13.09.2018, 15:17
Danke. Dann hoffe ich, dass es morgen besser läuft. Nicht verrückt machen!
13.09.2018, 15:45
Heute war heftig. Mag jemand seine Lösungsskizze bereitstellen? Wie habt ihr das denn mit der Zwangsgeldandrohung gemacht? Ich war mir nicht sicher, ob ich den Antrag so auslegen darf, dass dagegen auch vorgegangen werden sollte (mit einem Antrag auf Anordnung der a.W.).
13.09.2018, 16:00
Bei dem ach so leichten Durchgang, vergessen die ach so guten, dass es schwieriger ist, höhere Punkte zu erreichen.. wenn es so leicht ist und es alle doch können, wie soll man sich da bloß abheben
13.09.2018, 16:08
Auslegung Antrag
Zif 1 Wiederherstellung Zif3 Anordnung (anhand Auslegung nach dem Begehren
A. Zulässigkeit
Anhörung nicht stattgefunden, Aber nachholbar
Den Rest hab ich schon wieder vergessen, erinnere mich nicht mehr
B. Begründeheit
ZIF 1
Formell wegen Begründung nach 80III gescheitert mit Folge dass Vollziehung wieder hergestellt wird
Materiell hilfsgutachterlich Begründetheit Klage
Inzidente Prüfung Zulässigkeit und Begründetheit
Hier formelle Zulässigkeit Problem Bekanntgabe VA wegen Tochter, Heilung durch tatsächliche Kenntnisnahme daher Frist i.o.
Materielle RM: Aufforderung MV rechtmäßig
Zug 2: wie oben
RMB Beschwerde
War aber super verwirrt und würde niemandem empfehlen sich hieran zu orientieren. Mit den anderen anhängigen Verfahren wüsste ich nix anzufangen. Vielleicht hat hier jemand eine Lösung?
Zif 1 Wiederherstellung Zif3 Anordnung (anhand Auslegung nach dem Begehren
A. Zulässigkeit
Anhörung nicht stattgefunden, Aber nachholbar
Den Rest hab ich schon wieder vergessen, erinnere mich nicht mehr
B. Begründeheit
ZIF 1
Formell wegen Begründung nach 80III gescheitert mit Folge dass Vollziehung wieder hergestellt wird
Materiell hilfsgutachterlich Begründetheit Klage
Inzidente Prüfung Zulässigkeit und Begründetheit
Hier formelle Zulässigkeit Problem Bekanntgabe VA wegen Tochter, Heilung durch tatsächliche Kenntnisnahme daher Frist i.o.
Materielle RM: Aufforderung MV rechtmäßig
Zug 2: wie oben
RMB Beschwerde
War aber super verwirrt und würde niemandem empfehlen sich hieran zu orientieren. Mit den anderen anhängigen Verfahren wüsste ich nix anzufangen. Vielleicht hat hier jemand eine Lösung?
13.09.2018, 16:17
Eure Klausur in NRW scheint etwas anders gewesen zu sein. In Berlin/Brandenburg war weder der Bescheid irgendwie nach Ziffern geordnet noch gab es Zustellungsprobleme. Bei Gericht wurde nur ein "Antrag auf Wiederherstellung der a.W. des Widerspruchs gegen den Bescheid" gestellt. im Bescheid ging es um die Verpflichtung zur Vorlage eines Mietvertrages. Es wurde bei uns auch die Begründung der AoSofVz nachgeholt. War alles etwas wirr, vor allem noch mit den ganzen Informationen zu den anderen Verfahren.
13.09.2018, 16:20
Die war schrecklich!
Bei uns war die Kostenentscheidung auch erlassen, für mich war das ein Hinweis darauf, dass die Entscheidung weder schwarz noch weiß sein kann! Völlig unklar war mir aber, ob sie das Zwangsgeld auch angreift!? Ich habe es gemacht. Richtig dumme dumme Klausur ...
Bei uns war die Kostenentscheidung auch erlassen, für mich war das ein Hinweis darauf, dass die Entscheidung weder schwarz noch weiß sein kann! Völlig unklar war mir aber, ob sie das Zwangsgeld auch angreift!? Ich habe es gemacht. Richtig dumme dumme Klausur ...
13.09.2018, 16:43
die entscheidende Frage der Klausur war doch ob die Behörde zulässig die Ermessensgründe nach 114 vwgo ergänzt hat oder blos nachgeschoben hat... daran richtete sich die stattgabe oder Ablehnung des bescheides... weil zuerst hat die Behörde die AOsofVZ mit der blossen RM desVA begründet, das reicht aber für die sofVZ nicht aus, es muss ein über die RM "erlassinteresse" ein weitergehendes Interesse bestehen, i.d.r. ist es die eilbedürftigkeit... hier war es aber die negative Vorbildfunktion...
die Gründe hat meiner Einsicht nach die Behörde "nachgeschoben" und nicht nur blöd ergänzt...
Normalerweise gibt's diese klausurfragen eher im Bereich des Entwurfes des ausgangsbescheides... diesmal war es richtig fies,dass die 80IINr.4 Problematik im urteil verbaut war... ach ja und dann noch diese verwirrenden Parallelen anderen zwei verfahren... Ohh je...
die Gründe hat meiner Einsicht nach die Behörde "nachgeschoben" und nicht nur blöd ergänzt...
Normalerweise gibt's diese klausurfragen eher im Bereich des Entwurfes des ausgangsbescheides... diesmal war es richtig fies,dass die 80IINr.4 Problematik im urteil verbaut war... ach ja und dann noch diese verwirrenden Parallelen anderen zwei verfahren... Ohh je...
13.09.2018, 16:48
wenn sie die AOsofVZ zunächst mal los wird, dann kommt es aufs Zwangsgeld nicht mehr an, siehe 6I, 13I VwVG... das ZG wird doch erst für den Fall der zuwiderhandlung angedroht...
13.09.2018, 16:49
Ich glaube, wenn man den Antrag dahingehend ausgelegt hat, ob Wdh der aW bei Zwangsvollstreckung in Betracht kommt, war die Frage, ob der GrundVA als Vss der RMK der Androhung der ZV aufschiebende Wirkung hat oder nicht. Das hängt aber von der Entscheidung des OVG über die Beschwerde der AG ab. Daher müsste mE iRd Interessensabwägung zu beachten gewesen sein, dass man jetzt noch nicht weiß, ob die Hauptsache Erfolg hat.
13.09.2018, 17:08
Es geht tatsächlich so weiter. Die Klausuren mit unbekannten Normen sind oft die dankbarsten. Bin gespannt, ob nicht morgen noch ein Hammer kommt. Bisher fand ich es eher entspannt alles - trotz des grundsätzlich natürlich permanent vorhandenen Stresses. Aber sehen wir was dabei herauskommt.