20.01.2022, 22:21
Abteilungen bzw dezernate, bei denen die Richterin in Elternzeit geht, werden ja nicht weiter von dieser Richterin bearbeitet. Das halte ich für ausgedachten Unfug! Elternzeit ist idR mit einem Kammer oder Abteilungswechsel verbunden. Kein Präsidium hat Lust auf begründete Verzögerungsrügen. Die Statistik spricht gegen sowas, die durchschnittliche Dauer in der 1. Instanz kann man ja nachgucken
20.01.2022, 22:39
(20.01.2022, 19:48)Gast schrieb: Vielen, vielen Dank für eure ganzen Antworten aus verschiedensten Perspektiven!
Ich tendiere ja dazu, es nach der Zusage zu sagen. Für (bestenfalls) 3 Monate wäre ich ja evtl. sogar noch sinnvoll einzuplanen, und die geringe Elterngelderhöhung bei einem kürzeren Zeitraum macht dann den Kohl nicht fett. Insofern spricht denke ich alles dafür, dass ich bei mehr oder weniger sofortiger Einstellung nichts zu verlieren hätte, weil ich ggf. noch genommen werde, und es bei späterer Einstellung für beide Seiten keinen Sinn mehr ergibt.
Eine Frage habe ich aber noch: Sage ich das dann am klügsten direkt danach, denn da wird wohl regelmäßig über den einstellungstermin gesprochen, oder wem?
Also für drei Monate bist du als Richter - sorry - quasi nicht zu gebrauchen. Du kommst ja gar nicht in die Verfahren rein. Dazu musst du eingearbeitet werden. Das lohnt alles null. Daher würde ich es auch direkt kommunizieren, damit man dir ne Scheinkammer geben kann, oder irgendwas, wo du Kleinkram machst.
20.01.2022, 22:48
(20.01.2022, 22:21)Gast schrieb: Abteilungen bzw dezernate, bei denen die Richterin in Elternzeit geht, werden ja nicht weiter von dieser Richterin bearbeitet. Das halte ich für ausgedachten Unfug! Elternzeit ist idR mit einem Kammer oder Abteilungswechsel verbunden. Kein Präsidium hat Lust auf begründete Verzögerungsrügen. Die Statistik spricht gegen sowas, die durchschnittliche Dauer in der 1. Instanz kann man ja nachgucken
tja das AG Heilbronn sieht es wohl anders
20.01.2022, 23:29
(20.01.2022, 13:40)HerrKules schrieb:(20.01.2022, 13:39)Praktiker schrieb: Zum Thema "Mutterschutz sausen lassen" ist die Rechtsprechung des BGH jedenfalls im Strafbereich klar, darauf wird sich kein Präsidium einlassen. Das braucht also nicht Deine Sorge zu sein :)
Das betrifft m.W.n. aber den nachgeburtlichen Mutterschutz!?
Da hast Du auch wieder Recht, vgl. https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/20/5-401-20.php. Was ich Zivilrechtler halt so vom Strafrecht zu wissen glaube ... :)
Es wird aber vermutlich trotzdem nicht sinnvoll sein, eine knapp vor der Entbindung stehende Kollegin in eine Strafkammer zu setzen, in der mit Fortsetzungsterminen zu rechnen ist.
Wie aber ja schon anderswo bemerkt worden ist, gibt es in der Tat nicht viele Bereiche, wo Berufseinsteiger für drei Monate sinnvoll eingesetzt werden können: Betreuung geht nicht, Ermittlungsrichter kaum - Beschwerdesachen vielleicht? Das ist schon schwierig.
21.01.2022, 00:24
(20.01.2022, 23:29)Praktiker schrieb:(20.01.2022, 13:40)HerrKules schrieb:(20.01.2022, 13:39)Praktiker schrieb: Zum Thema "Mutterschutz sausen lassen" ist die Rechtsprechung des BGH jedenfalls im Strafbereich klar, darauf wird sich kein Präsidium einlassen. Das braucht also nicht Deine Sorge zu sein :)
Das betrifft m.W.n. aber den nachgeburtlichen Mutterschutz!?
Da hast Du auch wieder Recht, vgl. https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/20/5-401-20.php. Was ich Zivilrechtler halt so vom Strafrecht zu wissen glaube ... :)
Es wird aber vermutlich trotzdem nicht sinnvoll sein, eine knapp vor der Entbindung stehende Kollegin in eine Strafkammer zu setzen, in der mit Fortsetzungsterminen zu rechnen ist.
Wie aber ja schon anderswo bemerkt worden ist, gibt es in der Tat nicht viele Bereiche, wo Berufseinsteiger für drei Monate sinnvoll eingesetzt werden können: Betreuung geht nicht, Ermittlungsrichter kaum - Beschwerdesachen vielleicht? Das ist schon schwierig.
herrscht denn dort eine laufbahntrennung? andernfalla geht es im ersten jahr doch eh zur sta und das wäre dann sehr einfach.
21.01.2022, 11:28
(20.01.2022, 23:29)Praktiker schrieb:(20.01.2022, 13:40)HerrKules schrieb:(20.01.2022, 13:39)Praktiker schrieb: Zum Thema "Mutterschutz sausen lassen" ist die Rechtsprechung des BGH jedenfalls im Strafbereich klar, darauf wird sich kein Präsidium einlassen. Das braucht also nicht Deine Sorge zu sein :)
Das betrifft m.W.n. aber den nachgeburtlichen Mutterschutz!?
