geile Nische besetzen.
09.11.2018, 18:15
Leute, warum sollte das denn nicht stimmen? Es steckt doch nicht hinter jedem Beitrag ein Fake..
Ich finde, man sollte sich langsam von dem Gedanken verabschieden, dass es Kanzleien (und damit sind einige GK einbeschlossen) ausschließlich auf die Note ankommt. Im Gegenteil. Die Note wird immer wichtiger. Zudem gilt: Bist du drin, interessiert sie absolut gar NICHT mehr.
Ja..es ist richtig. OHNE Kontakte, ohne Vitamin B, landen viele Bewerbungen, die nicht die harten Kriterien erfüllen, mglw. direkt im Papierkorb.
Vergesst aber bitte nicht, wie viele Leute Praktika, Ref-Stationen etc. dort gemacht haben und dadurch schon den Fuß in der Tür haben. Von mir aus auch Papa als Partner. Finde ich nun auch nicht soooo schlimm. (Nein, meiner ist kein RA).
Zudem gibt es ja auch extrem viele mittelständische und größere Kanzleien (keine int. GK). Auch ich bin mit einem ausreichenden Examen dort hineingekommen.
Nein, ohne 94.000 Euro Einstiegsgehalt. Aber ich bin sehr optimistisch, auch mit einem ausreichenden Examen in absehbarer Zeit ein Gehalt zu haben, das über diesen 94.000 Euro liegen wird ;)
Warum denn auch nicht? Leute, lasst euch nicht unterkriegen. Was sagen denn Noten in einem Examen über den beruflichen Erfolg aus?
Gar nichts (sagt unser Partner, ohne ein VB). Sein Einkommen ist aber sicher nicht relevant niedriger als das eines Partners einer GK ;)
Ich finde, man sollte sich langsam von dem Gedanken verabschieden, dass es Kanzleien (und damit sind einige GK einbeschlossen) ausschließlich auf die Note ankommt. Im Gegenteil. Die Note wird immer wichtiger. Zudem gilt: Bist du drin, interessiert sie absolut gar NICHT mehr.
Ja..es ist richtig. OHNE Kontakte, ohne Vitamin B, landen viele Bewerbungen, die nicht die harten Kriterien erfüllen, mglw. direkt im Papierkorb.
Vergesst aber bitte nicht, wie viele Leute Praktika, Ref-Stationen etc. dort gemacht haben und dadurch schon den Fuß in der Tür haben. Von mir aus auch Papa als Partner. Finde ich nun auch nicht soooo schlimm. (Nein, meiner ist kein RA).
Zudem gibt es ja auch extrem viele mittelständische und größere Kanzleien (keine int. GK). Auch ich bin mit einem ausreichenden Examen dort hineingekommen.
Nein, ohne 94.000 Euro Einstiegsgehalt. Aber ich bin sehr optimistisch, auch mit einem ausreichenden Examen in absehbarer Zeit ein Gehalt zu haben, das über diesen 94.000 Euro liegen wird ;)
Warum denn auch nicht? Leute, lasst euch nicht unterkriegen. Was sagen denn Noten in einem Examen über den beruflichen Erfolg aus?
Gar nichts (sagt unser Partner, ohne ein VB). Sein Einkommen ist aber sicher nicht relevant niedriger als das eines Partners einer GK ;)
09.11.2018, 18:40
Was war dein Einstiegsgehalt @ Mutmacher?
09.11.2018, 18:46
(09.11.2018, 14:01)Guest schrieb: 5,57 im ersten (ohne Schwerpunkt)
5,85 im zweiten
94.000 GK, vornehmlich Vitamin B, worauf ich schon seit Studienbeginn geachtet habe und in der konkreten Kanzlei auch im Ref zeigen konnte, ein wertvoller Mitarbeiter zu sein.
Gibt bestimmt Leute mit ausreichend in GK, das Gehalt erscheint mir aber sehr komisch zu sein.
09.11.2018, 18:55
Es gibt nen Unterschied zwischen unmöglich und wenig wahrscheinlich ;)
Natürlich muss der Beitrag kein Fake sein - habe ich auch nicht behauptet. Aber die Wahrscheinlichkeit dürfte eben nicht all zu hoch sein...
Zu den Gehältern kann man sich im Übrigen ganz gut mit ner Daumenregel behelfen:
In der Regel erwarten Kanzleien das Dreifache des Gehalts des Angestellten Anwalts als dessen abrechenbaren Umsatz.
Wer also als "einfacher" angestellter Anwalt 90k verdienen will, muss 270k einspielen. Das ist -auch wenn man auf Honorarbasis und nicht RVG tätig ist- gar nicht so wenig. Denn auch der Mandant kann googeln, Formularhandbücher bedienen und weiß, was nen Cap ist.
