02.02.2022, 10:17
Hallihallo,
Man liest hier im Forum von manchen, dass es einen Sperrvermerk über 2 Jahre für das ganze Bundesland gäbe, wenn eine Ablehnung im Einstellungsinterview für die Justiz erfolgt ist. Andere halten das für DSGVO-widrig oder sagen aus anderen Gründen, aber dass solche Sperren nicht existieren.
Mir kam das immer naheliegend vor, weil man ja „charakterlich“ abgelehnt wird, und Charakter sich ja nicht so leicht ändert.
Die andere Frage ist natürlich, ob man riskieren will, dass sich jemand an einen erinnert, und man dann als nervig vorbelastet ist, wenn man sich allzu bald wieder bewirbt. Aber unabhängig davon - hat einer Einblick und weiß, wie es wirklich läuft?
Viele Grüße
Man liest hier im Forum von manchen, dass es einen Sperrvermerk über 2 Jahre für das ganze Bundesland gäbe, wenn eine Ablehnung im Einstellungsinterview für die Justiz erfolgt ist. Andere halten das für DSGVO-widrig oder sagen aus anderen Gründen, aber dass solche Sperren nicht existieren.
Mir kam das immer naheliegend vor, weil man ja „charakterlich“ abgelehnt wird, und Charakter sich ja nicht so leicht ändert.
Die andere Frage ist natürlich, ob man riskieren will, dass sich jemand an einen erinnert, und man dann als nervig vorbelastet ist, wenn man sich allzu bald wieder bewirbt. Aber unabhängig davon - hat einer Einblick und weiß, wie es wirklich läuft?
Viele Grüße
02.02.2022, 10:28
Die DSGVO interessiert sich ja nun nur für die Frage, ob die frühere Bewerbung/Ablehnung in deiner Akte steht oder nicht. Welche Schlüsse ggf. daraus gezogen werden ("den nehmen wir aber auch dieses Mal nicht"), gibt die DSGVO nicht vor.
02.02.2022, 11:22
Das datenschutzrechtliche Argument lautet immer, dass die Daten ja nicht 2 Jahre da sein können (und entsprechend auch keine Sperre), wenn sie nach 6 Monaten gelöscht werden müssen
02.02.2022, 11:36
die DSGVO bringt aber nur etwas, wenn man sich auch dran hält. Ich bezweifel das bei der Justizverwaltung.
02.02.2022, 13:48
Bei meinem Bruder wurde in Berlin direkt gesagt, dass 2 Jahre Wartezeit besteht bis die nächste Bewerbung geht. Das mit der DSGVO ist mir neu. Vermutlich wird man mit einer derartigen Rüge aber nicht weit kommen. Die finden sicher einen Weg.
Einerseits verstehe ich diese Regelung schon mit dem Argument, dass man sich charakterlich nicht so schnell ändert.
Andererseits kann man durchaus mal nen schlechten Tag haben. Äußere Einflüsse können sich durchaus negativ auswirken. Beispielsweise Krankheitsfall in der Familie oder so.
Dauerbeschuss mit Bewerbungen ist sicher nicht sinnvoll, aber die 2 Jahre halte ich persönlich für zu lang und unverhältnismäßig.
Einerseits verstehe ich diese Regelung schon mit dem Argument, dass man sich charakterlich nicht so schnell ändert.
Andererseits kann man durchaus mal nen schlechten Tag haben. Äußere Einflüsse können sich durchaus negativ auswirken. Beispielsweise Krankheitsfall in der Familie oder so.
Dauerbeschuss mit Bewerbungen ist sicher nicht sinnvoll, aber die 2 Jahre halte ich persönlich für zu lang und unverhältnismäßig.
02.02.2022, 14:17
Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.
Nds hat mich nach Absage 2 Jahre gesperrt.
Bin dann paar Monate später in einem anderen BL untergekommen und komme, oh Überraschung, gut zurecht. Dämliche Kommission war das.
Nds hat mich nach Absage 2 Jahre gesperrt.
Bin dann paar Monate später in einem anderen BL untergekommen und komme, oh Überraschung, gut zurecht. Dämliche Kommission war das.
02.02.2022, 17:29
@sky
Wie hast du herausgefunden, dass du wirklich 2 Jahre gesperrt warst (und der Abstand zwischen den Bewerbungen nicht nur ein Wunsch der Personalleiterin war)?
Und generell frage ich mich, ob die zwei Jahre zwischen Bewerbung und Bewerbung oder zwischen den jeweiligen Interviews liegen müssen
Wie hast du herausgefunden, dass du wirklich 2 Jahre gesperrt warst (und der Abstand zwischen den Bewerbungen nicht nur ein Wunsch der Personalleiterin war)?
Und generell frage ich mich, ob die zwei Jahre zwischen Bewerbung und Bewerbung oder zwischen den jeweiligen Interviews liegen müssen
03.02.2022, 01:54
(02.02.2022, 17:29)Gast schrieb: @sky
Wie hast du herausgefunden, dass du wirklich 2 Jahre gesperrt warst (und der Abstand zwischen den Bewerbungen nicht nur ein Wunsch der Personalleiterin war)?
Und generell frage ich mich, ob die zwei Jahre zwischen Bewerbung und Bewerbung oder zwischen den jeweiligen Interviews liegen müssen
Soweit ich weiß wird das in der Personalakte vermerkt
03.02.2022, 09:36
Dazu wiederum habe ich hier im Forum unterschiedliches gelesen und müsste wohl bei meinem aktenführenden OLG mal nachfragen.
Oder weiß jemand zufällig, wie das in Sachsen gehandhabt wird?
Oder weiß jemand zufällig, wie das in Sachsen gehandhabt wird?
04.02.2022, 18:54
(03.02.2022, 09:36)JustizNDS schrieb: Dazu wiederum habe ich hier im Forum unterschiedliches gelesen und müsste wohl bei meinem aktenführenden OLG mal nachfragen.
Oder weiß jemand zufällig, wie das in Sachsen gehandhabt wird?
Wie wäre es mal mit einer Akteneinsicht in die Personalakte? 110 BBG.
Dann kannst du gucken, ob ein entsprechender Vermerk drin ist.