09.04.2022, 22:09
Liebe Leidensgenossen/Leidensgenossinnen,
ich bin zur Zeit auf der Suche nach einem Doktorvater (bzw. Doktormutter) und hoffe jemand kann mir weiterhelfen:
Bereits auf mehreren Uni-Homepages habe ich nun den Hinweis gesehen, man solle bei Erstkontakt mit seinem angehenden Doktorvater (Doktormutter) ein Kurzexpose mitsenden.
Nun meine Frage: Ist das Kurzexpose in der gleichen Form wie ein Expose aufzubauen? Welchen Umfang sollte dieses haben? Sollten bereits Quellen ordnungsgemäß zitiert werden etc.
Ich hoffe jemand hat Tipps.
Vielen Dank im Voraus.
ich bin zur Zeit auf der Suche nach einem Doktorvater (bzw. Doktormutter) und hoffe jemand kann mir weiterhelfen:
Bereits auf mehreren Uni-Homepages habe ich nun den Hinweis gesehen, man solle bei Erstkontakt mit seinem angehenden Doktorvater (Doktormutter) ein Kurzexpose mitsenden.
Nun meine Frage: Ist das Kurzexpose in der gleichen Form wie ein Expose aufzubauen? Welchen Umfang sollte dieses haben? Sollten bereits Quellen ordnungsgemäß zitiert werden etc.
Ich hoffe jemand hat Tipps.
Vielen Dank im Voraus.
09.04.2022, 22:15
(09.04.2022, 22:09)PromotionsNeuling schrieb: Liebe Leidensgenossen/Leidensgenossinnen,
ich bin zur Zeit auf der Suche nach einem Doktorvater (bzw. Doktormutter) und hoffe jemand kann mir weiterhelfen:
Bereits auf mehreren Uni-Homepages habe ich nun den Hinweis gesehen, man solle bei Erstkontakt mit seinem angehenden Doktorvater (Doktormutter) ein Kurzexpose mitsenden.
Nun meine Frage: Ist das Kurzexpose in der gleichen Form wie ein Expose aufzubauen? Welchen Umfang sollte dieses haben? Sollten bereits Quellen ordnungsgemäß zitiert werden etc.
Ich hoffe jemand hat Tipps.
Vielen Dank im Voraus.
Ein Kurzexposé ist grds. identisch aufzubauen und idR wohl zwischen 3 und 5 Seiten lang. Fremde Gedanken usw. sind natürlich mit Quellen zu versehen. Check doch ansonsten mal den hilfreichen Aufsatz zum Exposé auf dr-jur.net.
09.04.2022, 22:25
Ein Kurzexposé hat idR ca 3 Seiten und führt auch die wichtigste nicht offensichtliche Literatur (also nicht MüKo BGB) auf, da reichen aber die Sachen, durch die man zum Thema gefunden hat (üblich sind je nach Thema ca. 5-10 Angaben). Du fängst mit einem Themenaufschlag an und führst das dann weiter auf. Dann kurz ein paar Angaben zum Forschungsstand bzw. Relevanz des Themas. Dann ggf Methodik (rechtsvergleichend? Empirisch?) Und am Ende die paar grundlegenden Quellen.