@Muntermacher: Welchen Markt bedient Eure Kanzlei denn? (Ernste Frage,finde ich nämlich super spannend, da momentan bei uns eher an den Stundensätzen gekrittelt wird).
Natürlich muss der Beitrag kein Fake sein - habe ich auch nicht behauptet. Aber die Wahrscheinlichkeit dürfte eben nicht all zu hoch sein...
Zu den Gehältern kann man sich im Übrigen ganz gut mit ner Daumenregel behelfen:
In der Regel erwarten Kanzleien das Dreifache des Gehalts des Angestellten Anwalts als dessen abrechenbaren Umsatz.
Wer also als "einfacher" angestellter Anwalt 90k verdienen will, muss 270k einspielen. Das ist -auch wenn man auf Honorarbasis und nicht RVG tätig ist- gar nicht so wenig. Denn auch der Mandant kann googeln, Formularhandbücher bedienen und weiß, was nen Cap ist.
@Muntermacher: Welchen Markt bedient Eure Kanzlei denn? (Ernste Frage,finde ich nämlich super spannend, da momentan bei uns eher an den Stundensätzen gekrittelt wird).
09.11.2018, 18:57
Wahrscheinlich nen Typo? 95k bieten einige GK für den First Year Associate...
09.11.2018, 20:43
Hallo Muntermacher und Rest,
die Daumenformel von GPA (abgerechneter Umsatz durch drei = Gehalt des angestellten Anwalts) kann ich aus Erfahrung in drei GK bestätigen. Allerdings gibt es auch auch Stundenerwartungssätze oder Mischformen.
Wer ein Gehalt abschätzen möchte, neben der Daumenformel noch den Bonus addieren, den es in vielen GK/MK gibt. Dieser kann noch einmal 10 bis 30 Prozent des überschießenden abgerechneten Umsatzes betragen (i.d.R. je niedriger das Fixum und je höher die Erfahrungsstufe, desto höher der Bonusanteil)
Bsp. Anwalt hat 1600 Stunden zu einem gemittelten Stundensatz von 250 Euro erwirtschaftet, d.h. sein Umsatz sind 400.000 Euro. Wenn dieser Anwalt mit 80.000 eingestiegen ist, dann liegt er mit 80.000 über seinem Umsatzziel. Sein Umsatz könnte dann zwischen 8.000 und 24.000 Euro liegen.
Von daher hat sich Muntermacher in der Tat hohe Ziele gesteckt. Aber unerreichbar sind sie unter den "richtigen" Bedingungen nicht.
Sicher entscheidend ist, ist wie die Mandanten- und Mandatsstruktur in seiner Kanzlei liegt. So sind es bei GK häufig die Transaktionen, Großmandate (siehe VW) oder Spezialgutachten, die einen riesigen Umsatz bringen. In anderen Bereichen kann es aber auch die standardisierte Masse an Kleinvieh machen.
Interessant fände ich, wenn jemand Erfahrungen zu Umsatz/Gehaltserwartungen aus kleineren Kanzleien hat.
die Daumenformel von GPA (abgerechneter Umsatz durch drei = Gehalt des angestellten Anwalts) kann ich aus Erfahrung in drei GK bestätigen. Allerdings gibt es auch auch Stundenerwartungssätze oder Mischformen.
Wer ein Gehalt abschätzen möchte, neben der Daumenformel noch den Bonus addieren, den es in vielen GK/MK gibt. Dieser kann noch einmal 10 bis 30 Prozent des überschießenden abgerechneten Umsatzes betragen (i.d.R. je niedriger das Fixum und je höher die Erfahrungsstufe, desto höher der Bonusanteil)
Bsp. Anwalt hat 1600 Stunden zu einem gemittelten Stundensatz von 250 Euro erwirtschaftet, d.h. sein Umsatz sind 400.000 Euro. Wenn dieser Anwalt mit 80.000 eingestiegen ist, dann liegt er mit 80.000 über seinem Umsatzziel. Sein Umsatz könnte dann zwischen 8.000 und 24.000 Euro liegen.
Von daher hat sich Muntermacher in der Tat hohe Ziele gesteckt. Aber unerreichbar sind sie unter den "richtigen" Bedingungen nicht.
Sicher entscheidend ist, ist wie die Mandanten- und Mandatsstruktur in seiner Kanzlei liegt. So sind es bei GK häufig die Transaktionen, Großmandate (siehe VW) oder Spezialgutachten, die einen riesigen Umsatz bringen. In anderen Bereichen kann es aber auch die standardisierte Masse an Kleinvieh machen.
