22.01.2022, 20:41
Hat der Herr Bönders eig. selbst das zweite Examen? In seinem Wiki-Artikel und in seinem Linkedin-Profil steht, dass er Jura studiert und das erste Examen hat. Vom Referendariat bzw. zweiten Examen steht da nirgends etwas. Wäre irgendwie echt krass, wenn er permanent im zweiten mündlich prüft und schriftlich korrigiert ohne selbst Assessor zu sein.
22.01.2022, 21:15
(22.01.2022, 20:41)Gast schrieb: Hat der Herr Bönders eig. selbst das zweite Examen? In seinem Wiki-Artikel und in seinem Linkedin-Profil steht, dass er Jura studiert und das erste Examen hat. Vom Referendariat bzw. zweiten Examen steht da nirgends etwas. Wäre irgendwie echt krass, wenn er permanent im zweiten mündlich prüft und schriftlich korrigiert ohne selbst Assessor zu sein.
Wieso ist da auch ein Deep Link auf seine historische Seite bei der FH Bund? Eitelkeit? Sowas gibt es sonst nirgends bei Wikipedia lol.

22.01.2022, 22:48
(21.01.2022, 12:11)Gast schrieb:Zitat:Also wirklich einfach mal den Mund halten. Ich hatte schon knapp 8 Punkte schriftlich und habe es nicht auf 9 geschafft.
Und wer sagt nun, dass du die 9 Punkte verdient gehabt hättest? Manchen liegt das Schriftliche besser, manchen die Mündliche. Im Zweifelsfall geben die die 8 Punkte aus deinem Schriftlichen deinen Leistungsstandard verlässlich wieder.
Du weißt schon, dass das etwas widersprüchlich ist? Wenn die 8 Punkte aus den Klausuren den Leistungsstand verlässlich wiedergeben, gehört er damit zu den besten 10 Prozent, da der Schnitt der Klausuren bei ca. 6 Punkten liegt.
Dann wären 9 Punkte in der Gesamtnote sicherlich angemessen. Man muss ja einfach auch das relative Notenverhältnis von schriftlicher und mündlicher Prüfung sehen.
22.01.2022, 23:42
8 Punkte im schriftlichen ist extrem episch und wenn man in der Mündlichen halbwegs solide liefert, sollte man das VB dicke bekommen.
23.01.2022, 15:43
(22.01.2022, 22:48)Gast schrieb:(21.01.2022, 12:11)Gast schrieb:Zitat:Also wirklich einfach mal den Mund halten. Ich hatte schon knapp 8 Punkte schriftlich und habe es nicht auf 9 geschafft.
Und wer sagt nun, dass du die 9 Punkte verdient gehabt hättest? Manchen liegt das Schriftliche besser, manchen die Mündliche. Im Zweifelsfall geben die die 8 Punkte aus deinem Schriftlichen deinen Leistungsstandard verlässlich wieder.
Du weißt schon, dass das etwas widersprüchlich ist? Wenn die 8 Punkte aus den Klausuren den Leistungsstand verlässlich wiedergeben, gehört er damit zu den besten 10 Prozent, da der Schnitt der Klausuren bei ca. 6 Punkten liegt.
Dann wären 9 Punkte in der Gesamtnote sicherlich angemessen. Man muss ja einfach auch das relative Notenverhältnis von schriftlicher und mündlicher Prüfung sehen.
So wird aber nicht gerechnet :) Es ist ein absoluter, kein relativer Maßstab. Er könnte im Mündlichen besser als alle anderen sein, wenn es halt nur 8 sind, sind es nur 8 und nicht 18, weil die anderen noch schlechter waren.
OB es nun tatsächlich 8 oder 9 oder sonstwas waren, kann hier im Forum natürlich niemand beurteilen. Mir geht es nur darum, den Maßstab zu erklären.
23.01.2022, 15:45
Mündliche Prüfung ist Bullshit. Bei Kuschelkommission kriegen alle plus 2p und andere müssen richtig kämpfen um sich nicht zu verschlechtern. Mit Leistungsmessung und Chancengleichheit oder Fairness hat das nichts zu tun
23.01.2022, 19:16
(23.01.2022, 15:43)Praktiker schrieb:(22.01.2022, 22:48)Gast schrieb:(21.01.2022, 12:11)Gast schrieb:Zitat:Also wirklich einfach mal den Mund halten. Ich hatte schon knapp 8 Punkte schriftlich und habe es nicht auf 9 geschafft.
Und wer sagt nun, dass du die 9 Punkte verdient gehabt hättest? Manchen liegt das Schriftliche besser, manchen die Mündliche. Im Zweifelsfall geben die die 8 Punkte aus deinem Schriftlichen deinen Leistungsstandard verlässlich wieder.