Da hast Du auch wieder Recht, vgl. https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/20/5-401-20.php. Was ich Zivilrechtler halt so vom Strafrecht zu wissen glaube ... :)
Es wird aber vermutlich trotzdem nicht sinnvoll sein, eine knapp vor der Entbindung stehende Kollegin in eine Strafkammer zu setzen, in der mit Fortsetzungsterminen zu rechnen ist.
Wie aber ja schon anderswo bemerkt worden ist, gibt es in der Tat nicht viele Bereiche, wo Berufseinsteiger für drei Monate sinnvoll eingesetzt werden können: Betreuung geht nicht, Ermittlungsrichter kaum - Beschwerdesachen vielleicht? Das ist schon schwierig.
Natürlich kann man auch in einer Zivilkammer in drei Monaten sinnvoll eingesetzt werden.
21.01.2022, 13:38
(21.01.2022, 11:28)Gast schrieb:(20.01.2022, 23:29)Praktiker schrieb:(20.01.2022, 13:40)HerrKules schrieb:(20.01.2022, 13:39)Praktiker schrieb: Zum Thema "Mutterschutz sausen lassen" ist die Rechtsprechung des BGH jedenfalls im Strafbereich klar, darauf wird sich kein Präsidium einlassen. Das braucht also nicht Deine Sorge zu sein :)
Das betrifft m.W.n. aber den nachgeburtlichen Mutterschutz!?
Da hast Du auch wieder Recht, vgl. https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/20/5-401-20.php. Was ich Zivilrechtler halt so vom Strafrecht zu wissen glaube ... :)
Es wird aber vermutlich trotzdem nicht sinnvoll sein, eine knapp vor der Entbindung stehende Kollegin in eine Strafkammer zu setzen, in der mit Fortsetzungsterminen zu rechnen ist.
Wie aber ja schon anderswo bemerkt worden ist, gibt es in der Tat nicht viele Bereiche, wo Berufseinsteiger für drei Monate sinnvoll eingesetzt werden können: Betreuung geht nicht, Ermittlungsrichter kaum - Beschwerdesachen vielleicht? Das ist schon schwierig.
Natürlich kann man auch in einer Zivilkammer in drei Monaten sinnvoll eingesetzt werden.
Natürlich. Wenn schon terminiert ist und die Sachen entscheidungsreif werden und man sich schnell einfindet. In einer Baumkammer wäre es vermutlich nicht sinnvoll, bei Räumungssachen eher schon. Aber ideal ist es halt nicht.
21.01.2022, 14:43
(19.01.2022, 17:04)Sklenice schrieb: Hallo,
Ich bin derzeit im 6. Monat schwanger, was man mir aber nicht ansieht. Ich habe in den nächsten zwei Wochen ein Bewerbungsgespräch als Richterin auf Probe. Die Frage ist, wann ich es am besten mitteile. Mutterschutz wäre ab Anfang Mai.
Meine Idee ist momentan, die Offenbarung entweder direkt nach der Zusage oder nach der Einstellung vorzunehmen. Mir geht es da einerseits um die sichere Stelle und andererseits ums Elterngeld. Wenn es aber nach dem Gespräch noch sechs Wochen dauert, ist es evtl auch gar nicht mehr möglich, das ganze bei der Einstellung zu verbergen.
Weitere Frage: wie ist die Arbeit als 50%-ige Proberichterin mit dem Kind zu vereinbaren? Gibt es auch am Anfang ggf. viel HomeOffice?
Am liebsten würde ich natürlich länger in Elternzeit gehen, aber möchte meinen möglichen neuen Arbeitgeber nicht im Stich lassen.
Vielen Dank vorab :)
Ich würde persönlich auf die Einstellung warten. Ich gehe zwar davon aus, dass sich die Verwaltung hüten wird, die "Zusage" nach Offenbarung zurückzunehmen, absolute Rechtsicherheit dürftest du aber erst nach der Ernennung haben, es sei denn die Zusage kommt schriftlich und kann als Zusicherung im Sinne von § 38 VwVfG qualifiziert werden. Ansonsten würde ich mich da auch nicht so verrückt machen, wobei ich natürlich nicht in deiner Haut stecke. Ich finde es eigentlich selbstverständlich, dass man die Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch nicht erwähnt, die Gründe hierfür sind bekannt. Bei einer fairen Bewerbungskommission wird das wahrscheinlich auch gar nicht angesprochen - auch nicht mittelbar, sodass du gar nicht in die unangenehme Situation kommen wirst.
21.01.2022, 19:13
Eine Freundin von mir hat das auch gemacht. Als Belohnung durfte sie dann zwei Jahre OWI machen….Sie hat es bis zum Schluss gehasst. Offiziell hieß es natürlich, dass zu ihrem wiedereintritt nur die Stelle im Landgerichtsbezirk frei sei, was aber nachweislich nicht stimmte, weil in dem Monat drei neue Proberichter angefangen haben
23.01.2022, 16:39
(21.01.2022, 19:13)Gast schrieb: Eine Freundin von mir hat das auch gemacht. Als Belohnung durfte sie dann zwei Jahre OWI machen….Sie hat es bis zum Schluss gehasst. Offiziell hieß es natürlich, dass zu ihrem wiedereintritt nur die Stelle im Landgerichtsbezirk frei sei, was aber nachweislich nicht stimmte, weil in dem Monat drei neue Proberichter angefangen haben
Gehört halt auch zum Richterjob dazu. ;)
Scheint mir eigentlich ein gerechtes Echo zu sein.