Interessant fände ich, wenn jemand Erfahrungen zu Umsatz/Gehaltserwartungen aus kleineren Kanzleien hat.
09.11.2018, 20:46
O Mann, gemeint war natürlich "sein Bonus könnte dann bei 8.000 bis 24.000 Euro liegen".
09.11.2018, 20:57
Ich heiße nicht Muntermacher, aber egal ;)
Einstiegsgehalt in unserer Kanzlei bewegt sich zwischen 40 und 50. Arbeitszeiten sind hart. Häufig auch am WE. Partner-Chancen vorhanden. Standort ist eine Großstadt (halbe Million). Spezialisierung ist auch vorhanden, aber bitte nicht im Forum ;;). Sagen wir es so: Es ist kein Strafrecht und auch weniger Zivilrecht. Und von mir aus sind auch ein paar Notare dabei.
Es sind übrigens auch einige RAe dabei, die kein einziges VB haben, einige sogar mit ausreichend und eher extravagantem Lebenslauf. Haben aber natürlich auch Doppel-VB-Juristen mit Promotion.
Ich weiß nicht, wie es euch geht, aber in der praktischen Arbeit sehe ich keinen signifikanten Unterschied. Es ist zwar richtig, jemand mit Doppel-VB hat in der Regel sehr hohe juristische (!) Kompetenzen. Dieser ist dann (zumindest am Anfang als Zuarbeiter) vielleicht aber besser in der Großkanzlei aufgehoben. Wichtiger in mittelständischen Kanzleien ist jedoch mMn das zwischenmenschliche. Übrigens auch für den wirtschaftlichen Erfolg: Wir haben alle Beck Online und wir haben alle einen Kopf. Im Zweifel haben wir auch Kollegen ;)
Aber am Ende des Tages müssen Mandate reinkommen und der Mandant muss zufrieden sein. Und wiederkommen. Und jeder sollte sich die Frage stellen, wie oft ein (zufriedener) Mandant nach der Note im Examen fragt. Warum sollte er das auch tun...
Dieser ganze Noten-Wahn geht mir manchmal ziemlich auf den Geist. Nicht falsch verstehen: Ich finde es super, wenn Leute tolle Noten haben und juristisch spitze sind. Es zählt aber doch so viel mehr. Und nach dem Einstieg zählt die Note doch wirklich gar nichts mehr. Bei uns wird beim Gehalt und bei den Chancen auf Partnerschaft nicht nach der Note differenziert. Würde doch auch unternehmerisch keinen Sinn machen.
Ich wünsche allen gutes Gelingen.
Einstiegsgehalt in unserer Kanzlei bewegt sich zwischen 40 und 50. Arbeitszeiten sind hart. Häufig auch am WE. Partner-Chancen vorhanden. Standort ist eine Großstadt (halbe Million). Spezialisierung ist auch vorhanden, aber bitte nicht im Forum ;;). Sagen wir es so: Es ist kein Strafrecht und auch weniger Zivilrecht. Und von mir aus sind auch ein paar Notare dabei.
Es sind übrigens auch einige RAe dabei, die kein einziges VB haben, einige sogar mit ausreichend und eher extravagantem Lebenslauf. Haben aber natürlich auch Doppel-VB-Juristen mit Promotion.
Ich weiß nicht, wie es euch geht, aber in der praktischen Arbeit sehe ich keinen signifikanten Unterschied. Es ist zwar richtig, jemand mit Doppel-VB hat in der Regel sehr hohe juristische (!) Kompetenzen. Dieser ist dann (zumindest am Anfang als Zuarbeiter) vielleicht aber besser in der Großkanzlei aufgehoben. Wichtiger in mittelständischen Kanzleien ist jedoch mMn das zwischenmenschliche. Übrigens auch für den wirtschaftlichen Erfolg: Wir haben alle Beck Online und wir haben alle einen Kopf. Im Zweifel haben wir auch Kollegen ;)
Aber am Ende des Tages müssen Mandate reinkommen und der Mandant muss zufrieden sein. Und wiederkommen. Und jeder sollte sich die Frage stellen, wie oft ein (zufriedener) Mandant nach der Note im Examen fragt. Warum sollte er das auch tun...
Dieser ganze Noten-Wahn geht mir manchmal ziemlich auf den Geist. Nicht falsch verstehen: Ich finde es super, wenn Leute tolle Noten haben und juristisch spitze sind. Es zählt aber doch so viel mehr. Und nach dem Einstieg zählt die Note doch wirklich gar nichts mehr. Bei uns wird beim Gehalt und bei den Chancen auf Partnerschaft nicht nach der Note differenziert. Würde doch auch unternehmerisch keinen Sinn machen.
Ich wünsche allen gutes Gelingen.