31.01.2022, 10:27
Hallo :)
Ich wollte fragen, ob das Refrendariat auch als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet wird. Für volle Pensionsansprüche braucht man ja 40 Dienstjahre. Für Bayern habe ich § 14 IV Nr. 4 BayBeamtVG gefunden, dort steht es ja explizit drin. Für NRW, was bei mir einschlägig wäre, finde ich diese wortwörtliche Regelung nicht, nur § 6 IV Nr. 4 LBeamtVG NRW. Ist das Refrendariat ein solcher „vorgeschriebener Virbereitungsdienst im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis“, wird also zur ruhegehaltsfähigen Dienstzeit angerechnet? Zudem hatte ich auch noch irgendwo gelesen, dass auch 2-3 Jahre des Studiums angerechnet werden können, finde aber gerade die Rechtsgrundlage nicht, stimmt das? Dann würden sich die Dienstjahre nach dem Refrendariat ja auch 36 bzw. 35 Jahre verkürzen, wenn ich das richtig verstehe?! Vielleicht weiß hier einer von euch besser Bescheid. Danke schon einmal im Voraus!
Ich wollte fragen, ob das Refrendariat auch als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet wird. Für volle Pensionsansprüche braucht man ja 40 Dienstjahre. Für Bayern habe ich § 14 IV Nr. 4 BayBeamtVG gefunden, dort steht es ja explizit drin. Für NRW, was bei mir einschlägig wäre, finde ich diese wortwörtliche Regelung nicht, nur § 6 IV Nr. 4 LBeamtVG NRW. Ist das Refrendariat ein solcher „vorgeschriebener Virbereitungsdienst im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis“, wird also zur ruhegehaltsfähigen Dienstzeit angerechnet? Zudem hatte ich auch noch irgendwo gelesen, dass auch 2-3 Jahre des Studiums angerechnet werden können, finde aber gerade die Rechtsgrundlage nicht, stimmt das? Dann würden sich die Dienstjahre nach dem Refrendariat ja auch 36 bzw. 35 Jahre verkürzen, wenn ich das richtig verstehe?! Vielleicht weiß hier einer von euch besser Bescheid. Danke schon einmal im Voraus!
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
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Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
31.01.2022, 22:25
Ist der juristische Vorbereitungsdienst ein vorgeschriebener Vorbereitungsdienst, um den Berufsabschluss zu erlangen?
Ist er öffentlich-rechtlich organisiert?
Subsumtion ✓
:)
Ist er öffentlich-rechtlich organisiert?
Subsumtion ✓
:)
02.02.2022, 23:25
03.02.2022, 23:47
(02.02.2022, 23:25)Ricewife schrieb:(31.01.2022, 22:25)Praktiker schrieb: Ist der juristische Vorbereitungsdienst ein vorgeschriebener Vorbereitungsdienst, um den Berufsabschluss zu erlangen?
Ist er öffentlich-rechtlich organisiert?
Subsumtion ✓
:)
und wie ist es mit dem Studium? Weiß da auch noch jemand etwas zu?
Schau mal in Paragraph 10 Nr. 3 lit. a - ich glaube aber nicht, dass das normale Studium eine solche besondere wissenschaftliche Voraussetzung ist. Wenn Du es genau wissen willst, müsstest Du wohl in einen Kommentar oder die Gesetzesbegründung schauen.
04.02.2022, 06:41
Ich meine, dass das Studium unter §11 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenversorgungsgesetz NRW fallen dürfte.
04.02.2022, 10:18
04.02.2022, 14:21
Also verstehe ich es richtig, dass etwas mehr als 2 Jahre für das Studium und auch die 2 Jahre Ref von der 40jährigen Dienstzeit abgezogen werden und ich somit nur noch 36 Jahre brauche, um die vollen Pensionsansprüche zu erhalten?
04.02.2022, 17:53
(04.02.2022, 14:21)Ricewife schrieb: Also verstehe ich es richtig, dass etwas mehr als 2 Jahre für das Studium und auch die 2 Jahre Ref von der 40jährigen Dienstzeit abgezogen werden und ich somit nur noch 36 Jahre brauche, um die vollen Pensionsansprüche zu erhalten?
Laut meiner Dienstzeitberechnung wurde nur das Ref (auf den Tag genau) angerechnet
05.02.2022, 11:59
(04.02.2022, 17:53)Gast schrieb:(04.02.2022, 14:21)Ricewife schrieb: Also verstehe ich es richtig, dass etwas mehr als 2 Jahre für das Studium und auch die 2 Jahre Ref von der 40jährigen Dienstzeit abgezogen werden und ich somit nur noch 36 Jahre brauche, um die vollen Pensionsansprüche zu erhalten?
Laut meiner Dienstzeitberechnung wurde nur das Ref (auf den Tag genau) angerechnet
Beim Studium heißt es "kann". Da muss es also noch eine Verwaltungsvorschrift oder irgendwas geben. Frag doch einfach mal bei der Versorgungsstelle an, wie das gehandhabt wird.