07.03.2022, 18:08
(07.03.2022, 18:07)Gast schrieb:(07.03.2022, 18:03)qwertzHESS schrieb:(07.03.2022, 18:00)HesseQ schrieb: Ich hatte da gelesen, dass das nur ausgeschlossen ist für 536a II Nr 2 Fälle; deswegen habe ich noch weitergeprüft. Naja wie dem auch sei, ist vorbei :D
Das kann natürlich sein :D:D, aber da waren meine Gedanken dann vielleicht schneller als meine Augen.
Schön aber, dass wohl niemand am Thema vorbei geschrieben hat. Hoffen wir, dass sie mit uns gnädig sind.
Jaa auf jeden Fall! Kopf hoch für die nächsten Tage. Ich wünsche allen noch weiterhin viel Erfolg
Was könnte uns morgen im ZVR so erwarten?
07.03.2022, 18:12
(07.03.2022, 18:08)Hessin22 schrieb:(07.03.2022, 18:07)Gast schrieb:(07.03.2022, 18:03)qwertzHESS schrieb:(07.03.2022, 18:00)HesseQ schrieb: Ich hatte da gelesen, dass das nur ausgeschlossen ist für 536a II Nr 2 Fälle; deswegen habe ich noch weitergeprüft. Naja wie dem auch sei, ist vorbei :D
Das kann natürlich sein :D:D, aber da waren meine Gedanken dann vielleicht schneller als meine Augen.
Schön aber, dass wohl niemand am Thema vorbei geschrieben hat. Hoffen wir, dass sie mit uns gnädig sind.
Jaa auf jeden Fall! Kopf hoch für die nächsten Tage. Ich wünsche allen noch weiterhin viel Erfolg
Was könnte uns morgen im ZVR so erwarten?
Also nach meiner Zukunftskugel stehen die Chancen auf 771. Es lief im vorletzten Durchgang die Einziehungsklage. Da sie eher seltener vorkommt, wird sie wohl in diesem Durchgang eher keine Rolle spielen.
Im Januar kam Vollstreckungsabwehrklage dran. Tippe dann auf 771 oder wir haben Pech und bekommen irgendeinen Murks, mit dem niemand klarkommt :D
07.03.2022, 18:18
Ich möchte die Diskussion um die morgige Klausur echt nicht unterbrechen. Gerne mehr von euren Glaskugeln.
Aber kurz zurück zu der Klausur von heute: Ich habe einfach durch Auslegung einen Leihvertrag bzgl. des Stellplatzes gebastelt. Schien mir in der Klausur irgendwie sinnvoll.
Aber kurz zurück zu der Klausur von heute: Ich habe einfach durch Auslegung einen Leihvertrag bzgl. des Stellplatzes gebastelt. Schien mir in der Klausur irgendwie sinnvoll.
07.03.2022, 18:19
(07.03.2022, 18:18)Gast schrieb: Ich möchte die Diskussion um die morgige Klausur echt nicht unterbrechen. Gerne mehr von euren Glaskugeln.
Aber kurz zurück zu der Klausur von heute: Ich habe einfach durch Auslegung einen Leihvertrag bzgl. des Stellplatzes gebastelt. Schien mir in der Klausur irgendwie sinnvoll.
07.03.2022, 18:31
(07.03.2022, 18:18)Gast schrieb: Ich möchte die Diskussion um die morgige Klausur echt nicht unterbrechen. Gerne mehr von euren Glaskugeln.
Aber kurz zurück zu der Klausur von heute: Ich habe einfach durch Auslegung einen Leihvertrag bzgl. des Stellplatzes gebastelt. Schien mir in der Klausur irgendwie sinnvoll.
Also ich hoffe (für uns alle), dass mit einer guten Begründung alles vertretbar ist :D hauptsache wir haben bei der Auslegung den ganzen passenden Parteivortrag und die Mietvetragsbestimmungen usw eingebaut, also mit dem Sachverhalt „gearbeitet“.
Für mich war ein Besitzeinräumungsanspruch total abwegig, weshalb ich meine ganze Argumentation auf eine Ablehnung konzentriert habe. Nach dem Lesen des Falles von AG Üpphausen oder was auch immer, erscheint mit deren Lösung auch super plausibel :D hoffentlich sehen die das auch so!
07.03.2022, 18:35
Ist ja letztlich auch abwegig
07.03.2022, 18:38
(07.03.2022, 17:52)Hessin22 schrieb:(07.03.2022, 17:49)Gast schrieb: Ich stehe jetzt auf dem Schlauch hinsichtilich der Erledigungserklärung. Habt ihr keinen Feststellungsantrag geprüft?
Die gab es in Hessen ja nicht. Dafür bei uns eine Hilfsaufrechnung und Widerklage mit Hilfswiderklage. Keine Ahnung, wie man bei sowas den Tatbestand genau aufbaut :D
Danke
07.03.2022, 18:39
Welche Ansprüche habt ihr jeweils geprüft? In Berlin gab es auch keine Erledigung.
07.03.2022, 18:45
07.03.2022, 18:55
(07.03.2022, 18:45)BBG-Refin schrieb: https://www.juris.de/perma?d=KORE522262021
überzeugt mich zwar nicht, aber gut. c'est la vie.
Schick mal Fundstelle