09.04.2022, 06:32
09.04.2022, 06:36
(08.04.2022, 22:45)Gast Hans schrieb:(08.04.2022, 21:37)Gast schrieb: Hat jemand beim versuchten mord eine Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit vorgenommen? Stand im Fischer bei hemmschwelle zu Tötungsdelikten was zu
Ja. Fehlte hier bereits an der objektiv besonders gefährlichen Handlung. Somit konnte auch nicht auf eine innere Billigung (voluntatives Element) geschlossen werden.
Ich habe den Vorsatz bejaht, weil im Fischer als Beispiel für eventuellen Vorsatz Beispiele aus der Rechtsprechung waren „Messerstiche In Richtung brusthöhe“ xD fand es auch nicht ganz abwegig, da es ja gerade objektiv gefährlich ist in der Gegend rumzuritzen
09.04.2022, 07:13
(08.04.2022, 20:59)Gpa22 schrieb: Ich finde den Durchgang echt nicht ohne - wie sehr ihr das? Viele Exoten, insbesondere im Zivilrecht..
Vielleicht fallen die Noten dann verhältnismäßig fair aus im Vergleich zu den Durchgängen wo „nur“ 823,833,433 BGB läuft
Als ob. Ich wäre sehr dankbar für eine Pferdeklausur oä gewesen.
09.04.2022, 07:15
(09.04.2022, 07:13)Klaus schrieb:(08.04.2022, 20:59)Gpa22 schrieb: Ich finde den Durchgang echt nicht ohne - wie sehr ihr das? Viele Exoten, insbesondere im Zivilrecht..
Vielleicht fallen die Noten dann verhältnismäßig fair aus im Vergleich zu den Durchgängen wo „nur“ 823,833,433 BGB läuft
Als ob. Ich wäre sehr dankbar für eine Pferdeklausur oä gewesen.
Hat aber den Nachteil dass das jeder kennt und die Anforderungen steigen
09.04.2022, 09:40
@GPA-Leute, kann es sein, dass die bei uns im ÖR die Nds Zivilrechtsklausur mit der Corona Verordnung prüfen?
09.04.2022, 09:44
09.04.2022, 09:52
Wurde nicht gesagt, dass inzident auch ein Verfahren nach § 80 V VwGO geprüft werde hätte können?
In dem Durchgang ist alles möglich.
Ich sehe schon die Kautelarklausur, in der man einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gestalten soll
In dem Durchgang ist alles möglich.
Ich sehe schon die Kautelarklausur, in der man einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gestalten soll
09.04.2022, 10:02
(09.04.2022, 09:52)Gast schrieb: Wurde nicht gesagt, dass inzident auch ein Verfahren nach § 80 V VwGO geprüft werde hätte können?
In dem Durchgang ist alles möglich.
Ich sehe schon die Kautelarklausur, in der man einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gestalten soll
Ne, 80 V war für den Ausschluss nach 839 relevant
09.04.2022, 10:14
(09.04.2022, 10:02)Gast schrieb:(09.04.2022, 09:52)Gast schrieb: Wurde nicht gesagt, dass inzident auch ein Verfahren nach § 80 V VwGO geprüft werde hätte können?
In dem Durchgang ist alles möglich.
Ich sehe schon die Kautelarklausur, in der man einen öffentlich-rechtlichen Vertrag gestalten soll
Ne, 80 V war für den Ausschluss nach 839 relevant
Ich dachte auch eher an eine etwas abgewandelte Klausur :)
09.04.2022, 10:39
(08.04.2022, 21:07)Gast schrieb:(08.04.2022, 21:04)Gast schrieb:(08.04.2022, 21:02)Abend schrieb: Habt ihr einen versuchten Betrug gegenüber dem Detektiv geprüft?
Ne warum?
Er hatte ja gesagt, dass er das iPad bereits in einer anderen Filiale erworben hätte. Hier....Täuschung...(P) Vermögensverfügung
Hab ich geprüft und durchgehen lassen, dann aber als Sicherungsbetrug hinter §§ 252, 250 zurücktreten lassen.