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Fachanwaltslehrgang beginnen trotz Anstellung
Gast93
Unregistered
 
#1
17.02.2022, 13:39
Hallo ihr Lieben,

mein längerfristiges berufliches Ziel soll die Anwaltstätigkeit im Strafrecht werden, da dies allerdings zum Einstieg immer recht schwierig ist, geht mein Weg zunächst über eine behördliche Tätigkeit für 3 Jahre ehe ich mich sodann dem Anwaltsdasein widmen möchte.

Nun meine Frage: Hat jemand von euch Erfahrungen gemacht, während einer von der Anwaltstätigkeit unabhängigen Anstellung bereits den Fachanwaltslehrgang zu belegen und zu machen? (Jetzt mal abgesehen von dem zeitlichen Lernaufwand, der neben dem Berufsalltag zu bewältigen wäre) Sprich: z.B. an einer Fernuni bereits den Lehrgang zu absolvieren und die Mandate danach abzuarbeiten?

Wenn jemand hiermit Erfahrung gemacht hat, freue ich mich über euer Feedback :)
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Egal_
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.540
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#2
18.02.2022, 01:07
Ich hatte erst die Fälle fast komplett zusammen und habe dann den Kurs gemacht.
Bei allen die ich kenne, die es anders herum machen, sehe ich dass sie Probleme haben, die Fälle zusammen zu bekommen.
Das muss natürlich nicht so laufen, aber wenn du noch nicht final weißt, wohin es dich verschlägt, weißt du nicht wie schnell du es schaffen wirst, die Fallzahlen zu erreichen.
Es kann ja sein, dass es dir im ÖD doch sehr gut gefällt und du länger bleibst oder dass es dich später durch Zufall in eine eher zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei verschlägt. Dann wirst du vermutlich eher weniger strafrechtlich arbeiten.
Ich bin Fachanwältin für Arbeitsrecht und musste 100 Fälle innerhalb von drei Jahren vorweisen, davon 50 Gerichts- oder behördliche Verfahren und jeweils mehrere Fälle in verschiedenen Teilgebieten des Arbeitsrechts. Hätte ich meinen Berufseinstieg nicht in einer ArbR-Kanzlei gehabt, hätte ich das nicht geschafft, da ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber hauptsächlich beratend tätig bin und nur noch selten vor Gericht. Meine Kollegin hat genau dieses Problem. Sie hat vor Jahren den Kurs gemacht, kommt aber nicht auf die notwendige Anzahl Gerichtsverfahren und Anzahl in den Teilrechtsgebieten.
Die andere Kollegin hat den Kurs Gesellschaftsrecht belegt, kommt aber nicht auf genug gesellschaftsrechtliche Fälle im 3-Jahres-Zeitraum.

Du kannst den Kurs schon machen, aber du musst dann auch jedes Jahr deine 15 Stunden Pflichtfortbildung leisten, damit der Kurs nicht verfällt.
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Gast93
Unregistered
 
#3
18.02.2022, 10:24
Vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort.

Genau das hatte ich auch gelesen, dass man dann eben die Fortbildungen machen muss, damit der Lehrgang nicht verfällt. Das würde dann wiederum ja auch nochmal erneuten Aufwand jedes Jahr bedeuten, sollte man seine Mandate nicht alle zusammenbekommen.

Ich werde auf jedenfall nochmal drüber nachdenken, ob ich nun 1 oder 2 Jahre länger brauche ist ja im Endeffekt auch nicht entscheidend. Deine Antwort hat mir aber schon sehr geholfen :)
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