17.04.2022, 22:55
Liebes Forum,
ich bin vergangene Woche aus dem Gerichtssaal verwiesen worden, weil ich mein Fahrrad mit hoch nehmen musste, nachdem ich mein Schloss vergessen hatte. Jetzt macht mir mein Chef die Hölle heiß und droht mir mit Probezeitkündigung. Zum einen finde ich, dass der Richter ziemlich überreagiert hat und zum anderen habe ich nun wirklich Angst zwei Monate nach meiner Zulassung gekündigt zu werden.
Wie meint ihr, sollte ich vorgehen?
Ich bin für jeden Rat dankbar.
ich bin vergangene Woche aus dem Gerichtssaal verwiesen worden, weil ich mein Fahrrad mit hoch nehmen musste, nachdem ich mein Schloss vergessen hatte. Jetzt macht mir mein Chef die Hölle heiß und droht mir mit Probezeitkündigung. Zum einen finde ich, dass der Richter ziemlich überreagiert hat und zum anderen habe ich nun wirklich Angst zwei Monate nach meiner Zulassung gekündigt zu werden.
Wie meint ihr, sollte ich vorgehen?
Ich bin für jeden Rat dankbar.
17.04.2022, 23:03
Du hast definitiv einen Anspruch auf Herausgabe des Jobs aus §985
Aber ohne Gewähr
Aber ohne Gewähr
17.04.2022, 23:24
ich würde mal recht kleinlaut sein. Ich bin kein Richter, aber in meinen Gerichtssaal würde auch niemand sein Rad mitbringen und schon gar kein Anwalt. Und da sein Chef für eine Probezeitkündigung keinen wirklichen Grund braucht, würde ich versuchen deinen Boss zu beschwichtigen.
17.04.2022, 23:26
(17.04.2022, 22:55)Heribertrude schrieb: Liebes Forum,
ich bin vergangene Woche aus dem Gerichtssaal verwiesen worden, weil ich mein Fahrrad mit hoch nehmen musste, nachdem ich mein Schloss vergessen hatte. Jetzt macht mir mein Chef die Hölle heiß und droht mir mit Probezeitkündigung. Zum einen finde ich, dass der Richter ziemlich überreagiert hat und zum anderen habe ich nun wirklich Angst zwei Monate nach meiner Zulassung gekündigt zu werden.
Wie meint ihr, sollte ich vorgehen?
Ich bin für jeden Rat dankbar.
Du bist an der Schleuse vorbei mit dem Fahrrad und hoch in den Gerichtssaal? Was ist denn danach passiert? Hast du ein Versäumnisurteil kassiert?
Also ändern kannst du es ja nicht mehr. Sag deinem Chef, dass es dir leid tut. Und es nicht wieder vorkommen wird. Mehr kannst du nicht tun. Unabhängig davon, ob er überreagiert oder nicht
17.04.2022, 23:27
(17.04.2022, 23:26)Ahnungslos schrieb:(17.04.2022, 22:55)Heribertrude schrieb: Liebes Forum,
ich bin vergangene Woche aus dem Gerichtssaal verwiesen worden, weil ich mein Fahrrad mit hoch nehmen musste, nachdem ich mein Schloss vergessen hatte. Jetzt macht mir mein Chef die Hölle heiß und droht mir mit Probezeitkündigung. Zum einen finde ich, dass der Richter ziemlich überreagiert hat und zum anderen habe ich nun wirklich Angst zwei Monate nach meiner Zulassung gekündigt zu werden.
Wie meint ihr, sollte ich vorgehen?
Ich bin für jeden Rat dankbar.
Du bist an der Schleuse vorbei mit dem Fahrrad und hoch in den Gerichtssaal? Was ist denn danach passiert? Hast du ein Versäumnisurteil kassiert?
Also ändern kannst du es ja nicht mehr. Sag deinem Chef, dass es dir leid tut. Und es nicht wieder vorkommen wird. Mehr kannst du nicht tun. Unabhängig davon, ob er überreagiert oder nicht
Verstehe aber auch nicht, weshalb es nicht reichen sollten, dass du dein Rad einfach wieder rausstellst und weshalb der Richter dich des Saals Verweist. Klingt schon recht hart.
17.04.2022, 23:51
Gehe davon aus, dass das in Anlehnung an den Motorrad-Thread getrollt ist.
Aber dennoch interessant: Würde meinen, dass in einem solchen Fall keine Säumnis vorliegt. Ein VU hätte nicht ergehen dürfen, weshalb § 344 nicht zur Anwendung kommt.
Aber dennoch interessant: Würde meinen, dass in einem solchen Fall keine Säumnis vorliegt. Ein VU hätte nicht ergehen dürfen, weshalb § 344 nicht zur Anwendung kommt.
18.04.2022, 12:01
Das Ref ist schon ein paar Tage her, aber war da nicht was, dass Rechtsanwälte nicht der gerichtlichen Sitzungspolizei unterliegen? Oder war das nur im Strafprozess?
18.04.2022, 12:09
Rechtsanwälte darf man doch gar nicht rauswerfen
18.04.2022, 13:07
Also ich würde mir niemals trauen, das Rad mit ins Gerichtsgebäude zu nehmen. Als Anwalt muss man
in der Lage sein, selbstbewusst aufzutreten. Da muss ich noch besser werden.
in der Lage sein, selbstbewusst aufzutreten. Da muss ich noch besser werden.
18.04.2022, 14:13
Irgendwas stimmt an der Geschichte mal wieder nicht. 175 GVG, OK. Aber sobald das Fahrrad weg war, greift der nicht mehr, und in 177 GVG ist der Rechtsanwalt nicht erfasst. Also VU wegen Nichtverhandelns? Das wäre erstens rechtswidrig und zweitens unproblematisch durch Einspruch zu beseitigen. Also warum Kündigung?