24.01.2022, 20:06
Das Thema finde ich sehr interessant. Bin selbst in einer Bundesbehörde und bin in meinem Referat unzufrieden. Ich weiß aber noch nicht so richtig, wie ich mich aus der Situation befreien soll. Ich weiß jedenfalls, dass meine Behörde Weggänge aus der Behörde an sich durchaus zu verhindern versucht.
24.01.2022, 20:58
(24.01.2022, 20:06)Beamtenbienchen schrieb: Das Thema finde ich sehr interessant. Bin selbst in einer Bundesbehörde und bin in meinem Referat unzufrieden. Ich weiß aber noch nicht so richtig, wie ich mich aus der Situation befreien soll. Ich weiß jedenfalls, dass meine Behörde Weggänge aus der Behörde an sich durchaus zu verhindern versucht.
Es gibt doch aber auch andere Referate, wäre ein Wechsel im Haus keine Alternative?
Hinsichtlich der Weggänge ist zwischen Abordnungen und Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung zu unterscheiden.
Erstere (reine Abordnungen) bedeuten eine Ausleihe, häufig für 2 Jahre, und anschließende Rückkehr. Das ist für die abgebende Behörde unattraktiv, weil deine Stelle nur befristet für die Dauer deiner Abordnung und nicht dauerhaft nachbesetzt werden kann.
Letztere (Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung) sind vor allem das Mittel der Wahl, wenn du dich erfolgreich in einem externen Stellenbesetzungsverfahren durchgesetzt hast. Da wirst du zunächst für 3 bis 6 Monate abgeordnet und dann versetzt. Dein Dienstposten in der alten Behörde kann dann nachbesetzt werden. Sowas wird eigentlich nicht verhindert, es sei denn man ist ein seltener IT-Spezialist.
24.01.2022, 21:04
(24.01.2022, 20:58)Gast326 schrieb:(24.01.2022, 20:06)Beamtenbienchen schrieb: Das Thema finde ich sehr interessant. Bin selbst in einer Bundesbehörde und bin in meinem Referat unzufrieden. Ich weiß aber noch nicht so richtig, wie ich mich aus der Situation befreien soll. Ich weiß jedenfalls, dass meine Behörde Weggänge aus der Behörde an sich durchaus zu verhindern versucht.
Es gibt doch aber auch andere Referate, wäre ein Wechsel im Haus keine Alternative?
Hinsichtlich der Weggänge ist zwischen Abordnungen und Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung zu unterscheiden.
Erstere (reine Abordnungen) bedeuten eine Ausleihe, häufig für 2 Jahre, und anschließende Rückkehr. Das ist für die abgebende Behörde unattraktiv, weil deine Stelle nur befristet für die Dauer deiner Abordnung und nicht dauerhaft nachbesetzt werden kann.
Letztere (Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung) sind vor allem das Mittel der Wahl, wenn du dich erfolgreich in einem externen Stellenbesetzungsverfahren durchgesetzt hast. Da wirst du zunächst für 3 bis 6 Monate abgeordnet und dann versetzt. Dein Dienstposten in der alten Behörde kann dann nachbesetzt werden. Sowas wird eigentlich nicht verhindert, es sei denn man ist ein seltener IT-Spezialist.
Die Behörde MUSS einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung aber NICHT zustimmen.
Klar, meistens stimmt sie zu. Aber eben nicht immer. Gibts genug Gerichtsverfahren zu.
24.01.2022, 22:43
(24.01.2022, 20:58)Gast326 schrieb:(24.01.2022, 20:06)Beamtenbienchen schrieb: Das Thema finde ich sehr interessant. Bin selbst in einer Bundesbehörde und bin in meinem Referat unzufrieden. Ich weiß aber noch nicht so richtig, wie ich mich aus der Situation befreien soll. Ich weiß jedenfalls, dass meine Behörde Weggänge aus der Behörde an sich durchaus zu verhindern versucht.
Es gibt doch aber auch andere Referate, wäre ein Wechsel im Haus keine Alternative?
Hinsichtlich der Weggänge ist zwischen Abordnungen und Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung zu unterscheiden.
Erstere (reine Abordnungen) bedeuten eine Ausleihe, häufig für 2 Jahre, und anschließende Rückkehr. Das ist für die abgebende Behörde unattraktiv, weil deine Stelle nur befristet für die Dauer deiner Abordnung und nicht dauerhaft nachbesetzt werden kann.
Letztere (Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung) sind vor allem das Mittel der Wahl, wenn du dich erfolgreich in einem externen Stellenbesetzungsverfahren durchgesetzt hast. Da wirst du zunächst für 3 bis 6 Monate abgeordnet und dann versetzt. Dein Dienstposten in der alten Behörde kann dann nachbesetzt werden. Sowas wird eigentlich nicht verhindert, es sei denn man ist ein seltener IT-Spezialist.
