12.04.2022, 15:04
(12.04.2022, 14:44)Gast1233556 schrieb: Was kam in NRW?
In NRW lief folgendes Urteil:
https://openjur.de/u/2222171.html
12.04.2022, 15:05
(12.04.2022, 14:44)Gast1233556 schrieb: Was kam in NRW?
In NRW lief folgendes Urteil:
https://openjur.de/u/2222171.html
12.04.2022, 15:07
(12.04.2022, 14:41)In Gast schrieb: Dafür fand ich dass NDS vergleichsweise einfach war - wo war der Fehler? :D
Und was habt ihr mit diesem anderen Gewerbetreibenden gemacht?
Lösung:
EGL: 35 I 1 GewO
Formelle rmk
Materielle Rmk
-> Unzuverlässigkeit
Argumente des Sachverhalts aufnehmen
Gebundene Entscheidung
Vermerk: Zustellung erörtern und niederlegung Mandat
- was habt ihr dazu geschrieben dass er nach Sachsen Anhalt geht?
Gab es da eine Norm?
Ich habe da gesagt dass die Untersagung sich ja sowieso auf alle Bundesländer erstreckt, diese wird ja im gewerberegister verzeichnet ?
Ich habe auch bzgl des aktuellen Gewerbes auf 35 I 1 GewO abgestellt.
Bezüglich der anderen Gewerbe/ Tätigkeiten bin über 35 I 2 gegangen und das bejaht.
Im Vermerk habe ich bezüglich des Umzugs auf 35 VII abgestellt, da wird ja auf den Bezirk der Niederlassung hinsichtlich der zuständigen Behörde abgestellt.
insoweit dann gesagt, dass man das nicht mit umfassen, weil man dann ggf. Unzuständig ist oder in eine andere behördliche Zuständigkeit eingreift ?! Aber rückblickend glaube ich, dass das nicht richtig war
Was habt ihr mit dem „Antrag“ dieses Dritten gemacht?
12.04.2022, 15:08
(12.04.2022, 15:05)Gast schrieb:(12.04.2022, 14:44)Gast1233556 schrieb: Was kam in NRW?
In NRW lief folgendes Urteil:
https://openjur.de/u/2222171.html
Auch als beschwere wie in HH?
12.04.2022, 15:12
(12.04.2022, 15:08)Gast1233556 schrieb:(12.04.2022, 15:05)Gast schrieb:(12.04.2022, 14:44)Gast1233556 schrieb: Was kam in NRW?
In NRW lief folgendes Urteil:
https://openjur.de/u/2222171.html
Auch als beschwere wie in HH?
Ja, Ergebnis hab ich sogar getroffen. Nur völlig bescheuert und ganz anders begründet
12.04.2022, 15:12
(12.04.2022, 15:07)Nds. schrieb:(12.04.2022, 14:41)In Gast schrieb: Dafür fand ich dass NDS vergleichsweise einfach war - wo war der Fehler? :D
Und was habt ihr mit diesem anderen Gewerbetreibenden gemacht?
Lösung:
EGL: 35 I 1 GewO
Formelle rmk
Materielle Rmk
-> Unzuverlässigkeit
Argumente des Sachverhalts aufnehmen
Gebundene Entscheidung
Vermerk: Zustellung erörtern und niederlegung Mandat
- was habt ihr dazu geschrieben dass er nach Sachsen Anhalt geht?
Gab es da eine Norm?
Ich habe da gesagt dass die Untersagung sich ja sowieso auf alle Bundesländer erstreckt, diese wird ja im gewerberegister verzeichnet ?
Ich habe auch bzgl des aktuellen Gewerbes auf 35 I 1 GewO abgestellt.
Bezüglich der anderen Gewerbe/ Tätigkeiten bin über 35 I 2 gegangen und das bejaht.
Im Vermerk habe ich bezüglich des Umzugs auf 35 VII abgestellt, da wird ja auf den Bezirk der Niederlassung hinsichtlich der zuständigen Behörde abgestellt.
insoweit dann gesagt, dass man das nicht mit umfassen, weil man dann ggf. Unzuständig ist oder in eine andere behördliche Zuständigkeit eingreift ?! Aber rückblickend glaube ich, dass das nicht richtig war
Was habt ihr mit dem „Antrag“ dieses Dritten gemacht?
