13.09.2018, 09:27
"Ich hatte im ersten Versuch (mit mündlicher) über 12 Punkte ... Ein gut ist aber reizvoll ..."
Evtl. hättest du dich vorher informieren sollen, dass man mit 12 Punkten (Gesamtergebnis) bereits ein Gut hat, ansonsten weisst du es zumindest jetzt. Man lernt nie aus.
Evtl. hättest du dich vorher informieren sollen, dass man mit 12 Punkten (Gesamtergebnis) bereits ein Gut hat, ansonsten weisst du es zumindest jetzt. Man lernt nie aus.
13.09.2018, 10:01
Hoffentlich kommt was schweres, damit ihr mal alle Demut lernt.
13.09.2018, 12:08
"Evtl. hättest du dich vorher informieren sollen, dass man mit 12 Punkten (Gesamtergebnis) bereits ein Gut hat, ansonsten weisst du es zumindest jetzt. Man lernt nie aus."
Über 11 Punkte!
Über 11 Punkte!
13.09.2018, 12:42
Des Ruhmes Würdigkeit verliert an Wert, wenn der Gepries'ne selbst mit Lob sich ehrt.
13.09.2018, 12:51
sehr schade, dass der tatsächliche Austausch über die Klausuren permanent gestört wird von einem Haufen "Ottos" die meinen irgendeine Scheisse hier zu schreiben was für tolle Noten sie doch haben oder eben nicht haben. Besinnt euch auf das Wesentliche! Inhalt der Klausuren und fertig. Alles andere kann in anderen Threads ausgekotzt werden.
13.09.2018, 14:17
Haha
13.09.2018, 14:41
Ganz ehrlich - ich fand den Durchgang (bisher) nicht einfach. Ich frage mich wirklich, warum manche hier so derartig arrogant auftreten. Um andere zu verunsichern?!
13.09.2018, 14:50
Ach mach dir nichts draus. Haben sich nur solche geäußert, die auch sehr gut sind, dann ist es ja schließlich kein wunder. Und sie haben noch nicht mal selbst erkannt -trotz überwiegender Arroganz- das sie kein Maßstab für den Durchschnittsjuristen sind. Ich würde das einfach mal ignorieren und davon ausgehen, dass die übrigen 90% der Leser, die einfach nichts dazu schreiben, nicht im zweistelligen Bereich sind.
Die Klausur heute war zB ziemlich heftig oder?
Die Klausur heute war zB ziemlich heftig oder?
13.09.2018, 14:54
Was kam denn heute? Urteil oder Beschluss?
13.09.2018, 14:58
Beschluss 80V
Ersatzzustellung 178 BGB an 9jährige Tochter
Etwas mehr Begründung iRv 37 und 39 VwVfG
DenkmalschutzG
und es waren noch 2 andere Sachen anhängig, die man irgendwie mit dem gegenwärtigen Antrag in Verbindung bringen musste, denke ich.
Ersatzzustellung 178 BGB an 9jährige Tochter
Etwas mehr Begründung iRv 37 und 39 VwVfG
DenkmalschutzG
und es waren noch 2 andere Sachen anhängig, die man irgendwie mit dem gegenwärtigen Antrag in Verbindung bringen musste, denke ich.