03.02.2022, 12:13
Ich habe schon öfter gehört, dass man, um in der Justiz Karriere zu machen, Mitglied in einer Partei sein sollte (bzw. bis hin zu Aussagen wie "Ohne Parteibuch hat man keine Chance, in der Justiz aufzusteigen").
Als "Außenstehende" kann ich überhaupt nicht beurteilen, inwieweit das zutrifft und verstehe auch nicht so ganz, wie das gemeint ist. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die bloße Mitgliedschaft in irgendeiner Partei da relevant ist. Geht es also dabei darum, in einer Partei (und zwar möglichst eine der im eigenen Bundesland regierenden?) zu netzwerken und Kontakte in die Politik zu haben?
Ist das wirklich so essentiell oder eher ein netter Faktor, aber kein Muss?
Als "Außenstehende" kann ich überhaupt nicht beurteilen, inwieweit das zutrifft und verstehe auch nicht so ganz, wie das gemeint ist. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die bloße Mitgliedschaft in irgendeiner Partei da relevant ist. Geht es also dabei darum, in einer Partei (und zwar möglichst eine der im eigenen Bundesland regierenden?) zu netzwerken und Kontakte in die Politik zu haben?
Ist das wirklich so essentiell oder eher ein netter Faktor, aber kein Muss?
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
03.02.2022, 12:20
Welche Karriere meinst du? Die Karriere LG Vorsitzender zu werden, nein, dafür braucht es kein Parteibuch.
Willst du LG Präsident werden oder sogar OLG Präsident, solltest du mit den richtigen Leuten netzwerken und ja, da hilft es natürlich, wenn man ein Parteibuch hat. Wobei das bei einem Regierungswechsel natürlich auch wieder schaden kann. Auch bei der Ernennung zu Bundesrichtern versuchen Parteien gerne, "ihren" Kandidaten einzubringen. Bestes Beispiel etwa Andreas Voßkuhle, der nicht SPD Mitglied ist, aber als SPD nahe von der SPD vorgeschlagen wurde für das BVerfG. Du brauchst kein Parteibuch, musst dich aber positionieren.
Willst du LG Präsident werden oder sogar OLG Präsident, solltest du mit den richtigen Leuten netzwerken und ja, da hilft es natürlich, wenn man ein Parteibuch hat. Wobei das bei einem Regierungswechsel natürlich auch wieder schaden kann. Auch bei der Ernennung zu Bundesrichtern versuchen Parteien gerne, "ihren" Kandidaten einzubringen. Bestes Beispiel etwa Andreas Voßkuhle, der nicht SPD Mitglied ist, aber als SPD nahe von der SPD vorgeschlagen wurde für das BVerfG. Du brauchst kein Parteibuch, musst dich aber positionieren.
03.02.2022, 18:03
Danke für die Antwort! :)
die Frage war auch so allgemein gemeint. Teilweise klang das bei einigen Leuten, mit denen ich (vom Hörensagen) darüber gesprochen habe so, als wäre ohne Parteimitgliedschaft jeglicher Aufstieg, auch zu "nur" einer R2-Stelle unmöglich
die Frage war auch so allgemein gemeint. Teilweise klang das bei einigen Leuten, mit denen ich (vom Hörensagen) darüber gesprochen habe so, als wäre ohne Parteimitgliedschaft jeglicher Aufstieg, auch zu "nur" einer R2-Stelle unmöglich
03.02.2022, 18:09
Eine Parteizugehörigkeit bzw. Parteinähe dürfte regelmäßig erst ab R3 aufwärts eine Rolle spielen dürfte und bald wenn es um die Ernennung zum Bundesrichter geht. Wobei selbst dann der Einfluss der Partei überschaubar bleiben dürfte, wenn es nicht gerade um die Position des jeweiligen Präsidenten geht (siehe jüngst etwa die Thematik beim Bundesfinanzhof)
BVerfG ist nochmal ne andere Kiste. Wie der Vorpost schon richtig gesagt hat, spielt hier die Parteinähe eine große Rolle, weil die Ernennung politisch aufgeladen ist.
Ansonsten spielt Parteinähe für die realistisch zu erreichenden Ziele in der Justiz keine Rolle.
Und ganz besonders die Leute hier im Forum dürfte das nicht betreffen.
BVerfG ist nochmal ne andere Kiste. Wie der Vorpost schon richtig gesagt hat, spielt hier die Parteinähe eine große Rolle, weil die Ernennung politisch aufgeladen ist.
