20.07.2021, 17:14
(19.07.2021, 15:15)Gast schrieb:(19.07.2021, 10:35)B2021BB schrieb:(19.07.2021, 01:05)omnimodo schrieb: 1. Verbesserungsversuch möglich? Wenn ja Go.
2 Gesamtnote ist doch mehr als ok. SP wird von manchen, aber nicht allen rausgerrcjnt5
3. Zweites steht noch aus. Wo du in der Station warst interessiert keinen, wenn du im Zweiten besser abschneidest
4. Und selbst wenn nicht ist das Leben nicht vorbei
Dem schließe ich mich vollumfänglich an.
Vllt. eine kleine Anekdote von mir: ich hatte im 1. Examen staatlich etwas um die 7 Pkt., mit Schwerpunkt knapp über 9 Pkt. Ohne Schwerpunkt also definitiv kein VB, auch nicht nur knapp darunter.
Interessiert hat das aber (jedenfalls bei meiner Suche nach einer WiMi-Stelle zur Überbrückung der Wartezeit aufs Ref) weder die Personalabteilung von FBD, noch die von GL, W&C oder Noerr. Ich wurde überall zum Vorstellungsgespräch eingeladen und hätte mich sicher auch auf eine Ref-Station dort bewerben können.
Was ich damit sagen will? Selbst die Kanzleien, die das rein staatliche VB (bzw. die Note des "einzig echten Staatsexamens") vermeintlich über alles stellen, sind da scheinbar nicht sooo streng. Und wenn die es schon nicht sind...warum sollte eine Kanzlei dir in deinem Fall einen Strick daraus drehen, dass du das staatliche B knapp verfehlt hast, obwohl dir doch mit Schwerpunkt zum VB nicht viel fehlt? Selbst wenn es für eine Tier 1-GK nicht für eine Refstation reichen sollte - es wird für die allermeisten Tier 2/3-GK's, die allermeisten Boutiquen, Bundesministerien (soweit dich das interessiert...), Big4 und auch für die meisten Rechtsabteilungen von Großkonzernen reichen.
In meinem ganz persönlichen Fall kann es natürlich sein, dass es (nur bzw. auch) an meinen während des Studiums erworbenen einschlägigen Vorkenntnissen in den von mir gewünschten Tätigkeitsbereichen lag, dass das rein staatliche VB in den Hintergrund gerückt ist. Aber selbst wenn: im Gegensatz zum Examen hat man es weit überwiegend selbst in der Hand, durch erste praktische Erfahrungen sein Profil zu schärfen und sich durch Ehrgeiz und Spaß an der Sache weiterzuentwickeln. Das klingt vllt. richtig bescheuert und so Motivations-Coach-mäßig. Es hat sich aber (nicht nur in meinem Fall) immer wieder bewahrheitet. Zum Ref hin und auch währenddessen hast du noch so viele Möglichkeiten, dich praktisch auszuprobieren. Nutze sie!
Klar mag es (sowohl in deinem als auch in meinem Fall) evtl. anders sein, sollten wir uns mal auf eine Associate-Stelle bewerben. Allerdings bin ich der Meinung, dass man immer einen Schritt vor den anderen setzen sollte. Bei dir steht jetzt erstmal das Ref an. Darauf solltest du dich jetzt konzentrieren. Nicht darauf, dass in X,X Jahren jemandem deine Note aus dem 1. Examen evtl. vllt. nicht genügen könnte. Wer weiß, vllt. haust du ja im 2. Examen ein zweistelliges Ergebnis raus? Oder du entdeckst vielleicht schon bald einen Bereich für dich, in dem Noten gar keine so signifikante Rolle spielen?
Lange Rede kurzer Sinn: versuch' einfach, dich von dem Notendruck zu lösen und konzentriere dich darauf, was du gerne erreichen möchtest. Und arbeite dann Stück für Stück darauf hin. Im Ref und 2. Examen werden die Karten noch mal neu gemischt, also bleib einfach motiviert und gib dein Allerbestes.
Ich war WiMi und bin im Ref bei einer der genannten Kanzleien und mir ist dort außer projektjuristen keiner mit unter 9 pkt staatlich bekannt.
Bei T1/T2 wird es ohne mind. 8 im 2. schwierig.
Ich komm eigentlich nur ins Forum um diesen unfassbaren Schwachsinn zu callen, der hier jeden Tag neu geschrieben wird.