Gerade ist intern leider keine passende Stelle ausgeschrieben. Wir schreiben aber extern regelmäßig aus, da wir dringend Juristen brauchen.
Ich kenne es so, dass einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung nicht immer zugestimmt wird.
25.01.2022, 20:04
(24.01.2022, 21:04)Gast schrieb:So war es gemeint, die Behörde hat Ermessen. Damit es für den Beamten mit der Abordnung aber klappt, muss eine Zustimmung der Behörde vorliegen.(24.01.2022, 20:58)Gast326 schrieb:(24.01.2022, 20:06)Beamtenbienchen schrieb: Das Thema finde ich sehr interessant. Bin selbst in einer Bundesbehörde und bin in meinem Referat unzufrieden. Ich weiß aber noch nicht so richtig, wie ich mich aus der Situation befreien soll. Ich weiß jedenfalls, dass meine Behörde Weggänge aus der Behörde an sich durchaus zu verhindern versucht.
Es gibt doch aber auch andere Referate, wäre ein Wechsel im Haus keine Alternative?
Hinsichtlich der Weggänge ist zwischen Abordnungen und Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung zu unterscheiden.
Erstere (reine Abordnungen) bedeuten eine Ausleihe, häufig für 2 Jahre, und anschließende Rückkehr. Das ist für die abgebende Behörde unattraktiv, weil deine Stelle nur befristet für die Dauer deiner Abordnung und nicht dauerhaft nachbesetzt werden kann.
Letztere (Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung) sind vor allem das Mittel der Wahl, wenn du dich erfolgreich in einem externen Stellenbesetzungsverfahren durchgesetzt hast. Da wirst du zunächst für 3 bis 6 Monate abgeordnet und dann versetzt. Dein Dienstposten in der alten Behörde kann dann nachbesetzt werden. Sowas wird eigentlich nicht verhindert, es sei denn man ist ein seltener IT-Spezialist.
Die Behörde MUSS einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung aber NICHT zustimmen.
Klar, meistens stimmt sie zu. Aber eben nicht immer. Gibts genug Gerichtsverfahren zu.
26.01.2022, 19:34
Eine etwas andere Frage:
Wie würde man denn in der Behörde einen internen Wechsel auf eigenen Wunsch vollziehen? Oder vorbereiten? Zum direkten Vorgesetzten gehen und sagen, man möchte nicht mehr in diesem Referat bleiben?
Hat jemand sowas schon mal erlebt? Ich habe nur mitbekommen, dass man mal einen Referenten in eine andere Abteilung abgeschoben hat, aber nicht den umgekehrten Fall. Obwohl einmal hat auch ein Tarifbeschäftiger aus dem gD darum gebeten, ihm etwas Anderes im Hause zu suchen. Ging wohl.
Ich würde gerne möglichst wenig verbrannte Erde hinterlassen wollen. Mein Weggang würde ein Loch hinterlassen und wir haben eine extrem angespannte Personalsituation. Also insgesamt wäre es mies für meine Kollegen, aber ich glaube, ich kann unter den gegebenen Umständen auch nicht so weiter machen.
Sorry für das Kapern des Threads.
Wie würde man denn in der Behörde einen internen Wechsel auf eigenen Wunsch vollziehen? Oder vorbereiten? Zum direkten Vorgesetzten gehen und sagen, man möchte nicht mehr in diesem Referat bleiben?
Hat jemand sowas schon mal erlebt? Ich habe nur mitbekommen, dass man mal einen Referenten in eine andere Abteilung abgeschoben hat, aber nicht den umgekehrten Fall. Obwohl einmal hat auch ein Tarifbeschäftiger aus dem gD darum gebeten, ihm etwas Anderes im Hause zu suchen. Ging wohl.
Ich würde gerne möglichst wenig verbrannte Erde hinterlassen wollen. Mein Weggang würde ein Loch hinterlassen und wir haben eine extrem angespannte Personalsituation. Also insgesamt wäre es mies für meine Kollegen, aber ich glaube, ich kann unter den gegebenen Umständen auch nicht so weiter machen.
Sorry für das Kapern des Threads.
27.01.2022, 09:06
(26.01.2022, 19:34)Beamtenbienchen schrieb: Eine etwas andere Frage:
Wie würde man denn in der Behörde einen internen Wechsel auf eigenen Wunsch vollziehen? Oder vorbereiten? Zum direkten Vorgesetzten gehen und sagen, man möchte nicht mehr in diesem Referat bleiben?
