23.05.2022, 17:20
Hallo,
Hat jemand aktuelle Erfahrungen wie die Einstellungssituation in Schleswig-Holstein in der Justiz ist? Laut Ausschreibung benötigt man ja 2 VB, ab welchen Werten hat man aktuell Chancen (1/2. Examen)?
Hat jemand aktuelle Erfahrungen wie die Einstellungssituation in Schleswig-Holstein in der Justiz ist? Laut Ausschreibung benötigt man ja 2 VB, ab welchen Werten hat man aktuell Chancen (1/2. Examen)?
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
23.05.2022, 17:34
24.05.2022, 09:36
Kenne eine, die vor ein paar Monaten mit 8,xx im Zweiten und ohne Berufserfahrung/sonstige Zusatzqualifikationen eingestellt wurde. Ist aber auch ein sehr kluges Köpfchen, würde mich also nicht wundern, wenn ihr erstes Examen weit im zweistelligen Bereich war.
24.05.2022, 10:52
(24.05.2022, 09:36)Gast schrieb: Kenne eine, die vor ein paar Monaten mit 8,xx im Zweiten und ohne Berufserfahrung/sonstige Zusatzqualifikationen eingestellt wurde. Ist aber auch ein sehr kluges Köpfchen, würde mich also nicht wundern, wenn ihr erstes Examen weit im zweistelligen Bereich war.
Es ist wohl mehr eine Frage des konkreten Bedarfs. Wenn gerade (aus welchen Gründen auch immer) weniger Bewerber da sind, aber (aus welchen Gründen auch immer) hoher Bedarf, reichen eben auch mal weniger Punkte. So ist es auch in den östlichen Bundesländern. Auch dort wird nicht „jeder“ Richter, aber auf einen erhöhten Bedarf (wegen zB besonders vielen Ruheständlern in einem Jahr) muss mit entsprechenden Mehreinstellungen reagiert werden und eingestellt werden kann nur das, was gerade als Bewerber da ist. So kann es in SH eben auch sein, dass mal unter die VB-Grenze gegriffen werden muss, wenn sonst nichts da ist aber der Bedarf hoch ist.