Ansonsten spielt Parteinähe für die realistisch zu erreichenden Ziele in der Justiz keine Rolle.
Und ganz besonders die Leute hier im Forum dürfte das nicht betreffen.
03.02.2022, 18:35
Äääh, bestes Beispiel ist ja wohl nich Herr Voßkuhle sondern Herr Harbarth
03.02.2022, 18:45
03.02.2022, 23:39
(03.02.2022, 18:45)Gast schrieb:(03.02.2022, 18:35)RechtBW schrieb: Äääh, bestes Beispiel ist ja wohl nich Herr Voßkuhle sondern Herr Harbarth
Nein. Das ist ein Politiker, kein "normaler Mensch" mit Parteibuch
Wobei gerade die Bundesverfassungsrichter eine so breite Mehrheit hinter sich brauchen, dass nur die Politiker Chancen haben, die auch in anderen Parteien gut vernetzt sind als ihrer eigenen. Das relativiert es sehr.
04.02.2022, 08:15
War der Müller vom BVerfG nicht auch ne ganze Weile Ministerpräsident von Saarland. Das hat für mich schon ein Geschmäckle…
04.02.2022, 09:44
Geschmäckle hin oder her: drei der Richter jedes Senats sind aus den Richtern der obersten Gerichtshöfe des Bundes zu wählen, 2 III BVerfGG. Seit langem wird darüber geklagt, dass die Übrigen regelmäßig Professoren sind, was zu Elfenbeinturm usw. führe. Wird dann aber mal ein Rechtsanwalt gewählt (Harbarth) oder ein Rechtspolitiker (Harbarth, Müller), der über Parteigrenzen hinweg anerkannt ist, ist das Geschrei groß, weil sich (o Wunder) zeigt, dass sie als Anwälte sogar Mandate (teils gar aus der bösen Wirtschaft) hatten oder als Rechtspolitiker sogar in einer Partei waren. Da weder FWW-Anwälte ohne Mandate noch unbekannte Regierungsräte aus der nordbadischen Provinz ans höchste deutsche Gericht kommen werden, sollte man sich vielleicht einigen, welche Berufsgruppe es denn sein soll, aus der die restlichen Richterstellen mit Praxisnähe besetzt werden sollen.
04.02.2022, 13:32
(03.02.2022, 18:09)Gast schrieb: Eine Parteizugehörigkeit bzw. Parteinähe dürfte regelmäßig erst ab R3 aufwärts eine Rolle spielen und wenn es um die Ernennung zum Bundesrichter geht. Wobei selbst dann der Einfluss der Partei überschaubar bleiben dürfte, wenn es nicht gerade um die Position des jeweiligen Präsidenten geht (siehe jüngst etwa die Thematik beim Bundesfinanzhof)
Ich befürchte, da bist du zu optimistisch, was die Bundesrichterwahl angeht. Die Bundesrichter (BGH, BVerwG, BFH, BAG, BSG) werden bekanntlich vom Richterwahlausschuss gewählt. Der setzt sich zusammen aus 16 Landesministern und 16 vom Bundestag nach dem Verhältniswahlprinzip gewählten Mitgliedern. Letztere sind praktisch immer Bundestagsabgeordnete. Ein Vorschlagsrecht haben nur die Mitglieder des Wahlausschusses und der Vorsitzende (Bundesjustizminister bzw. Bundesarbeitsminister), der wiederum kein Stimmrecht hat.
Bereits diese Konstruktion zeigt: Das Wahlverfahren ist eminent politisch. Wer sich mit Insidern unterhält, erfährt schnell: Ohne Parteinähe hat niemand eine Chance, auch nur auf die Vorschlagsliste zu kommen. Die Wahl selbst wird im Vorfeld der jährlichen Sitzung des Wahlausschusses weitgehend abgesprochen. Die Verhandlungsführer der Parteien schnüren vorab „Pakete“, in denen festgelegt wird, welche Kandidaten der SPD, CDU usw. zum Zuge kommen. Bei diesen Absprachen wissen alle sehr genau, welcher Kandidat zu welchem Lager gehört. Daneben spielt natürlich noch die Größe der Bundesländer eine Rolle, so dass beispielsweise Nordrhein-Westfalen mehr Richter stellt als Bremen oder das Saarland.
Die Parteinähe (oder -zugehörigkeit) vieler Bundesrichter ist übrigens per Google sehr leicht in Erfahrung zu bringen.