11.04.2022, 21:20
(11.04.2022, 19:51)HeribertNds schrieb:(11.04.2022, 19:28)Gast schrieb:(11.04.2022, 19:25)NdsStEx schrieb: Hat noch wer gesagt dass die Klage unzulässig ist (WVR)? Habe die Wiedereinsetzung abgelehnt und argumentiert das der Eingangs Stempel des Gerichts einen höheren Beweis wert hat als der poststempel des Klägers, Arg: Eingangsstempels nach 416 zpo eine öffentliche Urkunde
Ich habe mit 130 BGB argumentiert, Zugang = in den Machtbereich gelangen
Ich halte das für nicht richtig. M.E dürfte die Klage zulässig sein, da sie ausweislich des Poststempels am 31.03.22 in den Postlauf und damit lange vor Fristablauf abgeschickt wurde.
Zwar ist richtig, dass die die Klagefrist am 07.04.2022 abgelaufen ist und damit der Eingang am 09.4.2022 verspätet war, allerdings war wegen des ungewöhnlich langen Postlaufs Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand von Amts wegen zu gewähren, da das Frsitversäumnis nicht verschuldet war. Eine ausführliche Begründung zu der Thematik findet sich im Putzo bei § 233 ZPO Rn . 28,29. Die dortigen Verwrtungen kann man auf § 60 VwGo übertragen.
kein Verschulden 60 VwGO iVm 45 III VwVfG mangels Anhörung
12.04.2022, 14:01
Was soll diese scheiße in HH? Was erlaube Strunz!
12.04.2022, 14:03
12.04.2022, 14:05
12.04.2022, 14:06
12.04.2022, 14:20
Beschwerde gegen 123 I Beschluss
12.04.2022, 14:25
12.04.2022, 14:37
Einfach krank, weiß immer noch nicht wie man das hätte machen bzw. lösen sollen. Hab etliche probeklausuren im ÖR geschrieben, die auch ganz ok immer liefen aber heute saß ich da wie ein Analphabet
12.04.2022, 14:41
Dafür fand ich dass NDS vergleichsweise einfach war - wo war der Fehler? :D
Und was habt ihr mit diesem anderen Gewerbetreibenden gemacht?
Lösung:
EGL: 35 I 1 GewO
Formelle rmk
Materielle Rmk
-> Unzuverlässigkeit
Argumente des Sachverhalts aufnehmen
Gebundene Entscheidung
Vermerk: Zustellung erörtern und niederlegung Mandat
- was habt ihr dazu geschrieben dass er nach Sachsen Anhalt geht?
Gab es da eine Norm?
Ich habe da gesagt dass die Untersagung sich ja sowieso auf alle Bundesländer erstreckt, diese wird ja im gewerberegister verzeichnet ?
Und was habt ihr mit diesem anderen Gewerbetreibenden gemacht?
Lösung:
EGL: 35 I 1 GewO
Formelle rmk
Materielle Rmk
-> Unzuverlässigkeit
Argumente des Sachverhalts aufnehmen
Gebundene Entscheidung
Vermerk: Zustellung erörtern und niederlegung Mandat
- was habt ihr dazu geschrieben dass er nach Sachsen Anhalt geht?
Gab es da eine Norm?
Ich habe da gesagt dass die Untersagung sich ja sowieso auf alle Bundesländer erstreckt, diese wird ja im gewerberegister verzeichnet ?
12.04.2022, 14:44
Was kam in NRW?