09.02.2022, 19:37
Ob es um die Entfernung einer Abmahnun geht, ist vollkommen egal. Die Amwendbarkeit der DSGVO wurde für Personalakten in Papierform verneint. Welche Relevanz soll da die Abmahnung haben? Ist die DSGVO anwendbar, wenn es keine Abmahnung betrifft?
09.02.2022, 19:51
(09.02.2022, 19:37)guga schrieb: Ob es um die Entfernung einer Abmahnun geht, ist vollkommen egal. Die Amwendbarkeit der DSGVO wurde für Personalakten in Papierform verneint. Welche Relevanz soll da die Abmahnung haben? Ist die DSGVO anwendbar, wenn es keine Abmahnung betrifft?
Erstens hat hier ein LAG entschieden. Ein anderes Gericht kann hier auch anders entscheiden.
Zweitens - und ich wiederhole mich - wird für "Nicht-Personal" (das ist ein abgelehnter Bewerber nun einmal) logischerweise keine Personalakte geführt. Und je nach dem, wie die Sperrung in der Praxis umgesetzt wird, kann die DS-GVO Anwendung finden, sogar - du magst es kaum glauben - wenn sie mit einem Papiersystem realisiert wird.
09.02.2022, 20:25
bei jeder Justizbewerbubg wird deine Personalakte aus dem Ref angefordert. Es gibt also eine Papier Personalakte von dir
09.02.2022, 21:18
Wie kann man nur so einen Quatsch schreiben Und das auch noch auf eine so unfassbar aggressive Art. „Laberarsch“
Natürlich ist es absolut herrschende Meinung, dass die DS-GVO auch für Ablagesysteme in Papierform gilt. Da kann das Arbeitsgericht im Einzelfall noch so viel in Zweifel ziehen
Natürlich ist es absolut herrschende Meinung, dass die DS-GVO auch für Ablagesysteme in Papierform gilt. Da kann das Arbeitsgericht im Einzelfall noch so viel in Zweifel ziehen
09.02.2022, 22:06
Ja,ja, herrschende Meinung . Du weißt es natürlich besser als alle Datenschutzbehörden in Deutschland und das LAG. Kannst mir ja erklären, wieso mein Ref Personalakte bis zu meinem Tod am OLG herumliegt, wenn die DSGVO da anwendbar sein soll.
09.02.2022, 22:25
(09.02.2022, 22:06)guga schrieb: Ja,ja, herrschende Meinung . Du weißt es natürlich besser als alle Datenschutzbehörden in Deutschland und das LAG. Kannst mir ja erklären, wieso mein Ref Personalakte bis zu meinem Tod am OLG herumliegt, wenn die DSGVO da anwendbar sein soll.
ich gieß mal öl ins feuer:
ich meine ich hätte damals bei refbeginn auch ein DSGVO formular unterschrieben - wofür genau das jetzt gedacht war, darüber könnt ihr euch austauschen. ich hol jetzt erstmal popcorn.
es scheint aber vieles dafür zu sprechen, dass die dsgvo auch außerhalb von elektronischer speicherung anwendbar ist. das LAG hat diesbezüglich ja auch nur zweifel und legt sich nicht fest. zudem kann man bei google in 30 sekunden beiträge einiger IT juristen finden, die die gegenansicht zu guga vertreten.
aber es spielt auch keine rolle. mittlerweile ist davon auszugehen, dass immer auch eine elektronische erfassung dabei ist.
09.02.2022, 22:52
Du meinst also, ich kann meine Zustimmung jederzeit widerrufen und dann wird meine Personalakte vernichtet?
09.02.2022, 23:11
(09.02.2022, 22:52)guga schrieb: Du meinst also, ich kann meine Zustimmung jederzeit widerrufen und dann wird meine Personalakte vernichtet?
sicher würde sie dann nicht vernichtet, das wissen wir beide. die dsgvo ist nicht das aller letzte wort und es gibt sicher vorschriften, die dann eine vernichtung verbieten.
10.02.2022, 11:30
Natürlich ist das herrschende Meinung.
"Die Sortierung nach Personen genügt hierfür. Papier-Personalakten, Krankenblätter oder eine anderweitig strukturierte Karteikartensammlung mit personenbezogenen Daten sind demnach vom Anwendungsbereich der DS-GVO erfasst (Paal/Pauly/Ernst, 3. Aufl. 2021, DS-GVO Art. 2 Rn. 9)."
Wie bekannt ist, hat sich das LAG Niedersachsen auch über die gefestigte Rechtsprechung zu dem Thema hinweg gesetzt. Deswegen geht das Verfahren ja auch zum BAG.
"Die Sortierung nach Personen genügt hierfür. Papier-Personalakten, Krankenblätter oder eine anderweitig strukturierte Karteikartensammlung mit personenbezogenen Daten sind demnach vom Anwendungsbereich der DS-GVO erfasst (Paal/Pauly/Ernst, 3. Aufl. 2021, DS-GVO Art. 2 Rn. 9)."
Wie bekannt ist, hat sich das LAG Niedersachsen auch über die gefestigte Rechtsprechung zu dem Thema hinweg gesetzt. Deswegen geht das Verfahren ja auch zum BAG.
10.02.2022, 11:34
Alles andere wäre auch kaum nachvollziehbar.