Ich bin mittlerweile Senior in einer T1 Bude und kein WiMi oder Ref kennt meine Noten und wenn sie sie doch kennen würden, dann wüssten sie, dass ich im Zweiten keine 8 hatte. Also hört endlich endlich endlich auf zu behaupten, dass es irgendwo ein absolutes Ausschlusskriterium wäre. Bekannt und Bewährt gilt immer (!) und wird lediglich offiziell geleugnet.
20.07.2021, 17:46
(20.07.2021, 17:14)Gast schrieb:(19.07.2021, 15:15)Gast schrieb:(19.07.2021, 10:35)B2021BB schrieb:(19.07.2021, 01:05)omnimodo schrieb: 1. Verbesserungsversuch möglich? Wenn ja Go.
2 Gesamtnote ist doch mehr als ok. SP wird von manchen, aber nicht allen rausgerrcjnt5
3. Zweites steht noch aus. Wo du in der Station warst interessiert keinen, wenn du im Zweiten besser abschneidest
4. Und selbst wenn nicht ist das Leben nicht vorbei
Dem schließe ich mich vollumfänglich an.
Vllt. eine kleine Anekdote von mir: ich hatte im 1. Examen staatlich etwas um die 7 Pkt., mit Schwerpunkt knapp über 9 Pkt. Ohne Schwerpunkt also definitiv kein VB, auch nicht nur knapp darunter.
Interessiert hat das aber (jedenfalls bei meiner Suche nach einer WiMi-Stelle zur Überbrückung der Wartezeit aufs Ref) weder die Personalabteilung von FBD, noch die von GL, W&C oder Noerr. Ich wurde überall zum Vorstellungsgespräch eingeladen und hätte mich sicher auch auf eine Ref-Station dort bewerben können.
Was ich damit sagen will? Selbst die Kanzleien, die das rein staatliche VB (bzw. die Note des "einzig echten Staatsexamens") vermeintlich über alles stellen, sind da scheinbar nicht sooo streng. Und wenn die es schon nicht sind...warum sollte eine Kanzlei dir in deinem Fall einen Strick daraus drehen, dass du das staatliche B knapp verfehlt hast, obwohl dir doch mit Schwerpunkt zum VB nicht viel fehlt? Selbst wenn es für eine Tier 1-GK nicht für eine Refstation reichen sollte - es wird für die allermeisten Tier 2/3-GK's, die allermeisten Boutiquen, Bundesministerien (soweit dich das interessiert...), Big4 und auch für die meisten Rechtsabteilungen von Großkonzernen reichen.
In meinem ganz persönlichen Fall kann es natürlich sein, dass es (nur bzw. auch) an meinen während des Studiums erworbenen einschlägigen Vorkenntnissen in den von mir gewünschten Tätigkeitsbereichen lag, dass das rein staatliche VB in den Hintergrund gerückt ist. Aber selbst wenn: im Gegensatz zum Examen hat man es weit überwiegend selbst in der Hand, durch erste praktische Erfahrungen sein Profil zu schärfen und sich durch Ehrgeiz und Spaß an der Sache weiterzuentwickeln. Das klingt vllt. richtig bescheuert und so Motivations-Coach-mäßig. Es hat sich aber (nicht nur in meinem Fall) immer wieder bewahrheitet. Zum Ref hin und auch währenddessen hast du noch so viele Möglichkeiten, dich praktisch auszuprobieren. Nutze sie!
Klar mag es (sowohl in deinem als auch in meinem Fall) evtl. anders sein, sollten wir uns mal auf eine Associate-Stelle bewerben. Allerdings bin ich der Meinung, dass man immer einen Schritt vor den anderen setzen sollte. Bei dir steht jetzt erstmal das Ref an. Darauf solltest du dich jetzt konzentrieren. Nicht darauf, dass in X,X Jahren jemandem deine Note aus dem 1. Examen evtl. vllt. nicht genügen könnte. Wer weiß, vllt. haust du ja im 2. Examen ein zweistelliges Ergebnis raus? Oder du entdeckst vielleicht schon bald einen Bereich für dich, in dem Noten gar keine so signifikante Rolle spielen?
Lange Rede kurzer Sinn: versuch' einfach, dich von dem Notendruck zu lösen und konzentriere dich darauf, was du gerne erreichen möchtest. Und arbeite dann Stück für Stück darauf hin. Im Ref und 2. Examen werden die Karten noch mal neu gemischt, also bleib einfach motiviert und gib dein Allerbestes.
