06.01.2022, 12:06
Hallo zusammen,
Ich spiele mit dem ernsten Gedanken, mich in NRW in der ordentlichen Gerichtsbarkeit als Richter zu bewerben. In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob es als Richter ohne Probleme möglichst ist, jährlich einen zusammenhängenden Urlaub von 3 Wochen zu nehmen? Dies ist mir wirklich wichtig, da ich gerne reise.
Über Erfahrungen würde ich mich freuen! :-)
Ich spiele mit dem ernsten Gedanken, mich in NRW in der ordentlichen Gerichtsbarkeit als Richter zu bewerben. In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob es als Richter ohne Probleme möglichst ist, jährlich einen zusammenhängenden Urlaub von 3 Wochen zu nehmen? Dies ist mir wirklich wichtig, da ich gerne reise.
Über Erfahrungen würde ich mich freuen! :-)
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
06.01.2022, 12:37
Hab ein OLG Verfahren, bei dem seit einem Jahr gar nichts passiert ist. Also Urlaub geht wohl ohne Probleme
06.01.2022, 17:45
(06.01.2022, 12:06)Gast schrieb: Hallo zusammen,
Ich spiele mit dem ernsten Gedanken, mich in NRW in der ordentlichen Gerichtsbarkeit als Richter zu bewerben. In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob es als Richter ohne Probleme möglichst ist, jährlich einen zusammenhängenden Urlaub von 3 Wochen zu nehmen? Dies ist mir wirklich wichtig, da ich gerne reise.
Über Erfahrungen würde ich mich freuen! :-)
Äh, 3 Wochen? Das wäre mir jetzt nicht mal als außergewöhnlich langer Urlaub eingefallen
06.01.2022, 20:47
Deswegen die Anführungszeichen.
06.01.2022, 21:50
(06.01.2022, 12:06)Gast schrieb: Hallo zusammen,
Ich spiele mit dem ernsten Gedanken, mich in NRW in der ordentlichen Gerichtsbarkeit als Richter zu bewerben. In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob es als Richter ohne Probleme möglichst ist, jährlich einen zusammenhängenden Urlaub von 3 Wochen zu nehmen? Dies ist mir wirklich wichtig, da ich gerne reise.
Über Erfahrungen würde ich mich freuen! :-)
Das ist kein Problem. Es ist halt so, dass du mit deinem Vertreter besprichst, was er mit deinen Akten macht. Regelmäßig macht er halt nur die Post, d.h. guckt sich den täglichen Eingang an und verfügt ggf was, legt was auf Wiedervorlage nach deinem Rückgang. Er macht aber halt keine großen Sachen. Dh das „Problem“ ist, dass nach deinem Urlaub eben viele Akten im Büro liegen und unbearbeitet sind oder jedenfalls nicht durch den Vertreter vorangebracht wurden. Wenn du drei Wochen am Stück weg bist, wartet am Ende dann einfach etwas mehr Arbeit auf dich als nach einer Woche.
Ich habe mal einen Kollegen vertreten, der 7 Wochen am Stück im Urlaub war (wegen Schwerbehinderung und mitgenommenen Urlaubstagen konnte er sich so lange Urlaub nehmen). Das ging auch und ich hatte nicht das Gefühl, dass er danach ins totale Chaos wiedergekommen ist. Einige Sachen haben sich sogar einfach so erledigt.
Insofern: geht! Nur anders als zB in einer Behörde macht deine Arbeit in der Zeit eben nur teilweise jemand anders.
06.01.2022, 22:24
Vielen herzlichen Dank für die Antwort!
07.01.2022, 07:57
Im Strafdezernat schwierige
23.01.2022, 11:40
Eine Frage dazu: ich bin ja als Richter nicht gezwungen, jeden Tag ins Büro zu kommen. D.h. ich könnte ja zB von montags bis donnerstags im Büro arbeiten und freitags von zuhause.
Bin ich denn verpflichtet, wirklich „zuhause“ zu arbeiten? Muss ich mir zwingend Urlaub nehmen, wenn ich einen Tag woanders bin?
Hintergrund: ich könnte ja von montags bis donnerstags so viel wie möglich wegschaffen und dann Donnerstagabend in den „Urlaub“ fahren, also zB eine Städtereise machen, und Sonntagabend wieder kommen. Ich wäre erreichbar, könnte auch den Dienstlaptop mitnehmen.
Nach meinem Verständnis der richterlichen Unabhängigkeit kann mir niemand vorschreiben, WO ich meine Arbeit mache. Aber ggf hat es Versicherungsrechtliche Gründe, dass ich nicht einfach ohne Urlaubsantrag freitags weg fahren könnte?
Bin ich denn verpflichtet, wirklich „zuhause“ zu arbeiten? Muss ich mir zwingend Urlaub nehmen, wenn ich einen Tag woanders bin?
Hintergrund: ich könnte ja von montags bis donnerstags so viel wie möglich wegschaffen und dann Donnerstagabend in den „Urlaub“ fahren, also zB eine Städtereise machen, und Sonntagabend wieder kommen. Ich wäre erreichbar, könnte auch den Dienstlaptop mitnehmen.
Nach meinem Verständnis der richterlichen Unabhängigkeit kann mir niemand vorschreiben, WO ich meine Arbeit mache. Aber ggf hat es Versicherungsrechtliche Gründe, dass ich nicht einfach ohne Urlaubsantrag freitags weg fahren könnte?