29.01.2022, 10:42
29.01.2022, 11:15
(29.01.2022, 10:42)anonyym schrieb:(28.01.2022, 22:43)Nrwwwwwww schrieb: Er wird am 13.02 endlich 68 Jahre alt und muss dann gesetzlich ausscheiden
Kurze Frage, woher kennt ihr sein Geburtstdatum und wo steht diese magische Grenze mit dem Prüfungsalter von 68 Jahren?
Du Info über das genaue Geburtsdatum ist mir tatsächlich auch neu :-)
Aber die Altersgrenze ergibt sie auch § 4 Abs. 5 JAG NRW : ‚Die Mitgliedschaft im Justizprüfungsamt endet spätestens mit Vollendung des 68. Lebensjahres; unberührt hiervon bleibt die Mitwirkung in einem Widerspruchsverfahren.‘
29.01.2022, 11:17
sich aus* Sorry
29.01.2022, 11:57
Das Geburtsdatum steht in seiner Festschrift
29.01.2022, 12:40
(29.01.2022, 11:15)NRWler91 schrieb:(29.01.2022, 10:42)anonyym schrieb:(28.01.2022, 22:43)Nrwwwwwww schrieb: Er wird am 13.02 endlich 68 Jahre alt und muss dann gesetzlich ausscheiden
Kurze Frage, woher kennt ihr sein Geburtstdatum und wo steht diese magische Grenze mit dem Prüfungsalter von 68 Jahren?
Du Info über das genaue Geburtsdatum ist mir tatsächlich auch neu :-)
Aber die Altersgrenze ergibt sie auch § 4 Abs. 5 JAG NRW : ‚Die Mitgliedschaft im Justizprüfungsamt endet spätestens mit Vollendung des 68. Lebensjahres; unberührt hiervon bleibt die Mitwirkung in einem Widerspruchsverfahren.‘
Danke Leude, ihr seid der Wahnsinn. Bleibt nur noch zu hoffen, dass sein Geburtsdatum stimmt, ich finde die Festschrift leider nicht in mehreren Jura-Bibliotheken :D
29.01.2022, 18:10
Frage ist dann, was machen die ganzen armen Leute, die er runtergeprüft hat. Außer vielleicht eine Einzelnotenübersicht beilegen.
29.01.2022, 19:51
Schade. Hatte gehofft dass er auch im Ruhestand noch weiter prüfen darf.
29.01.2022, 20:11
(29.01.2022, 18:10)Gast schrieb: Frage ist dann, was machen die ganzen armen Leute, die er runtergeprüft hat. Außer vielleicht eine Einzelnotenübersicht beilegen.
Noch schlimmer trifft es die ganzen armen Leute, die von anderen Prüfern runtergeprüft wurden, was freilich genau so oft vorkommt. Die haben nämlich das zusätzliche Problem, dass Sie beim Verbesserungsversuch erneut auf ihren Schreckensprüfer stoßen können.
Schade ist das Ausscheiden auch für die ganzen zukünftigen Kandidaten der schriftlichen Prüfung, die jetzt nicht mehr in den Genuss seiner ja doch recht wohlwollenden Korrektur kommen können.
29.01.2022, 20:22
Ob er weiß, was für eine Bekanntheit er in diesem Forum erreicht hat?
29.01.2022, 20:33
(29.01.2022, 20:11)Gast schrieb:Seine Klausurkorrekturen waren wirklich recht wohlwollend. Bei meiner S1 Klausur hatte ich das Gefühl, dass die Zweitprüferin etwas Bauchschmerzen hatte, sich seiner Bewertung anzuschließen.(29.01.2022, 18:10)Gast schrieb: Frage ist dann, was machen die ganzen armen Leute, die er runtergeprüft hat. Außer vielleicht eine Einzelnotenübersicht beilegen.
Noch schlimmer trifft es die ganzen armen Leute, die von anderen Prüfern runtergeprüft wurden, was freilich genau so oft vorkommt. Die haben nämlich das zusätzliche Problem, dass Sie beim Verbesserungsversuch erneut auf ihren Schreckensprüfer stoßen können.
Schade ist das Ausscheiden auch für die ganzen zukünftigen Kandidaten der schriftlichen Prüfung, die jetzt nicht mehr in den Genuss seiner ja doch recht wohlwollenden Korrektur kommen können.