Ich war WiMi und bin im Ref bei einer der genannten Kanzleien und mir ist dort außer projektjuristen keiner mit unter 9 pkt staatlich bekannt.
Bei T1/T2 wird es ohne mind. 8 im 2. schwierig.
Ich komm eigentlich nur ins Forum um diesen unfassbaren Schwachsinn zu callen, der hier jeden Tag neu geschrieben wird.
Ich bin mittlerweile Senior in einer T1 Bude und kein WiMi oder Ref kennt meine Noten und wenn sie sie doch kennen würden, dann wüssten sie, dass ich im Zweiten keine 8 hatte. Also hört endlich endlich endlich auf zu behaupten, dass es irgendwo ein absolutes Ausschlusskriterium wäre. Bekannt und Bewährt gilt immer (!) und wird lediglich offiziell geleugnet.
Ok, Boomer. Das war vllt 2018 mal so.
20.07.2021, 17:47
(20.07.2021, 17:14)Gast schrieb:(19.07.2021, 15:15)Gast schrieb:(19.07.2021, 10:35)B2021BB schrieb:(19.07.2021, 01:05)omnimodo schrieb: 1. Verbesserungsversuch möglich? Wenn ja Go.
2 Gesamtnote ist doch mehr als ok. SP wird von manchen, aber nicht allen rausgerrcjnt5
3. Zweites steht noch aus. Wo du in der Station warst interessiert keinen, wenn du im Zweiten besser abschneidest
4. Und selbst wenn nicht ist das Leben nicht vorbei
Dem schließe ich mich vollumfänglich an.
Vllt. eine kleine Anekdote von mir: ich hatte im 1. Examen staatlich etwas um die 7 Pkt., mit Schwerpunkt knapp über 9 Pkt. Ohne Schwerpunkt also definitiv kein VB, auch nicht nur knapp darunter.
Interessiert hat das aber (jedenfalls bei meiner Suche nach einer WiMi-Stelle zur Überbrückung der Wartezeit aufs Ref) weder die Personalabteilung von FBD, noch die von GL, W&C oder Noerr. Ich wurde überall zum Vorstellungsgespräch eingeladen und hätte mich sicher auch auf eine Ref-Station dort bewerben können.
Was ich damit sagen will? Selbst die Kanzleien, die das rein staatliche VB (bzw. die Note des "einzig echten Staatsexamens") vermeintlich über alles stellen, sind da scheinbar nicht sooo streng. Und wenn die es schon nicht sind...warum sollte eine Kanzlei dir in deinem Fall einen Strick daraus drehen, dass du das staatliche B knapp verfehlt hast, obwohl dir doch mit Schwerpunkt zum VB nicht viel fehlt? Selbst wenn es für eine Tier 1-GK nicht für eine Refstation reichen sollte - es wird für die allermeisten Tier 2/3-GK's, die allermeisten Boutiquen, Bundesministerien (soweit dich das interessiert...), Big4 und auch für die meisten Rechtsabteilungen von Großkonzernen reichen.
In meinem ganz persönlichen Fall kann es natürlich sein, dass es (nur bzw. auch) an meinen während des Studiums erworbenen einschlägigen Vorkenntnissen in den von mir gewünschten Tätigkeitsbereichen lag, dass das rein staatliche VB in den Hintergrund gerückt ist. Aber selbst wenn: im Gegensatz zum Examen hat man es weit überwiegend selbst in der Hand, durch erste praktische Erfahrungen sein Profil zu schärfen und sich durch Ehrgeiz und Spaß an der Sache weiterzuentwickeln. Das klingt vllt. richtig bescheuert und so Motivations-Coach-mäßig. Es hat sich aber (nicht nur in meinem Fall) immer wieder bewahrheitet. Zum Ref hin und auch währenddessen hast du noch so viele Möglichkeiten, dich praktisch auszuprobieren. Nutze sie!
Klar mag es (sowohl in deinem als auch in meinem Fall) evtl. anders sein, sollten wir uns mal auf eine Associate-Stelle bewerben. Allerdings bin ich der Meinung, dass man immer einen Schritt vor den anderen setzen sollte. Bei dir steht jetzt erstmal das Ref an. Darauf solltest du dich jetzt konzentrieren. Nicht darauf, dass in X,X Jahren jemandem deine Note aus dem 1. Examen evtl. vllt. nicht genügen könnte. Wer weiß, vllt. haust du ja im 2. Examen ein zweistelliges Ergebnis raus? Oder du entdeckst vielleicht schon bald einen Bereich für dich, in dem Noten gar keine so signifikante Rolle spielen?