Habe gesagt dass es eh egal ist da das Gewerbe wegen 35 VI ohnehin für 1 Jahr nicht mehr ausgeübt werden darf, egal wo
12.04.2022, 15:14
Moinnds
Habe gesagt dass es eh egal ist da das Gewerbe wegen 35 VI ohnehin für 1 Jahr nicht mehr ausgeübt werden darf, egal wo
Mist habe S.2 nicht
(12.04.2022, 15:07)Nds. schrieb:(12.04.2022, 14:41)In Gast schrieb: Dafür fand ich dass NDS vergleichsweise einfach war - wo war der Fehler? :D
Und was habt ihr mit diesem anderen Gewerbetreibenden gemacht?
Lösung:
EGL: 35 I 1 GewO
Formelle rmk
Materielle Rmk
-> Unzuverlässigkeit
Argumente des Sachverhalts aufnehmen
Gebundene Entscheidung
Vermerk: Zustellung erörtern und niederlegung Mandat
- was habt ihr dazu geschrieben dass er nach Sachsen Anhalt geht?
Gab es da eine Norm?
Ich habe da gesagt dass die Untersagung sich ja sowieso auf alle Bundesländer erstreckt, diese wird ja im gewerberegister verzeichnet ?
Ich habe auch bzgl des aktuellen Gewerbes auf 35 I 1 GewO abgestellt.
Bezüglich der anderen Gewerbe/ Tätigkeiten bin über 35 I 2 gegangen und das bejaht.
Im Vermerk habe ich bezüglich des Umzugs auf 35 VII abgestellt, da wird ja auf den Bezirk der Niederlassung hinsichtlich der zuständigen Behörde abgestellt.
insoweit dann gesagt, dass man das nicht mit umfassen, weil man dann ggf. Unzuständig ist oder in eine andere behördliche Zuständigkeit eingreift ?! Aber rückblickend glaube ich, dass das nicht richtig war
Was habt ihr mit dem „Antrag“ dieses Dritten gemacht?
Habe gesagt dass es eh egal ist da das Gewerbe wegen 35 VI ohnehin für 1 Jahr nicht mehr ausgeübt werden darf, egal wo
Mist habe S.2 nicht
12.04.2022, 15:16
(12.04.2022, 15:08)Gast1233556 schrieb:(12.04.2022, 15:05)Gast schrieb:(12.04.2022, 14:44)Gast1233556 schrieb: Was kam in NRW?
In NRW lief folgendes Urteil:
https://openjur.de/u/2222171.html
Auch als beschwere wie in HH?
In NRW nicht als Beschwerde, außer ich war im komplett falschen Film... Dafür hat das VG Münster das Verfahren erst ans VG Minden verwiesen, dies hat zurückverwiesen; außerdem hat ein Beteiligter die Einzelrichterübertragung gerügt und so prozessuales Zeug..
12.04.2022, 15:19
(12.04.2022, 15:16)Gast schrieb:(12.04.2022, 15:08)Gast1233556 schrieb:(12.04.2022, 15:05)Gast schrieb:(12.04.2022, 14:44)Gast1233556 schrieb: Was kam in NRW?
In NRW lief folgendes Urteil:
https://openjur.de/u/2222171.html
Auch als beschwere wie in HH?
In NRW nicht als Beschwerde, außer ich war im komplett falschen Film... Dafür hat das VG Münster das Verfahren erst ans VG Minden verwiesen, dies hat zurückverwiesen; außerdem hat ein Beteiligter die Einzelrichterübertragung gerügt und so prozessuales Zeug..
Puuh… ich hab gerade schon einen Schock bekommen!! Hab auch keine Beschwerde. Möglicherweise wurde der Beschluss missverstanden. Aber eine Entscheidung nach Beschwerde war nicht zu entwerfen.
12.04.2022, 15:27
(12.04.2022, 15:05)Gast schrieb:(12.04.2022, 14:44)Gast1233556 schrieb: Was kam in NRW?
In NRW lief folgendes Urteil:
https://openjur.de/u/2222171.html
Habe leider ein anderes Ergebnis :( Eigentlich liegt, die Ablehnung auch nahe. Ich dachte nur eben dass die Unterlagen insofern vollständig sind, als dass AG den Antrag ablehnen könnte und somit § 42a II VwVfG erfüllt ist. Daher ist auch die Genehmigungsfiktion erfüllt gewesen...