11.06.2022, 09:56
An die, die als Staatsanwalt oder Richter bereits Erfahrungen gesammelt haben bzw. für die die Justiz überhaupt in Betracht kommt:
Was empfindet ihr als die jeweiligen Vor- und Nachteile eures Berufs? Was würdet ihr einem Bewerber empfehlen?
Bin unentschlossen als was ich mich bewerben soll. Im Ref hat mir beides ganz gut gefallen :)
Danke!
Was empfindet ihr als die jeweiligen Vor- und Nachteile eures Berufs? Was würdet ihr einem Bewerber empfehlen?
Bin unentschlossen als was ich mich bewerben soll. Im Ref hat mir beides ganz gut gefallen :)
Danke!
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
11.06.2022, 10:19
(11.06.2022, 09:56)Klaus349 schrieb: An die, die als Staatsanwalt oder Richter bereits Erfahrungen gesammelt haben bzw. für die die Justiz überhaupt in Betracht kommt:
Was empfindet ihr als die jeweiligen Vor- und Nachteile eures Berufs? Was würdet ihr einem Bewerber empfehlen?
Bin unentschlossen als was ich mich bewerben soll. Im Ref hat mir beides ganz gut gefallen :)
Danke!
In vielen Bundesländern bzw. OLG Bezirken durchläufst in der Assessorenzeit Stationen sowohl in den ordentlichen Gerichten als auch in der StA. Da könntest du dich ausprobieren und gucken, was für dich passt. In anderen Bundesländern gibt es die Möglichkeit von Assessorenprogrammen, da kannst du während der Assessorenzeit auch für ein Jahr wechseln. Und die dritte Möglichkeit ist die Abordnung.
Also kurzum, wenn du das eine wählst, schließt du das andere nicht zwingend aus.
11.06.2022, 11:38
Man sollte zunächst bedenken, dass man problemlos zwischen beiden Laufbahnen wechseln kann bzw das in der Mehrzahl der Bundesländer zumindest während der Probezeit sogar muss. Die Frage ist daher in den meisten Fällen eher, womit man - so man denn die Wahl hat - starten sollte.
Kurz gesagt gibt es darauf keine pauschale Antwort. Unten aber kurz meine Eindrücke nachdem ich vor einigen Wochen als Richter angefangen habe.
Ich bin nun unter anderem Ermittlungsrichter. Daher arbeite ich auch relativ viel mit den Kollegen von der Staatsanwaltschaft zusammen bzw. bekomme mit, was und wie diese arbeiten.
Ein wichtiger Unterschied ist meiner Meinung nach die als Richter noch einmal höhere Verantwortung (was nicht heißen soll, dass man als Staatsanwalt nicht auch sehr viel Verantwortung hat). Die wirklich einschneidenden Sachen beantragt die Staatsanwaltschaft aber üblicherweise nur, als Richter musst du das Ganze eben entscheiden, am Ende steht deine Unterschrift drunter.
Dazu kommt, dass man als Richter am Anfang gerne auch mal Mischderzenate bekommt und sich dementsprechend gleichzeitig in mehrere neue Gebiete einarbeiten muss. Es dauert dementsprechend länger, bis man ein wenig Routine entwickelt.
Daher ist Staatsanwaltschaft für den Anfang meine ich grundsätzlich etwas dankbarer. Zum einen ist man meist nur in einer Abteilung aktiv und bekommt dadurch schneller Routine. Zum anderen hat man schlicht weniger Gelegenheit, richtig schlimme Fehler zu begehen - zumal in den ersten Monaten ohnehin noch kein eigenes Zeichnungsrecht besteht. Die Kehrseite ist natürlich, dass man als Staatsanwalt weniger selbstständig arbeitet und zwingend auf Strafrecht festgelegt ist.
Letztlich ist es aber immer eine Frage des Einzelfalls, der persönlichen Vorstellungen und des konkreten Dezernats, welches man ohnehin nur sehr eingeschränkt beeinflussen kann.
Kurz gesagt gibt es darauf keine pauschale Antwort. Unten aber kurz meine Eindrücke nachdem ich vor einigen Wochen als Richter angefangen habe.
Ich bin nun unter anderem Ermittlungsrichter. Daher arbeite ich auch relativ viel mit den Kollegen von der Staatsanwaltschaft zusammen bzw. bekomme mit, was und wie diese arbeiten.
Ein wichtiger Unterschied ist meiner Meinung nach die als Richter noch einmal höhere Verantwortung (was nicht heißen soll, dass man als Staatsanwalt nicht auch sehr viel Verantwortung hat). Die wirklich einschneidenden Sachen beantragt die Staatsanwaltschaft aber üblicherweise nur, als Richter musst du das Ganze eben entscheiden, am Ende steht deine Unterschrift drunter.
Dazu kommt, dass man als Richter am Anfang gerne auch mal Mischderzenate bekommt und sich dementsprechend gleichzeitig in mehrere neue Gebiete einarbeiten muss. Es dauert dementsprechend länger, bis man ein wenig Routine entwickelt.