Lange Rede kurzer Sinn: versuch' einfach, dich von dem Notendruck zu lösen und konzentriere dich darauf, was du gerne erreichen möchtest. Und arbeite dann Stück für Stück darauf hin. Im Ref und 2. Examen werden die Karten noch mal neu gemischt, also bleib einfach motiviert und gib dein Allerbestes.
Ich war WiMi und bin im Ref bei einer der genannten Kanzleien und mir ist dort außer projektjuristen keiner mit unter 9 pkt staatlich bekannt.
Bei T1/T2 wird es ohne mind. 8 im 2. schwierig.
Ich komm eigentlich nur ins Forum um diesen unfassbaren Schwachsinn zu callen, der hier jeden Tag neu geschrieben wird.
Ich bin mittlerweile Senior in einer T1 Bude und kein WiMi oder Ref kennt meine Noten und wenn sie sie doch kennen würden, dann wüssten sie, dass ich im Zweiten keine 8 hatte. Also hört endlich endlich endlich auf zu behaupten, dass es irgendwo ein absolutes Ausschlusskriterium wäre. Bekannt und Bewährt gilt immer (!) und wird lediglich offiziell geleugnet.
Wow, erstmal danke für die offene und ehrliche Antwort und Gratulation zu deiner Position. Gilt das aber auch für die Note im 1., um überhaupt eine Stelle zu erhalten, in der man sich bekannt machen und bewähren kann? Danke und LG!
20.07.2021, 19:11
(20.07.2021, 17:47)Gast9876 schrieb:(20.07.2021, 17:14)Gast schrieb:(19.07.2021, 15:15)Gast schrieb:(19.07.2021, 10:35)B2021BB schrieb:(19.07.2021, 01:05)omnimodo schrieb: 1. Verbesserungsversuch möglich? Wenn ja Go.
2 Gesamtnote ist doch mehr als ok. SP wird von manchen, aber nicht allen rausgerrcjnt5
3. Zweites steht noch aus. Wo du in der Station warst interessiert keinen, wenn du im Zweiten besser abschneidest
4. Und selbst wenn nicht ist das Leben nicht vorbei
Dem schließe ich mich vollumfänglich an.
Vllt. eine kleine Anekdote von mir: ich hatte im 1. Examen staatlich etwas um die 7 Pkt., mit Schwerpunkt knapp über 9 Pkt. Ohne Schwerpunkt also definitiv kein VB, auch nicht nur knapp darunter.
Interessiert hat das aber (jedenfalls bei meiner Suche nach einer WiMi-Stelle zur Überbrückung der Wartezeit aufs Ref) weder die Personalabteilung von FBD, noch die von GL, W&C oder Noerr. Ich wurde überall zum Vorstellungsgespräch eingeladen und hätte mich sicher auch auf eine Ref-Station dort bewerben können.
Was ich damit sagen will? Selbst die Kanzleien, die das rein staatliche VB (bzw. die Note des "einzig echten Staatsexamens") vermeintlich über alles stellen, sind da scheinbar nicht sooo streng. Und wenn die es schon nicht sind...warum sollte eine Kanzlei dir in deinem Fall einen Strick daraus drehen, dass du das staatliche B knapp verfehlt hast, obwohl dir doch mit Schwerpunkt zum VB nicht viel fehlt? Selbst wenn es für eine Tier 1-GK nicht für eine Refstation reichen sollte - es wird für die allermeisten Tier 2/3-GK's, die allermeisten Boutiquen, Bundesministerien (soweit dich das interessiert...), Big4 und auch für die meisten Rechtsabteilungen von Großkonzernen reichen.
In meinem ganz persönlichen Fall kann es natürlich sein, dass es (nur bzw. auch) an meinen während des Studiums erworbenen einschlägigen Vorkenntnissen in den von mir gewünschten Tätigkeitsbereichen lag, dass das rein staatliche VB in den Hintergrund gerückt ist. Aber selbst wenn: im Gegensatz zum Examen hat man es weit überwiegend selbst in der Hand, durch erste praktische Erfahrungen sein Profil zu schärfen und sich durch Ehrgeiz und Spaß an der Sache weiterzuentwickeln. Das klingt vllt. richtig bescheuert und so Motivations-Coach-mäßig. Es hat sich aber (nicht nur in meinem Fall) immer wieder bewahrheitet. Zum Ref hin und auch währenddessen hast du noch so viele Möglichkeiten, dich praktisch auszuprobieren. Nutze sie!
