08.04.2022, 20:59
Ich finde den Durchgang echt nicht ohne - wie sehr ihr das? Viele Exoten, insbesondere im Zivilrecht..
Vielleicht fallen die Noten dann verhältnismäßig fair aus im Vergleich zu den Durchgängen wo „nur“ 823,833,433 BGB läuft
Vielleicht fallen die Noten dann verhältnismäßig fair aus im Vergleich zu den Durchgängen wo „nur“ 823,833,433 BGB läuft
08.04.2022, 20:59
08.04.2022, 21:00
08.04.2022, 21:01
(08.04.2022, 20:59)Gast schrieb:(08.04.2022, 20:58)Gast67 schrieb: Eine besondere Garantenstellung bzgl. des Vermögens habe ich abgelehnt. Hier für mich eher nach zivilrechtlichen Vorschriften zu lösen.
Aus was soll sich eine garantenstellung denn ergeben?
Eine solche war für mich ja gerade nicht gegeben.
08.04.2022, 21:01
(08.04.2022, 21:01)Gast schrieb:(08.04.2022, 20:59)Gast schrieb:(08.04.2022, 20:58)Gast67 schrieb: Eine besondere Garantenstellung bzgl. des Vermögens habe ich abgelehnt. Hier für mich eher nach zivilrechtlichen Vorschriften zu lösen.
Aus was soll sich eine garantenstellung denn ergeben?
Eine solche war für mich ja gerade nicht gegeben.
Ich auch nicht, vielleicht war unsere Idee dann auch gar nicht so abwegig. Irgendwie musste man die Norm ja einbringen
08.04.2022, 21:02
Habt ihr einen versuchten Betrug gegenüber dem Detektiv geprüft?
08.04.2022, 21:03
(08.04.2022, 20:56)Gast schrieb:(08.04.2022, 20:52)Gast67 schrieb: Hier fehlte es m.A. bereits an einer Täuschung, weil der Erklärung gegenüber der Sachbearbeiterin kein weitergehender Erklärungswert beigemessen werden konnte. Schließlich erfolgte der Widerruf ohne jegliche Begründung.
Ich habe da auch schon keine Täuschung gesehen, höchstens in einem unterlassen in dem er die Beiträge nicht weitergeleitet hat?! Fand das total verwirrend und hatte auch nicht mehr viel Zeit
Die Nichtweiterleitung an die Vermieterin war meiner Meinung nach die Täuschung. Daher wahrscheinlich auch der Bearbeitervermerk, wonach 266 StGB ausgeschlossen ist (und 246 inkl. 246 II)
08.04.2022, 21:04
(08.04.2022, 21:03)Gast schrieb:(08.04.2022, 20:56)Gast schrieb:(08.04.2022, 20:52)Gast67 schrieb: Hier fehlte es m.A. bereits an einer Täuschung, weil der Erklärung gegenüber der Sachbearbeiterin kein weitergehender Erklärungswert beigemessen werden konnte. Schließlich erfolgte der Widerruf ohne jegliche Begründung.
Ich habe da auch schon keine Täuschung gesehen, höchstens in einem unterlassen in dem er die Beiträge nicht weitergeleitet hat?! Fand das total verwirrend und hatte auch nicht mehr viel Zeit
Die Nichtweiterleitung an die Vermieterin war meiner Meinung nach die Täuschung. Daher wahrscheinlich auch der Bearbeitervermerk, wonach 266 StGB ausgeschlossen ist (und 246 inkl. 246 II)
Aber dann durch unterlassen?!
08.04.2022, 21:04
08.04.2022, 21:05
(08.04.2022, 21:04)Gast schrieb:(08.04.2022, 21:03)Gast schrieb:(08.04.2022, 20:56)Gast schrieb:(08.04.2022, 20:52)Gast67 schrieb: Hier fehlte es m.A. bereits an einer Täuschung, weil der Erklärung gegenüber der Sachbearbeiterin kein weitergehender Erklärungswert beigemessen werden konnte. Schließlich erfolgte der Widerruf ohne jegliche Begründung.
Ich habe da auch schon keine Täuschung gesehen, höchstens in einem unterlassen in dem er die Beiträge nicht weitergeleitet hat?! Fand das total verwirrend und hatte auch nicht mehr viel Zeit
Die Nichtweiterleitung an die Vermieterin war meiner Meinung nach die Täuschung. Daher wahrscheinlich auch der Bearbeitervermerk, wonach 266 StGB ausgeschlossen ist (und 246 inkl. 246 II)
Aber dann durch unterlassen?!
Bzgl. 263 würde ich sagen ja