23.04.2022, 09:59
Entsprechend des Themas meine Frage: Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass in den nun anstehenden mündlichen Prüfungen das neue SchuldR abgeprüft wird (und wenn ja wie intensiv - Grundkenntnisse/vertiefte Kenntnisse) ohne dass es bereits erkennbare aktuelle Rechtsprechung gibt?
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
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https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
23.04.2022, 15:04
Schwer zu sagen - kann ja nicht viel Rspr. dazu geben bis jetzt. Grundsätzlich würde ich schauen was sich grob geändert hat…brauchst ja eh in Zukunft ggf…
Weiß jemand ob es erlaubt ist Schemata etc. dabei zu haben? Also klar im Spind in der Tasche - aber für zwischendrin vor dem Rechtswechseln mal zum gucken? Müsste die Sachen sonst im Hotel lassen…
Weiß jemand ob es erlaubt ist Schemata etc. dabei zu haben? Also klar im Spind in der Tasche - aber für zwischendrin vor dem Rechtswechseln mal zum gucken? Müsste die Sachen sonst im Hotel lassen…
25.04.2022, 13:52
(23.04.2022, 15:04)lawful schrieb: Schwer zu sagen - kann ja nicht viel Rspr. dazu geben bis jetzt. Grundsätzlich würde ich schauen was sich grob geändert hat…brauchst ja eh in Zukunft ggf…
Weiß jemand ob es erlaubt ist Schemata etc. dabei zu haben? Also klar im Spind in der Tasche - aber für zwischendrin vor dem Rechtswechseln mal zum gucken? Müsste die Sachen sonst im Hotel lassen…
Kommt sicherlich auf das Prüfungsamt/BL an. In meiner Prüfung hatten die Leute teilweise noch allerhand Unterlagen dabei. Das war augenscheinlich kein Problem. Wie hilfreich es ist, sich vor der Prüfung noch "mal eben" was anzusehen steht auf einem anderen Blatt. Zumindest soweit man nicht einen Prüfer erwischt, der seit Jahren den selben Fall prüft.
26.04.2022, 14:12
(23.04.2022, 09:59)Gast schrieb: Entsprechend des Themas meine Frage: Für wie wahrscheinlich haltet ihr es, dass in den nun anstehenden mündlichen Prüfungen das neue SchuldR abgeprüft wird (und wenn ja wie intensiv - Grundkenntnisse/vertiefte Kenntnisse) ohne dass es bereits erkennbare aktuelle Rechtsprechung gibt?
Das können die Prüfer doch in der Regel selbst noch nicht
. Da müsste man ja selbst nachdenken und könnte seine ganzen alten Lösungsskizzen nicht mehr gebrauchen.









