18.03.2022, 17:17
https://www.lto.de/recht/kanzleien-unter...kommentar/
Siehe den LTO Artikel. Es ist mir unbegreiflich, wie man in der GK so viele Billables produziert. Hat jemand Erfahrung wie man das hinkriegen kann?
Siehe den LTO Artikel. Es ist mir unbegreiflich, wie man in der GK so viele Billables produziert. Hat jemand Erfahrung wie man das hinkriegen kann?
18.03.2022, 17:29
(18.03.2022, 17:17)Etbi schrieb: https://www.lto.de/recht/kanzleien-unter...kommentar/
Siehe den LTO Artikel. Es ist mir unbegreiflich, wie man in der GK so viele Billables produziert. Hat jemand Erfahrung wie man das hinkriegen kann?
Der Artikel ist ja nichts neues und Kollege Rose kapriziert sich auch darauf, dass er/seine Kanzlei nun eine tolle Work-Life-Balance hat.
Seine Rechnung krankt ja bereits an einigen Stellen: So zieht er großzügig erstmal Urlaube, Fortbildungen und Co ab, die in dem Umfang nicht sein müssen. Ich würde nicht von 43 Wochen, sondern von 46 Arbeitswochen ausgehen. 46x5x8 = 1.840 Stunden.
Seine ganzen Punkte zu Akquise, Mandatsanbahnung und -verwaltung betreffen außerdem Associates nicht.
Daneben wird (natürlich) gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen aber ich sag dir was: Jeder angestellte Anwalt in einer GK macht das freiwillig. Niemand dort ist schutzbedürftig, jeder könnte einen anderen Job finden und wird im aktuellen Job hoch bezahlt. Ich finde es gut, dass der Staat uns da nicht reinpfuscht. Ich will und kann derzeit viel arbeiten und verdiene dafür sehr gut. Das ist ein super Deal für mich. Wenn jemand weniger arbeiten will, gibt es dafür andere Stellen, in denen man das kann und dafür auch weniger verdient. Ein GK Associate ist aber kein LKW-Fahrer, den man vor dem bösen Chef schützen muss, der einen ausbeuten will und ansonsten in die Arbeitslosigkeit schickt.
Ich hatte die letzten Wochen relativ viel zu tun und habe ziemlich konsequent durchgearbeitet. Oft von 9-20 Uhr mit einer Stunde Mittagspause. Aus dem Home Office, konnte mich also direkt nach dem Frühstück an den Schreibtisch setzen und mit Feierabend war ich dann auch direkt in der Küche. Habe so 8-9 billables pro Tag produziert.
18.03.2022, 17:58
Anwälte in Großkanzleien arbeiten sehr viel und verstoßen oft gegen das ArbZG.
What else is new?
What else is new?
18.03.2022, 18:18
Auch merkwürdig
Straftäter in Roben. Wenn der Verstoß gegen das ArbeitszeitG so schlimm wäre, hätte in den letzten Jahren, ja mal jemand was machen können (Gesetzgeber, Staatsanwälte etc). Wäre also wenn ein Kollektivversagen.
Die Berechnung von 42 Arbeitswochen ist auch interessant. Die ganzen Partneraspekte betreffen Associates nicht.
Wer im Schnitt von 9-21/22 Uhr (auch an nur 5 Tagen die Woche) arbeitet, der schafft die Stunden auch.
Straftäter in Roben. Wenn der Verstoß gegen das ArbeitszeitG so schlimm wäre, hätte in den letzten Jahren, ja mal jemand was machen können (Gesetzgeber, Staatsanwälte etc). Wäre also wenn ein Kollektivversagen.
Die Berechnung von 42 Arbeitswochen ist auch interessant. Die ganzen Partneraspekte betreffen Associates nicht.
Wer im Schnitt von 9-21/22 Uhr (auch an nur 5 Tagen die Woche) arbeitet, der schafft die Stunden auch.
18.03.2022, 19:35
Das Arbeitszeitgesetz ist nach Rspr. des BAG auf großkanzleianwälte wegen des Gehalts gar nicht anwendbar…
18.03.2022, 19:54
18.03.2022, 20:04
18.03.2022, 20:06
(18.03.2022, 18:18)Gast schrieb: Auch merkwürdig
Straftäter in Roben. Wenn der Verstoß gegen das ArbeitszeitG so schlimm wäre, hätte in den letzten Jahren, ja mal jemand was machen können (Gesetzgeber, Staatsanwälte etc). Wäre also wenn ein Kollektivversagen.
