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ALG 2 wann melden?
Reffi
Unregistered
 
#1
11.05.2022, 10:13
Hallo liebe Liebenden,

wie sieht das eigentlich aus, muss ich mich irgendwann im Ref schon bei der Agentur für Arbeit melden, damit ich nach dem Ref bis zum Berufseinstieg Arbeitslosengeld erhalte?
Online finde ich dazu natürlich etwas, aber das Ref ist ja schon so eine spezielle Situation, kann ja sein, dass da was anderes gilt...

Danke  Smile
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Reffi
Unregistered
 
#2
11.05.2022, 10:16
Ok, geil, ich hab dazu doch was gefunden. 

Arbeitslos (forum-zur-letzten-instanz.de)

Asche auf mein Haupt, Suchfunktion hätte geregelt  Cheese
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HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.534
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#3
11.05.2022, 12:51
Du kriegst (normal) ALG1
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Drin
Senior Member
****
Beiträge: 386
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#4
11.05.2022, 20:12
Es gilt nichts anderes. Du musst dich 3 Monate vor Ende des Refs - also vor der mündlichen Prüfung - arbeitssuchend und am ersten Werktag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.05.2022, 20:13 von Drin.)
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Gast
Unregistered
 
#5
11.05.2022, 21:49
(11.05.2022, 20:12)Drin schrieb:  Es gilt nichts anderes. Du musst dich 3 Monate vor Ende des Refs - also vor der mündlichen Prüfung - arbeitssuchend und am ersten Werktag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden.

quatsch. das gilt eben so nicht. ab ladung zur mündlichen kennt msn erst dein enddatum. kurz nach ladung muss man beantragen - sofern man der meinung ist man besteht insgesamt
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