10.03.2022, 16:53
Ich war mit der Klausur heute mega überfordert. Wie ging es euch?
10.03.2022, 16:54
Eine furchtbar grausame Klausur, der gefühlt halbe Saal starrte erst mal in die Leere. Aber nun gut, erfahrungsgemäß geht es dann mit gewohnteren Themen weiter.
10.03.2022, 17:00
(10.03.2022, 16:52)refinKoe schrieb:(10.03.2022, 15:34)ichentsprechewiderschieden schrieb: Mandat ist beklagter Architekt -> Planungs und Überwachungsfehler prüfen, örtliche Zuständigkeit, musste Frist gesetzt werden?, Schadenshöhe bestreiten, Privatgutachten, Kosten des Privatgutachtens, Gesamtschuld und mögliche streitverkündung vom ausführenden Bauunternehmer, persönliches Erscheinen weil Mandant nicht hinwill, KE-Frist verpennt bei Anordnung früher erster Termin,
Aufrechnung mit Gegenanspruch wg begleichung einer Drittforderung gegen die Klägerin
Das waren so die schwerpunkte
Das Mandant nicht hin will hab ich nicht wahrgenommen Die Wirksamkeit der Klausel im Architektenvertrag, dass bei Geltendmachung von SE dem Architekten die Selbstvornahme ermöglicht werden muss.
Gab es so eine Klausel in NRW im Architektenvertrag? :O habe ich gar nicht gesehen!!
10.03.2022, 17:01
Mit den Kalendern wusste ich nichts anzufangen. Prüfte dann Verjährung der Ansprüche. War die Klage überhaupt zugestellt? Ich nahm an, dass sie nur der Ladung beigefügt war, aber nicht zugestellt wurde, da kein Zustellvermerk im Adressfeld oder andere Hinweise gegeben waren (Zustellungsurkunde oä).
10.03.2022, 17:03
(10.03.2022, 16:54)Gast schrieb: Eine furchtbar grausame Klausur, der gefühlt halbe Saal starrte erst mal in die Leere. Aber nun gut, erfahrungsgemäß geht es dann mit gewohnteren Themen weiter.
Aber Werkvertragsrecht (über 650q) und allg. Leistungsstörungsrecht dürfte doch nicht sooo ungewohntes Terrain sein
10.03.2022, 17:03
10.03.2022, 17:05
(10.03.2022, 17:03)Gast schrieb:(10.03.2022, 16:54)Gast schrieb: Eine furchtbar grausame Klausur, der gefühlt halbe Saal starrte erst mal in die Leere. Aber nun gut, erfahrungsgemäß geht es dann mit gewohnteren Themen weiter.
Aber Werkvertragsrecht (über 650q) und allg. Leistungsstörungsrecht dürfte doch nicht sooo ungewohntes Terrain sein
Hast du mitgeschrieben?
10.03.2022, 17:07
(10.03.2022, 17:05)Gast schrieb:(10.03.2022, 17:03)Gast schrieb:(10.03.2022, 16:54)Gast schrieb: Eine furchtbar grausame Klausur, der gefühlt halbe Saal starrte erst mal in die Leere. Aber nun gut, erfahrungsgemäß geht es dann mit gewohnteren Themen weiter.
Aber Werkvertragsrecht (über 650q) und allg. Leistungsstörungsrecht dürfte doch nicht sooo ungewohntes Terrain sein
Hast du mitgeschrieben?
Glaube kaum, sonst wüsste er oder sie, dass es nicht um allgemeines Leistungsstörungsrecht ging :D
10.03.2022, 17:07
(10.03.2022, 17:05)Gast schrieb:(10.03.2022, 17:03)Gast schrieb:(10.03.2022, 16:54)Gast schrieb: Eine furchtbar grausame Klausur, der gefühlt halbe Saal starrte erst mal in die Leere. Aber nun gut, erfahrungsgemäß geht es dann mit gewohnteren Themen weiter.
Aber Werkvertragsrecht (über 650q) und allg. Leistungsstörungsrecht dürfte doch nicht sooo ungewohntes Terrain sein
Hast du mitgeschrieben?
Offenbar nicht
10.03.2022, 17:08
(10.03.2022, 15:34)ichentsprechewiderschieden schrieb: Mandat ist beklagter Architekt -> Planungs und Überwachungsfehler prüfen, örtliche Zuständigkeit, musste Frist gesetzt werden?, Schadenshöhe bestreiten, Privatgutachten, Kosten des Privatgutachtens, Gesamtschuld und mögliche streitverkündung vom ausführenden Bauunternehmer, persönliches Erscheinen weil Mandant nicht hinwill, KE-Frist verpennt bei Anordnung früher erster Termin,
Aufrechnung mit Gegenanspruch wg begleichung einer Drittforderung gegen die Klägerin
Das waren so die schwerpunkte
Gab es diese Aufrechnung in Hessen auch? Dann habe ich die wohl übersehen :D