18.03.2022, 20:22
(18.03.2022, 20:04)Gast schrieb:(18.03.2022, 19:35)Jura10089472 schrieb: Das Arbeitszeitgesetz ist nach Rspr. des BAG auf großkanzleianwälte wegen des Gehalts gar nicht anwendbar…
Ich hoffe, dass du kein Jura studiert hast.
Er macht sich offensichtlich über den Kollegen lustig, der die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz billigt, weil er meint, daher mehr verdienen zu können.
18.03.2022, 21:36
Wir arbeiten halt länger und halten uns nicht mit so exzessiv vielen Fortbildungen und Kram auf?
19.03.2022, 00:06
Als Mittelständler mit Mandantenkontakt, Akquise und einer größeren Zahl verschiedener Mandate ist das natürlich schwierig.
Als Associate im Datenraum, der tage- oder gar wochenlang aufs gleiche Mandat billt, schon einfacher.
Als Associate im Datenraum, der tage- oder gar wochenlang aufs gleiche Mandat billt, schon einfacher.
19.03.2022, 00:34
(18.03.2022, 20:22)prädikot schrieb:(18.03.2022, 20:04)Gast schrieb:(18.03.2022, 19:35)Jura10089472 schrieb: Das Arbeitszeitgesetz ist nach Rspr. des BAG auf großkanzleianwälte wegen des Gehalts gar nicht anwendbar…
Ich hoffe, dass du kein Jura studiert hast.
Er macht sich offensichtlich über den Kollegen lustig, der die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz billigt, weil er meint, daher mehr verdienen zu können.
Ist doch auch so.
23.03.2022, 20:41
24.03.2022, 07:54
27.03.2022, 21:28
Ich bin WissMit und weiß es deshalb nicht besser, aber rechnet der ein oder andere Anwalt nicht auch Stunden der WissMits auf seine Kappe ab. Ich habe es schon oft gesehen, dass Arbeitsergebnisse von WissMits mit kurzer Überarbeitung so rausgegangen sind. Werden in dem Fall dann 30 Minuten abgerechnet, obwohl da ein WissMit mehrere Tage dran saß. Das kann ich mir kaum vorstellen. Im Zweifel weiß ich es aber eben auch nicht.
28.03.2022, 07:53
Das wäre dann ein klassischer Betrug.
Da WissMits auch abgerechnet werden kann er natürlich nicht doppelt abrechnen. Von Überarbeitung, Besprechung etc mal abgesehen.
Es gibt definitiv das Phänomen, dass Anwälte die Arbeit der WiMis für eigene ausgeben...aber direkt einen Betrug zu vermuten geht eher zu weit.
Da WissMits auch abgerechnet werden kann er natürlich nicht doppelt abrechnen. Von Überarbeitung, Besprechung etc mal abgesehen.
Es gibt definitiv das Phänomen, dass Anwälte die Arbeit der WiMis für eigene ausgeben...aber direkt einen Betrug zu vermuten geht eher zu weit.
28.03.2022, 15:15
(28.03.2022, 07:53)omnimodo schrieb: Das wäre dann ein klassischer Betrug.
Da WissMits auch abgerechnet werden kann er natürlich nicht doppelt abrechnen. Von Überarbeitung, Besprechung etc mal abgesehen.
Es gibt definitiv das Phänomen, dass Anwälte die Arbeit der WiMis für eigene ausgeben...aber direkt einen Betrug zu vermuten geht eher zu weit.
Naja so eine Arbeit des WissMit wird von mir immer noch einmal vollständig durchgeprüft. Und was da an Zeit erspart ist, ist idR eher marginal.