Klar mag es (sowohl in deinem als auch in meinem Fall) evtl. anders sein, sollten wir uns mal auf eine Associate-Stelle bewerben. Allerdings bin ich der Meinung, dass man immer einen Schritt vor den anderen setzen sollte. Bei dir steht jetzt erstmal das Ref an. Darauf solltest du dich jetzt konzentrieren. Nicht darauf, dass in X,X Jahren jemandem deine Note aus dem 1. Examen evtl. vllt. nicht genügen könnte. Wer weiß, vllt. haust du ja im 2. Examen ein zweistelliges Ergebnis raus? Oder du entdeckst vielleicht schon bald einen Bereich für dich, in dem Noten gar keine so signifikante Rolle spielen?
Lange Rede kurzer Sinn: versuch' einfach, dich von dem Notendruck zu lösen und konzentriere dich darauf, was du gerne erreichen möchtest. Und arbeite dann Stück für Stück darauf hin. Im Ref und 2. Examen werden die Karten noch mal neu gemischt, also bleib einfach motiviert und gib dein Allerbestes.
Ich war WiMi und bin im Ref bei einer der genannten Kanzleien und mir ist dort außer projektjuristen keiner mit unter 9 pkt staatlich bekannt.
Bei T1/T2 wird es ohne mind. 8 im 2. schwierig.
Ich komm eigentlich nur ins Forum um diesen unfassbaren Schwachsinn zu callen, der hier jeden Tag neu geschrieben wird.
Ich bin mittlerweile Senior in einer T1 Bude und kein WiMi oder Ref kennt meine Noten und wenn sie sie doch kennen würden, dann wüssten sie, dass ich im Zweiten keine 8 hatte. Also hört endlich endlich endlich auf zu behaupten, dass es irgendwo ein absolutes Ausschlusskriterium wäre. Bekannt und Bewährt gilt immer (!) und wird lediglich offiziell geleugnet.
Wow, erstmal danke für die offene und ehrliche Antwort und Gratulation zu deiner Position. Gilt das aber auch für die Note im 1., um überhaupt eine Stelle zu erhalten, in der man sich bekannt machen und bewähren kann? Danke und LG!
Jo, gilt bei uns nicht immer, sondern ist auch an Mindestnoten geknüpft. Gruß aus ner andere T1 Bude.
Bewirb dich einfach und schau. Bei uns würdest du wahrscheinlich nicht eingeladen werden. Zu weit auseinanderklaffender Staatsteil und Schwerpunkt werden bei uns kritisch gesehen. Der Wert des Schwerpunkts für die Praxis wird ohnehin recht überbewertet. Das Gesamtpaket muss stimmen.
Viel Erfolg!
20.07.2021, 22:06
(20.07.2021, 17:47)Gast9876 schrieb:(20.07.2021, 17:14)Gast schrieb:(19.07.2021, 15:15)Gast schrieb:(19.07.2021, 10:35)B2021BB schrieb:(19.07.2021, 01:05)omnimodo schrieb: 1. Verbesserungsversuch möglich? Wenn ja Go.
2 Gesamtnote ist doch mehr als ok. SP wird von manchen, aber nicht allen rausgerrcjnt5
3. Zweites steht noch aus. Wo du in der Station warst interessiert keinen, wenn du im Zweiten besser abschneidest
4. Und selbst wenn nicht ist das Leben nicht vorbei
Dem schließe ich mich vollumfänglich an.
Vllt. eine kleine Anekdote von mir: ich hatte im 1. Examen staatlich etwas um die 7 Pkt., mit Schwerpunkt knapp über 9 Pkt. Ohne Schwerpunkt also definitiv kein VB, auch nicht nur knapp darunter.
Interessiert hat das aber (jedenfalls bei meiner Suche nach einer WiMi-Stelle zur Überbrückung der Wartezeit aufs Ref) weder die Personalabteilung von FBD, noch die von GL, W&C oder Noerr.
Ich war WiMi und bin im Ref bei einer der genannten Kanzleien und mir ist dort außer projektjuristen keiner mit unter 9 pkt staatlich bekannt.
Bei T1/T2 wird es ohne mind. 8 im 2. schwierig.
Ich komm eigentlich nur ins Forum um diesen unfassbaren Schwachsinn zu callen, der hier jeden Tag neu geschrieben wird.