Daher ist Staatsanwaltschaft für den Anfang meine ich grundsätzlich etwas dankbarer. Zum einen ist man meist nur in einer Abteilung aktiv und bekommt dadurch schneller Routine. Zum anderen hat man schlicht weniger Gelegenheit, richtig schlimme Fehler zu begehen - zumal in den ersten Monaten ohnehin noch kein eigenes Zeichnungsrecht besteht. Die Kehrseite ist natürlich, dass man als Staatsanwalt weniger selbstständig arbeitet und zwingend auf Strafrecht festgelegt ist.
Letztlich ist es aber immer eine Frage des Einzelfalls, der persönlichen Vorstellungen und des konkreten Dezernats, welches man ohnehin nur sehr eingeschränkt beeinflussen kann.
11.06.2022, 12:20
Ich würde noch einwerfen, dass man als StA „kreativer“ werden kann. In der Gestaltung des Ermittlungsverfahrens ist man recht frei und man kann in geeignete Fällen auch mal neue Pfade beschreiten. Das liegt mir persönlich deutlich besser, als eine richterliche Tätigkeit, in der man mehr oder weniger an die „Vorarbeit“ der StA gebunden ist. Im Übrigen arbeitet man deutlich mehr im „Team“. Es ist wahnsinnig befriedigend mit motivierten Polizeibeamten an einer Sache dran zu sein.
Letztlich haben natürlich beide Berufsbilder Vor- und Nachteile
Letztlich haben natürlich beide Berufsbilder Vor- und Nachteile
11.06.2022, 21:37
Sollte es NRW werden sollen: Hier entscheidet man sich grundsätzlich für eine Laufbahn. Auch die Bewerbungen laufen unabhängig über die OLGe bzw. GStAe. Ein Laufbahnwechsel ist zwar grds. möglich (meist im zweiten Jahr), aber dafür braucht man ganz regelmäßig einen Tauschpartner. Von den Gerichten wollen aber - jedenfalls im OLG-Bezirk D'Dorf - weit weniger mal StA-Luft schnuppern als umgekehrt. Es lohnt sich also eine genaue Auseinandersetzung mit den jeweiligen Arbeitsbereichen.
Ich schätze an meiner Arbeit als StA die große Entscheidungsfreiheit. Mir redet grds. niemand rein, ob ich einen Fall jetzt nicht so schlimm finde nur einen § 153 mache. Als Richter bin ich von der Zustimmung der Beteiligten abhängig. Die Behördenstruktur finde ich ebenfalls ganz angenehm: Ich habe einen Vorgesetzten, den ich in problematischen Fällen auch mit in die Verantwortung nehmen kann (über einen Verfügungspunkt "Frau/Herrn AL zur Kenntnisnahme"). Das Bedürfnis ist selten da, aber es kommt vor. Der Richter bekommt alles alleine ab. Die enge Zusammenarbeit mit Polizei, Zoll und Steuer macht auch große Freude. Mit Laien(-richtern) würde ich auch ungern streiten und mich im Zweifel wegen Dummheit überstimmen lassen. Zudem kann ich in der Sitzung (natürlich stets sachlich) ordentlich auf den Putz hauen und niemand kann mir (mit Rechtswirkung) Befangenheit vorwerfen.
Leider sind die StAen in NRW regelmäßig stärker belastet als die Gerichte, was für nicht Wenige mitentscheidend ist.
Ich schätze an meiner Arbeit als StA die große Entscheidungsfreiheit. Mir redet grds. niemand rein, ob ich einen Fall jetzt nicht so schlimm finde nur einen § 153 mache. Als Richter bin ich von der Zustimmung der Beteiligten abhängig. Die Behördenstruktur finde ich ebenfalls ganz angenehm: Ich habe einen Vorgesetzten, den ich in problematischen Fällen auch mit in die Verantwortung nehmen kann (über einen Verfügungspunkt "Frau/Herrn AL zur Kenntnisnahme"). Das Bedürfnis ist selten da, aber es kommt vor. Der Richter bekommt alles alleine ab. Die enge Zusammenarbeit mit Polizei, Zoll und Steuer macht auch große Freude. Mit Laien(-richtern) würde ich auch ungern streiten und mich im Zweifel wegen Dummheit überstimmen lassen. Zudem kann ich in der Sitzung (natürlich stets sachlich) ordentlich auf den Putz hauen und niemand kann mir (mit Rechtswirkung) Befangenheit vorwerfen.
Leider sind die StAen in NRW regelmäßig stärker belastet als die Gerichte, was für nicht Wenige mitentscheidend ist.
11.06.2022, 23:43
Also die große Begeisterung für die Staatsanwaltschaft kann ich nicht nachvollziehen: mir hat es eigentlich überhaupt keinen Spaß gemacht. Es sind nicht nur Schöffen die einem als Richter reinreden, sondern eben auch Abteilungsleiter bei der StA. Insoweit ist eine Behördenstruktur natürlich nicht angenehm. Ebenso ist es, dass ein in der mündlichen Verhandlung auch ein Richter zu einer Zustimmung nach 153 etc drängen kann. Von großer Freiheit war da nichts zu spüren. Und Arbeiten müssen alle viel.