Die Berechnung von 42 Arbeitswochen ist auch interessant. Die ganzen Partneraspekte betreffen Associates nicht.
Wer im Schnitt von 9-21/22 Uhr (auch an nur 5 Tagen die Woche) arbeitet, der schafft die Stunden auch.
Denke dem Gesetzgeber dürften noch ein bis zwei Gruppen einfallen, die er für schützbedürftiger als GK Anwälte hält
Zumal dich ja keiner (offiziell) zwingt die Vorgaben zu erreichen und wegen der Nichterreichung kannst du nicht gekündigt werden. Also rein regeltechnisch dürfte in der GK nur freiwillig gegen das Gesetz verstoßen werden.
Aber ich mein was erwartet man hier, 145k verdienen und 6 Wochen Urlaub im Jahr und abends um 19 Uhr zuhause? Weil man im ersten Examen den ETBI schön subsumiert und im zweiten ein gutes Zivilurteil geschrieben hat? Wohl eher nicht ^^
18.03.2022, 20:17
(18.03.2022, 20:06)DMOWMYH schrieb:(18.03.2022, 18:18)Gast schrieb: Auch merkwürdig
Straftäter in Roben. Wenn der Verstoß gegen das ArbeitszeitG so schlimm wäre, hätte in den letzten Jahren, ja mal jemand was machen können (Gesetzgeber, Staatsanwälte etc). Wäre also wenn ein Kollektivversagen.
Die Berechnung von 42 Arbeitswochen ist auch interessant. Die ganzen Partneraspekte betreffen Associates nicht.
Wer im Schnitt von 9-21/22 Uhr (auch an nur 5 Tagen die Woche) arbeitet, der schafft die Stunden auch.
Denke dem Gesetzgeber dürften noch ein bis zwei Gruppen einfallen, die er für schützbedürftiger als GK Anwälte hält
Zumal dich ja keiner (offiziell) zwingt die Vorgaben zu erreichen und wegen der Nichterreichung kannst du nicht gekündigt werden. Also rein regeltechnisch dürfte in der GK nur freiwillig gegen das Gesetz verstoßen werden.
Aber ich mein was erwartet man hier, 145k verdienen und 6 Wochen Urlaub im Jahr und abends um 19 Uhr zuhause? Weil man im ersten Examen den ETBI schön subsumiert und im zweiten ein gutes Zivilurteil geschrieben hat? Wohl eher nicht ^^
Naja wenn das strafrechtlich so gravierend und offensichtlich ist, könnte zumindest die StA irgendwann mal exemplarisch eingreifen :p
18.03.2022, 20:18
(18.03.2022, 20:06)DMOWMYH schrieb:(18.03.2022, 18:18)Gast schrieb: Auch merkwürdig
Straftäter in Roben. Wenn der Verstoß gegen das ArbeitszeitG so schlimm wäre, hätte in den letzten Jahren, ja mal jemand was machen können (Gesetzgeber, Staatsanwälte etc). Wäre also wenn ein Kollektivversagen.
Die Berechnung von 42 Arbeitswochen ist auch interessant. Die ganzen Partneraspekte betreffen Associates nicht.
Wer im Schnitt von 9-21/22 Uhr (auch an nur 5 Tagen die Woche) arbeitet, der schafft die Stunden auch.
Denke dem Gesetzgeber dürften noch ein bis zwei Gruppen einfallen, die er für schützbedürftiger als GK Anwälte hält
Zumal dich ja keiner (offiziell) zwingt die Vorgaben zu erreichen und wegen der Nichterreichung kannst du nicht gekündigt werden. Also rein regeltechnisch dürfte in der GK nur freiwillig gegen das Gesetz verstoßen werden.
Aber ich mein was erwartet man hier, 145k verdienen und 6 Wochen Urlaub im Jahr und abends um 19 Uhr zuhause? Weil man im ersten Examen den ETBI schön subsumiert und im zweiten ein gutes Zivilurteil geschrieben hat? Wohl eher nicht ^^
Glaubst du, der Gesetzgeber hat eine Liste und hakt ab?
Sowas läuft in der Regel parallel :)