Ich bin mittlerweile Senior in einer T1 Bude und kein WiMi oder Ref kennt meine Noten und wenn sie sie doch kennen würden, dann wüssten sie, dass ich im Zweiten keine 8 hatte. Also hört endlich endlich endlich auf zu behaupten, dass es irgendwo ein absolutes Ausschlusskriterium wäre. Bekannt und Bewährt gilt immer (!) und wird lediglich offiziell geleugnet.
Wow, erstmal danke für die offene und ehrliche Antwort und Gratulation zu deiner Position. Gilt das aber auch für die Note im 1., um überhaupt eine Stelle zu erhalten, in der man sich bekannt machen und bewähren kann? Danke und LG!
Ich bin der Ex WiMi und Referendar. Habe mich über die Noten mit über 10 anderen WiMis und Refs ausgetauscht, für die das Gesagte gilt. Für Associates mögen andere Grundsätze gelten, evtl ist dort die Auswahl kleiner, bzw. es sind mehr Stellen zu besetzen.
20.07.2021, 23:28
Man kommt fast überall rein über das "bekannt und bewährt". Das wird ergänzt durch "dem angebundenen Partner gegenüber sympathisch".
02.05.2022, 08:10
(19.07.2021, 15:26)Gast schrieb: Immer eine Frage des Blickwinkels.
Sei froh über deine Note im Schwerpunkt und die Gesamtnote, denn bei dieser staatlichen Note hätte es mit der Gesamtnote auch anders aussehen können. Ging mir zumindest so - staatlich knapp unter 6,5 und leider nicht so einen super Schwerpunkt.
Im Zweiten aber deutlich verbessert und bin jetzt mit Auslands LLM trotzdem in einer angesehenen GK. Also im Ergebnis kein Beinbruch :)
Wo hast du LLM gemacht?
02.05.2022, 17:35
(19.07.2021, 09:48)Gast schrieb: Der Schwerpunkt ist mit 12,97 doch äußerst solide. Was ist das für ein Schwerpunkt bzw. ist er überhaupt nicht hilfreich?
Diese Noteninflation mancherorts in den Schwerpunktbereichen lässt mich jedes Mal ratlos zurück. Wieso verteile ich als Fakultät solche irrsinnigen Noten, die im Staatsteil dann nur von einem ganz kleinen Prozentsatz der Absolventen erreicht werden?
Nichts gegen den TE, aber bei eine solchen Diskrepanz muss man schon sagen, dass die Note im Schwerpunkt mit ziemlicher Sicherheit nicht den tatsächlichen juristischen Leistungsstand widerspiegelt.
Dennoch: Ich denke, dass du mit deiner insgesamt erzielten Note durchaus in einer GK unterkommen kannst. Hängt aber etwas davon ab, welche Relevanz die jeweiligen Entscheidungspersonen dort dem Schwerpunkt zumessen.
Viel Erfolg!
03.05.2022, 16:49
(02.05.2022, 17:35)Gast schrieb:(19.07.2021, 09:48)Gast schrieb: Der Schwerpunkt ist mit 12,97 doch äußerst solide. Was ist das für ein Schwerpunkt bzw. ist er überhaupt nicht hilfreich?
Diese Noteninflation mancherorts in den Schwerpunktbereichen lässt mich jedes Mal ratlos zurück. Wieso verteile ich als Fakultät solche irrsinnigen Noten, die im Staatsteil dann nur von einem ganz kleinen Prozentsatz der Absolventen erreicht werden?
Nichts gegen den TE, aber bei eine solchen Diskrepanz muss man schon sagen, dass die Note im Schwerpunkt mit ziemlicher Sicherheit nicht den tatsächlichen juristischen Leistungsstand widerspiegelt.
Dennoch: Ich denke, dass du mit deiner insgesamt erzielten Note durchaus in einer GK unterkommen kannst. Hängt aber etwas davon ab, welche Relevanz die jeweiligen Entscheidungspersonen dort dem Schwerpunkt zumessen.
Viel Erfolg!
Genau deswegen bleibt hier (Tier 1 US-Bude) der Schwerpunkt stets unberücksichtigt.
Vollkommen unvergleichbar.
VB im 1. SteX meint zurecht bei (fast) allen US-Boutiquen, VB im Staatsteil.
Dass riesen Anwaltsfabriken wie FBD, ihre WiMis/ Anwälte aus der zweiten Reihe besetzen müssen.