12.06.2022, 08:41
(11.06.2022, 23:43)Interessant schrieb: Also die große Begeisterung für die Staatsanwaltschaft kann ich nicht nachvollziehen: mir hat es eigentlich überhaupt keinen Spaß gemacht. Es sind nicht nur Schöffen die einem als Richter reinreden, sondern eben auch Abteilungsleiter bei der StA. Insoweit ist eine Behördenstruktur natürlich nicht angenehm. Ebenso ist es, dass ein in der mündlichen Verhandlung auch ein Richter zu einer Zustimmung nach 153 etc drängen kann. Von großer Freiheit war da nichts zu spüren. Und Arbeiten müssen alle viel.
Es ist halt stets personenabhängig. Meine bisherigen Abteilungsleiter haben mir nicht "reingeredet". Und von Richtern lass ich mich zu nichts drängen, wenn ich es nicht für angemessen halte.
12.06.2022, 10:02
Vielen Dank schonmal!
Wie sind die Arbeitszeiten so im Vergleich?
Und wie ist der Austausch zwischen den Assessoren so? Hat man bei der StA evtl. mehr Kontakt zueinander?
Wie sind die Arbeitszeiten so im Vergleich?
Und wie ist der Austausch zwischen den Assessoren so? Hat man bei der StA evtl. mehr Kontakt zueinander?
12.06.2022, 18:12
(12.06.2022, 10:02)Tiburon schrieb: Vielen Dank schonmal!
Wie sind die Arbeitszeiten so im Vergleich?
Und wie ist der Austausch zwischen den Assessoren so? Hat man bei der StA evtl. mehr Kontakt zueinander?
arbeitszeiten richen sich bei beidem berufen nach deinem dezernatsstand.
ist es abgesoffen bist du locker bei 50h+ dabei, ist es normal groß bist du eher bei 40-45 zu beginn. das kann dir überall passieren und ist nicht steuerbar.
12.06.2022, 19:20
(11.06.2022, 21:37)Drin schrieb: Sollte es NRW werden sollen: Hier entscheidet man sich grundsätzlich für eine Laufbahn. Auch die Bewerbungen laufen unabhängig über die OLGe bzw. GStAe. Ein Laufbahnwechsel ist zwar grds. möglich (meist im zweiten Jahr), aber dafür braucht man ganz regelmäßig einen Tauschpartner. Von den Gerichten wollen aber - jedenfalls im OLG-Bezirk D'Dorf - weit weniger mal StA-Luft schnuppern als umgekehrt. Es lohnt sich also eine genaue Auseinandersetzung mit den jeweiligen Arbeitsbereichen.
Ich schätze an meiner Arbeit als StA die große Entscheidungsfreiheit. Mir redet grds. niemand rein, ob ich einen Fall jetzt nicht so schlimm finde nur einen § 153 mache. Als Richter bin ich von der Zustimmung der Beteiligten abhängig. Die Behördenstruktur finde ich ebenfalls ganz angenehm: Ich habe einen Vorgesetzten, den ich in problematischen Fällen auch mit in die Verantwortung nehmen kann (über einen Verfügungspunkt "Frau/Herrn AL zur Kenntnisnahme"). Das Bedürfnis ist selten da, aber es kommt vor. Der Richter bekommt alles alleine ab. Die enge Zusammenarbeit mit Polizei, Zoll und Steuer macht auch große Freude. Mit Laien(-richtern) würde ich auch ungern streiten und mich im Zweifel wegen Dummheit überstimmen lassen. Zudem kann ich in der Sitzung (natürlich stets sachlich) ordentlich auf den Putz hauen und niemand kann mir (mit Rechtswirkung) Befangenheit vorwerfen.
Leider sind die StAen in NRW regelmäßig stärker belastet als die Gerichte, was für nicht Wenige mitentscheidend ist.
Würde mal sehr bezweifeln, dass man als StA mehr Entscheidungsbefugnis als ein Richter hat. I.E. kann man ein Ermittlungsverfahren als StA gem. § 153 nur einstellen, wenn es um nichts geht.
Bei uns (große StA in NRW) war es per Haus VfG so geregelt, dass zB ab 1000€ Schaden, die Entscheidung schon der Zustimmung des Gerichts bedarf.
Am Ende ist man als StA mE nur frei darin, dass Ermittlungsverfahren zu gestalten. Was aber in den ersten Jahren auch nur Theorie ist, da es in 99% der Fälle nur darauf ankommt, möglichst schnell eine Entscheidung zu treffen.
Ggf hört man schon raus, dass ich den Beruf des StA (zumindest in NRW) nicht empfehlen würde. Ich habe mich als gefühlt wie ein überqualifizierter Sachbearbeiter, der ständig juristisch nur halbrichtige Einstellungen schreiben muss, da sonst das Dezernat in wenigen Tagen absäuft. Für Leute mit juristischem Anspruch ist es daher wohl eher nichts.