Hat jemand sowas schon mal erlebt? Ich habe nur mitbekommen, dass man mal einen Referenten in eine andere Abteilung abgeschoben hat, aber nicht den umgekehrten Fall. Obwohl einmal hat auch ein Tarifbeschäftiger aus dem gD darum gebeten, ihm etwas Anderes im Hause zu suchen. Ging wohl.
Ich würde gerne möglichst wenig verbrannte Erde hinterlassen wollen. Mein Weggang würde ein Loch hinterlassen und wir haben eine extrem angespannte Personalsituation. Also insgesamt wäre es mies für meine Kollegen, aber ich glaube, ich kann unter den gegebenen Umständen auch nicht so weiter machen.
Sorry für das Kapern des Threads.
schließe mich an. interessante Fragestellung.
hattest dus zB schonmal im Bewertungsgespräch angebracht?
27.01.2022, 12:51
(26.01.2022, 19:34)Beamtenbienchen schrieb: Eine etwas andere Frage:
Wie würde man denn in der Behörde einen internen Wechsel auf eigenen Wunsch vollziehen? Oder vorbereiten? Zum direkten Vorgesetzten gehen und sagen, man möchte nicht mehr in diesem Referat bleiben?
Hat jemand sowas schon mal erlebt? Ich habe nur mitbekommen, dass man mal einen Referenten in eine andere Abteilung abgeschoben hat, aber nicht den umgekehrten Fall. Obwohl einmal hat auch ein Tarifbeschäftiger aus dem gD darum gebeten, ihm etwas Anderes im Hause zu suchen. Ging wohl.
Ich würde gerne möglichst wenig verbrannte Erde hinterlassen wollen. Mein Weggang würde ein Loch hinterlassen und wir haben eine extrem angespannte Personalsituation. Also insgesamt wäre es mies für meine Kollegen, aber ich glaube, ich kann unter den gegebenen Umständen auch nicht so weiter machen.
Sorry für das Kapern des Threads.
wie wäre es mit einem Gespräch mit den Interessenvertretungen (Personalrat, ggf. Gleichstellzngsbeauftragte bzw. Schwerbehindertenvertretung)? Die sind nach meiner Erfahrung oft recht gut im Bilde, was stellentechnisch möglich ist bzw. was an personellen Veränderungen ansteht und welche Möglichkeiten sich daraus ergeben. Außerdem haben sie ein "Schweigefelübde" so dass nicht zu befürchten ist, dass Deine derzeitigen Vorgesetzten zu früh von Deinen Überlegungen erfahren.
27.01.2022, 14:42
Dann sollte aber auch sicher sein, dass die Interessenvertretungen wirklich dicht halten. Denn zwischen theoretischer Verschwiegenheitspflicht und tatsächlichem Flurfunk kann durchaus ein Unterschied bestehen. Das kann am Ende nämlich auch so wirken, als seist du gleich zum Personalrat "gerannt", anstatt vorher das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder dem Personalreferat zu suchen.
Ohne jetzt die konkreten Abläufe und Charaktere der Vorgesetzten zu kennen, hätte ich eher ein Gespräch mit dem Vorgesetzten und/oder dem Personalreferat vorgeschlagen. Gerade letzteres hat doch auch die Aufgabe, Personalentwicklung zu betreiben und sollte sachlichen Gründen für einen Wechsel (Abwechslung, neue Herausforderung) offen gegenüberstehen.
Aber wie schon gesagt, ist es schwierig hierfür eine allgemeingültige Antwort zu liefern, da jedes unterschiedlich "tickt" und unterschiedliche Abläufe hat.
Ohne jetzt die konkreten Abläufe und Charaktere der Vorgesetzten zu kennen, hätte ich eher ein Gespräch mit dem Vorgesetzten und/oder dem Personalreferat vorgeschlagen. Gerade letzteres hat doch auch die Aufgabe, Personalentwicklung zu betreiben und sollte sachlichen Gründen für einen Wechsel (Abwechslung, neue Herausforderung) offen gegenüberstehen.
Aber wie schon gesagt, ist es schwierig hierfür eine allgemeingültige Antwort zu liefern, da jedes unterschiedlich "tickt" und unterschiedliche Abläufe hat.
27.01.2022, 14:52
Im Intranet der entsprechenden Behörde sind idR alle internen Stellenausschreibungen hinterlegt. Ansonsten sind die Interessenvertretungen meistens sehr gut informiert. Besonders interessant bei Stellen, die noch nicht offiziell ausgeschrieben sind, aber zeitnah frei werden.
Wenn etwas passendes dabei ist, würde ich via Buschfunk versuchen herauszufinden warum die Stelle frei ist. Man möchte ja nicht von Regen in die Traufe kommen.
Wenn etwas passendes dabei ist, würde ich via Buschfunk versuchen herauszufinden warum die Stelle frei ist. Man möchte ja nicht von Regen in die Traufe kommen.