Du weißt schon, dass das etwas widersprüchlich ist? Wenn die 8 Punkte aus den Klausuren den Leistungsstand verlässlich wiedergeben, gehört er damit zu den besten 10 Prozent, da der Schnitt der Klausuren bei ca. 6 Punkten liegt.
Dann wären 9 Punkte in der Gesamtnote sicherlich angemessen. Man muss ja einfach auch das relative Notenverhältnis von schriftlicher und mündlicher Prüfung sehen.
So wird aber nicht gerechnet :) Es ist ein absoluter, kein relativer Maßstab. Er könnte im Mündlichen besser als alle anderen sein, wenn es halt nur 8 sind, sind es nur 8 und nicht 18, weil die anderen noch schlechter waren.
OB es nun tatsächlich 8 oder 9 oder sonstwas waren, kann hier im Forum natürlich niemand beurteilen. Mir geht es nur darum, den Maßstab zu erklären.
(23.01.2022, 15:43)Praktiker schrieb:(22.01.2022, 22:48)Gast schrieb:(21.01.2022, 12:11)Gast schrieb:Zitat:Also wirklich einfach mal den Mund halten. Ich hatte schon knapp 8 Punkte schriftlich und habe es nicht auf 9 geschafft.
Und wer sagt nun, dass du die 9 Punkte verdient gehabt hättest? Manchen liegt das Schriftliche besser, manchen die Mündliche. Im Zweifelsfall geben die die 8 Punkte aus deinem Schriftlichen deinen Leistungsstandard verlässlich wieder.
Du weißt schon, dass das etwas widersprüchlich ist? Wenn die 8 Punkte aus den Klausuren den Leistungsstand verlässlich wiedergeben, gehört er damit zu den besten 10 Prozent, da der Schnitt der Klausuren bei ca. 6 Punkten liegt.
Dann wären 9 Punkte in der Gesamtnote sicherlich angemessen. Man muss ja einfach auch das relative Notenverhältnis von schriftlicher und mündlicher Prüfung sehen.
So wird aber nicht gerechnet :) Es ist ein absoluter, kein relativer Maßstab. Er könnte im Mündlichen besser als alle anderen sein, wenn es halt nur 8 sind, sind es nur 8 und nicht 18, weil die anderen noch schlechter waren.
OB es nun tatsächlich 8 oder 9 oder sonstwas waren, kann hier im Forum natürlich niemand beurteilen. Mir geht es nur darum, den Maßstab zu erklären.
Na klar wird so gerechnet. Wenn ich mich mit der Vornote als Richter bewerbe, wird diese hochgerechnet („wenn die schriftlichen Leistungen erwarten lassen, dass xy Punkte erreicht werden“). Ich bin mit einer top Vornote eingestellt worden (weil ich schriftlich unter den besten 10 % war). Die schlechtere Endnote hat dann keinen mehr interessiert. Da hatte ich im Übrigen auch schon die Zusage. Das zeigt, dass der Vornote prozentual eine eigene Bedeutung beigemessen wird.
Zudem wird natürlich auch die berechtigte (!) Erwartungshaltung von der Vornote beeinflusst. Wenn ich schriftlich unter den top 10 % mit 8 Punkten bin, und dann 8 Punkte in der mündlichen (top 60 %) bekomme, ist das atypisch. Mithin darf ich dann (und das macht auch jeder) mit 9 Punkten gesamt rechnen. Klappt das nicht, ist das (egal aus welchem Grund) untypisch und unglücklich.
23.01.2022, 23:16
(23.01.2022, 19:16)Gast schrieb:(23.01.2022, 15:43)Praktiker schrieb:(22.01.2022, 22:48)Gast schrieb:(21.01.2022, 12:11)Gast schrieb:Zitat:Also wirklich einfach mal den Mund halten. Ich hatte schon knapp 8 Punkte schriftlich und habe es nicht auf 9 geschafft.
Und wer sagt nun, dass du die 9 Punkte verdient gehabt hättest? Manchen liegt das Schriftliche besser, manchen die Mündliche. Im Zweifelsfall geben die die 8 Punkte aus deinem Schriftlichen deinen Leistungsstandard verlässlich wieder.
Du weißt schon, dass das etwas widersprüchlich ist? Wenn die 8 Punkte aus den Klausuren den Leistungsstand verlässlich wiedergeben, gehört er damit zu den besten 10 Prozent, da der Schnitt der Klausuren bei ca. 6 Punkten liegt.
Dann wären 9 Punkte in der Gesamtnote sicherlich angemessen. Man muss ja einfach auch das relative Notenverhältnis von schriftlicher und mündlicher Prüfung sehen.
So wird aber nicht gerechnet :) Es ist ein absoluter, kein relativer Maßstab. Er könnte im Mündlichen besser als alle anderen sein, wenn es halt nur 8 sind, sind es nur 8 und nicht 18, weil die anderen noch schlechter waren.
