07.03.2022, 17:48
(07.03.2022, 17:44)GastHessen03 schrieb: Mir scheint der Sachverhalt aus dem zitierten Urteil ein wenig anders zu sein. Hat noch jemand den Besitzeinräumungsanspruch abgelehnt? Hoffentlich kommt man mit einer guten Begründung noch durch :D
Wird in der Lösung sicher stehen: Alles vertretbar. Musst halt nur ordentlich auslegen. Sauberer Obersatz und guter Urteilsstil ist denke ich wichtiger. Wie du das dann auslegst ist latte
07.03.2022, 17:49
Ich stehe jetzt auf dem Schlauch hinsichtilich der Erledigungserklärung. Habt ihr keinen Feststellungsantrag geprüft?
07.03.2022, 17:52
Wie seid ihr mit 536a umgegangen? Im Kommentar stand man braucht ne Mahnung iSd 286. Aber das Schreiben war nicht abgedruckt. Wörtlich hat die Klägerin nur erneut schriftlich aufgefordert....da ist aber keine Fristsetzung drin. Hab gesagt könnte konkludent sein, jedenfalls wegen Mail und weniger als 14 Tagen aber noch kein Verzug.
Generell fand ich war an jeder Stelle Auslegung gefragt:
Besitzeinräumung --> 133,157 Mitvermietung
536a --> Mahnung? 133, 157
Schönheitsreparatur --> Auslegung über 307
Generell fand ich war an jeder Stelle Auslegung gefragt:
Besitzeinräumung --> 133,157 Mitvermietung
536a --> Mahnung? 133, 157
Schönheitsreparatur --> Auslegung über 307
07.03.2022, 17:52
In Hessen keine Erledigung, in NRW schon
07.03.2022, 17:52
(07.03.2022, 17:49)Gast schrieb: Ich stehe jetzt auf dem Schlauch hinsichtilich der Erledigungserklärung. Habt ihr keinen Feststellungsantrag geprüft?
Die gab es in Hessen ja nicht. Dafür bei uns eine Hilfsaufrechnung und Widerklage mit Hilfswiderklage. Keine Ahnung, wie man bei sowas den Tatbestand genau aufbaut :D
07.03.2022, 17:55
(07.03.2022, 17:52)Gast schrieb: Wie seid ihr mit 536a umgegangen? Im Kommentar stand man braucht ne Mahnung iSd 286. Aber das Schreiben war nicht abgedruckt. Wörtlich hat die Klägerin nur erneut schriftlich aufgefordert....da ist aber keine Fristsetzung drin. Hab gesagt könnte konkludent sein, jedenfalls wegen Mail und weniger als 14 Tagen aber noch kein Verzug.
Generell fand ich war an jeder Stelle Auslegung gefragt:
Besitzeinräumung --> 133,157 Mitvermietung
536a --> Mahnung? 133, 157
Schönheitsreparatur --> Auslegung über 307
Habt ihr nach Ablehnung 536a nicht GoA geprüft? Verweisungsnorm 539?
07.03.2022, 17:57
Nein, im Kommentar stand, dass GoA über die Verweisungsnorm ausgeschlossen ist. (Am Ende)
07.03.2022, 18:00
Ich hatte da gelesen, dass das nur ausgeschlossen ist für 536a II Nr 2 Fälle; deswegen habe ich noch weitergeprüft. Naja wie dem auch sei, ist vorbei :D
07.03.2022, 18:03
(07.03.2022, 18:00)HesseQ schrieb: Ich hatte da gelesen, dass das nur ausgeschlossen ist für 536a II Nr 2 Fälle; deswegen habe ich noch weitergeprüft. Naja wie dem auch sei, ist vorbei :D
Das kann natürlich sein :D:D, aber da waren meine Gedanken dann vielleicht schneller als meine Augen.
Schön aber, dass wohl niemand am Thema vorbei geschrieben hat. Hoffen wir, dass sie mit uns gnädig sind.
07.03.2022, 18:07
(07.03.2022, 18:03)qwertzHESS schrieb:(07.03.2022, 18:00)HesseQ schrieb: Ich hatte da gelesen, dass das nur ausgeschlossen ist für 536a II Nr 2 Fälle; deswegen habe ich noch weitergeprüft. Naja wie dem auch sei, ist vorbei :D
Das kann natürlich sein :D:D, aber da waren meine Gedanken dann vielleicht schneller als meine Augen.
Schön aber, dass wohl niemand am Thema vorbei geschrieben hat. Hoffen wir, dass sie mit uns gnädig sind.
Jaa auf jeden Fall! Kopf hoch für die nächsten Tage. Ich wünsche allen noch weiterhin viel Erfolg