18.04.2022, 14:54
(18.04.2022, 14:13)Praktiker schrieb: Irgendwas stimmt an der Geschichte mal wieder nicht. 175 GVG, OK. Aber sobald das Fahrrad weg war, greift der nicht mehr, und in 177 GVG ist der Rechtsanwalt nicht erfasst. Also VU wegen Nichtverhandelns? Das wäre erstens rechtswidrig und zweitens unproblematisch durch Einspruch zu beseitigen. Also warum Kündigung?
Ich bin StA und einem Kollege wurde mal mit einem Ordnungsgeld gedroht. Nicht alle Richter kennen das Recht, besonders am AG.
19.04.2022, 08:31
(18.04.2022, 13:07)Gast schrieb: Also ich würde mir niemals trauen, das Rad mit ins Gerichtsgebäude zu nehmen. Als Anwalt muss man
in der Lage sein, selbstbewusst aufzutreten. Da muss ich noch besser werden.
Selbstbewusster als mit dem Fahrrad in den Gerichtssaal zu spazieren?
Ich find die Story geil, obwohl das Ganze sehr nach Fake riecht.
19.04.2022, 11:36
Fänd ich als Richter ehrlich gesagt völlig in Ordnung, wenn der Anwalt das erklärt und das Rad hinten rein stellt vor der Verhandlung und nicht während der Verhandlung damit durch den Saal düst und klingelt.
19.04.2022, 11:56
(18.04.2022, 14:13)Praktiker schrieb: Irgendwas stimmt an der Geschichte mal wieder nicht. 175 GVG, OK. Aber sobald das Fahrrad weg war, greift der nicht mehr, und in 177 GVG ist der Rechtsanwalt nicht erfasst. Also VU wegen Nichtverhandelns? Das wäre erstens rechtswidrig und zweitens unproblematisch durch Einspruch zu beseitigen. Also warum Kündigung?
Ich gehe mal davon aus, dass der Richter den TE vor die Wahl gestellt hat, dass erst/nur verhandelt wird, wenn das Fahrrad aus dem Gerichtsgebäude entfernt worden ist. Darauf hat sich der TE aber nicht eingelassen, weil er zur Kanzlei zurückradeln wollte und nicht bei der Staatsanwaltschaft einen Strafantrag gem. § 242 StGB stellen wollte. Kurz: Er wollte das Fahrrad nicht ohne Schloss unbeaufsichtigt vor dem Gebäude parken.
19.04.2022, 12:50
Die Leute hier - wollen 150k plus Bonus bei 9 to 5 verdienen, sind aber nicht in der Lage sich in einem Gerichtssaal halbwegs vernünftig zu benehmen. Frei nach Stromberg: „FAhRrad im SAaaaal???“
19.04.2022, 12:55
(19.04.2022, 11:36)HerrKules schrieb: Fänd ich als Richter ehrlich gesagt völlig in Ordnung, wenn der Anwalt das erklärt und das Rad hinten rein stellt vor der Verhandlung und nicht während der Verhandlung damit durch den Saal düst und klingelt.
Sehe ich persönlich auch so. Klar wäre es besser, TE hätte das Schloss nicht vergessen, aber shit happens.
Wir wissen aber auch nicht, wie TE aufgetreten ist. Ich würde erstmal die Wachtmeister fragen, ob es einen Schuppen oder so gibt. Wenn nicht, sehr kleinlaut von dem Reingehen über die Geschäftsstelle den Richter anrufen und fragen, ob das wohl ginge. Wenn TE aber mit Anspruchshaltung das Rad reinschiebt und Fluchtwege versperrt, mag ein Richter auch weniger entgegenkommend sein.
20.04.2022, 22:52
29.04.2022, 15:03
Verstehe nicht wo das Problem gewesen wäre, das Fahrrad auch ohne Schloss vor dem Gericht stehen zu lassen. Selbst wenn es geklaut wird, verdient man als Rechtsanwalt hoffentlich genug um sich ein neues zu leisten ?
Ich hätte mir (als Organ der Rechtspflege) und ggf. vor dem Mandanten jedenfalls nicht die Blöße gegeben mit meinem Fahrrad (und Helm?!) durch das Gerichtsgebäude zu spazieren.
Ich hätte mir (als Organ der Rechtspflege) und ggf. vor dem Mandanten jedenfalls nicht die Blöße gegeben mit meinem Fahrrad (und Helm?!) durch das Gerichtsgebäude zu spazieren.
29.04.2022, 15:17
(29.04.2022, 15:03)Gast schrieb: Verstehe nicht wo das Problem gewesen wäre, das Fahrrad auch ohne Schloss vor dem Gericht stehen zu lassen. Selbst wenn es geklaut wird, verdient man als Rechtsanwalt hoffentlich genug um sich ein neues zu leisten ?
Ich hätte mir (als Organ der Rechtspflege) und ggf. vor dem Mandanten jedenfalls nicht die Blöße gegeben mit meinem Fahrrad (und Helm?!) durch das Gerichtsgebäude zu spazieren.
So eine Aussage kann auch nur von jemandem kommen, der zu viel Geld hat und den Wert der Dinge nicht mehr zu schätzen weiß. Lässt du auch dein Auto offen rum stehen? Kannst dir ja bestimmt ein neues leisten. Vor allem auch so mit Lieferung am selben Tag, wenn’s die einzige Möglichkeit ist, sich fortzubewegen.
29.04.2022, 15:21
Das Argument geht völlig fehl. Ein Auto ist in der Kürze der Zeit wohl weniger schnell zu entwenden, als ein Fahrrad. Da würde sich die Frage nicht stellen. Wer Goldbarren in seinem Auto lagert und dieses dann unabgeschlossen stehen lässt ist selber Schuld.