OB es nun tatsächlich 8 oder 9 oder sonstwas waren, kann hier im Forum natürlich niemand beurteilen. Mir geht es nur darum, den Maßstab zu erklären.
(23.01.2022, 15:43)Praktiker schrieb:(22.01.2022, 22:48)Gast schrieb:(21.01.2022, 12:11)Gast schrieb:Zitat:Also wirklich einfach mal den Mund halten. Ich hatte schon knapp 8 Punkte schriftlich und habe es nicht auf 9 geschafft.
Und wer sagt nun, dass du die 9 Punkte verdient gehabt hättest? Manchen liegt das Schriftliche besser, manchen die Mündliche. Im Zweifelsfall geben die die 8 Punkte aus deinem Schriftlichen deinen Leistungsstandard verlässlich wieder.
Du weißt schon, dass das etwas widersprüchlich ist? Wenn die 8 Punkte aus den Klausuren den Leistungsstand verlässlich wiedergeben, gehört er damit zu den besten 10 Prozent, da der Schnitt der Klausuren bei ca. 6 Punkten liegt.
Dann wären 9 Punkte in der Gesamtnote sicherlich angemessen. Man muss ja einfach auch das relative Notenverhältnis von schriftlicher und mündlicher Prüfung sehen.
So wird aber nicht gerechnet :) Es ist ein absoluter, kein relativer Maßstab. Er könnte im Mündlichen besser als alle anderen sein, wenn es halt nur 8 sind, sind es nur 8 und nicht 18, weil die anderen noch schlechter waren.
OB es nun tatsächlich 8 oder 9 oder sonstwas waren, kann hier im Forum natürlich niemand beurteilen. Mir geht es nur darum, den Maßstab zu erklären.
Na klar wird so gerechnet. Wenn ich mich mit der Vornote als Richter bewerbe, wird diese hochgerechnet („wenn die schriftlichen Leistungen erwarten lassen, dass xy Punkte erreicht werden“). Ich bin mit einer top Vornote eingestellt worden (weil ich schriftlich unter den besten 10 % war). Die schlechtere Endnote hat dann keinen mehr interessiert. Da hatte ich im Übrigen auch schon die Zusage. Das zeigt, dass der Vornote prozentual eine eigene Bedeutung beigemessen wird.
Zudem wird natürlich auch die berechtigte (!) Erwartungshaltung von der Vornote beeinflusst. Wenn ich schriftlich unter den top 10 % mit 8 Punkten bin, und dann 8 Punkte in der mündlichen (top 60 %) bekomme, ist das atypisch. Mithin darf ich dann (und das macht auch jeder) mit 9 Punkten gesamt rechnen. Klappt das nicht, ist das (egal aus welchem Grund) untypisch und unglücklich.
Die Erwartung mag es geben, die liegt aber nicht dem Prüfungsrecht zugrunde. Was "ausreichend" usw. ist, bemisst sich im Schriftlichen wie im Mündlichen gleich, nämlich danach, was vom Inhaber eines Richteramts (5 DRiG) bei Berufseinstieg erwartet wird. Andernfalls müsste, wer im Schriftlichen zu den 10 % Schlechtesten gehört, ja auch im Mündlichen zu den letzten 10 % gehören. Das mag statistisch häufig der Fall sein, wie Du umgekehrt mit dem Einfluss der Vornote rein faktisch natürlich Recht hast, liegt dem Notenmaßstab aber nicht zugrunde. Wenn ich zur Begründung der mündlichen Note etwas dergleichen sagen würde, hätte die Anfechtung spätestens vor dem VG Erfolg. In Deinem Fall ficht natürlich niemand an, aber darum geht es nicht - sondern darum, dass im Schriftlichen wie Mündlichen rechtlich (!) der gleiche, absolute Notenmaßstab herrscht, nach dem die Leistung nicht an Mitprüflingen, sondern der an Volljuristen zu stellenden Erwartungen gemessen werden.
23.01.2022, 23:48
Eigentlich ein unsinniger Maßstab, da man mit ausreichend ja nie Richter werden könnte
24.01.2022, 08:29
Die Erwartung ist auch in 5d Abs. 4 DriG abgesichert und davon wird insbesondere bei guten Klausuren und schlecht verlaufenden mündlichen Prüfungen auch Gebrauch gemacht. Leider viel zu selten.
Darüber hinaus kann man sich negative Sozialpunkte geben, wenn die Gesamtleistung schlechter erscheint. Davon wird jedoch noch weniger Gebrauch gemacht.
Darüber hinaus kann man sich negative Sozialpunkte geben, wenn die Gesamtleistung schlechter erscheint. Davon wird jedoch noch weniger Gebrauch gemacht.