19.02.2022, 21:22
(19.02.2022, 20:42)Gasthatfertig schrieb:(18.02.2022, 22:33)Gast NRW schrieb: Bezüglich der Reise würde ich noch einen Aspekt bezüglich des ALG I berücksichtigen:
Man muss die Ortsabwesenheit der Bundesagentur für Arbeit anzeigen. Wenn Du länger als 6 Wochen abwesend bist, entfällt der Anspruch auf ALG I für den Zeitraum komplett. Man hat auch nur Anspruch auf 3 Wochen Urlaub pro Jahr. Kann man hier nachlesen:
https://www.arbeitsagentur.de/news/news-...slosigkeit
Man kann natürlich darauf spekulieren, dass es nicht auffällt. Das hängt prinzipiell von der Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter ab. Ich musste zunächst nach 2 Wochen ein telefonisches Gespräch führen. Das könnte man ggf. aus dem Ausland auch machen, ohne dass es auffällt. Meine Sachbearbeiterin war hinter mir jedoch extrem her. Ich musste auch so Sachen wie Rentenbescheide einreichen, wo auch direkt die Androhung enthalten war, dass mein Anspruch entfällt, wenn ich dies nicht mache. Als Frist hatte ich hierfür 2 Wochen. Ich sollte auch eine Liste mit 15 Bewerbungen anfertigen, die ich innerhalb von 2 Monaten abgeschickt habe und einreichen. Weiterhin habe ich auch Jobangebote mit der Aufforderung zur Bewerbung erhalten. Ich empfand die Zeit sehr unangenehm und hätte nie damit gerechnet, dass die so hinter einem her sind. Nachdem meine Sachbearbeiterin gewechselt hat wurde ich von der neuen komplett in Ruhe gelassen und konnte gelassen den Bewerbungsprozess meines Wunsch-AGs durchlaufen, was letztendlich dann auch geklappt hat.
Ich würde daher frühzeitig alles mit der Bundesagentur für Arbeit besprechen. Sollte es auffallen, dass Du ohne Anzeige für mehrere Wochen verreist bist, kommt es mit Sicherheit ganz schlecht an. Ich bin mir auch nicht sicher, wie der strafrechtliche Aspekt bei unterlassener Anzeige aussieht. Nach § 60 SGB I bist Du ja verpflichtet, dies anzuzeigen. Dieses Risiko würde ich nicht eingehen, zumal Du ja in den öD willst, wo sich ein Strafverfahren sehr schlecht auf die Karriere auswirken könnte.
Danke dir für den Hinweis! :)
Man kann da an ganz unterschiedliche Sachbearbeiter gelangen. Ich war für den Verbesserungsversuch fast ein ganzes Jahr arbeitslos und musste mich überhaupt nicht bewerben und war zwei Monate im Ausland. Also musst schauen wie deiner drauf ist.
19.02.2022, 22:29
(19.02.2022, 20:41)Gasthatfertig schrieb:(18.02.2022, 20:50)Paragraphenreiter123 schrieb: Eigentlich gehört es fest ins Vorstellungsgespräch, dass gefragt wird, wann man beginnen kann. In dem Fall würde ich halt offen kommunizieren, dass der 01.06. super wäre. Man darf auch nicht vergessen, dass von Bewerbung bis Einstellung noch einige Zeit durch Gespräche und Papierkram vergeht... Aktuell läuft auch noch vieles online, sodass Ortsabwesenheit vielleicht auch gar kein Problem wäre. Andererseits sollte man gerade bei Ministerium etwas aufpassen, was man wie absagt. Wenn man aber die harten Kriterien erfüllt, würde man auch beim nächsten Mal wieder eingeladen werden...
Ist das so, ja? Also wenn man in einer Stellenausschreibung keine Berücksichtigung finden konnte etwa weil die Konkurrenz vorzugswürdig erschien oder es vom zeitlichen Eintritt nicht gepasst hat könnte man sich in einer nächsten Runde erneut bewerben und würde - sofern die "harten Kriterien" stimmen wieder eingeladen werden?
Meiner Erfahrung nach ja. Einige erstellen Rankings und packen alle, die keine Stelle bekommen, auf Nachrückerlisten und kommen später sogar von alleine wieder auf einen zurück und bieten etwas an. Bei manchen ist man nach nicht bestehen des AC für einen gewissen Zeitraum gesperrt (teilweise mehrere Jahre!!), Da sollte man dann ggfls eher die Bewerbung zurück ziehen. Ich würde mich an deiner Stelle aber entscheiden: will ich jetzt für ein Auswahlverfahren zur Verfügung stehen oder nicht und mich dann entsprechend jetzt bewerben oder halt erst später. Da hängt ja schließlich auch ein bisschen Arbeit anderer Leute dran und wenn man dann sagt "ach sorry da kann ich gar nicht" ist es einfach nur lästig und verzögert für andere das ganze verfahren.