18.01.2022, 14:57
Hat hier jemand aus dem Forum Erfahrungen mit dem LL.M. Stipendium des DAAD und kann darüber berichten? Habe gehört, realistische Chancen auf eine Förderung bestehen erst ab einem Gut im Ersten und aufwärts. Kann das jemand entkräften oder bestätigen?
Gruß
Gruß
18.01.2022, 15:00
(18.01.2022, 14:57)Gast schrieb: Hat hier jemand aus dem Forum Erfahrungen mit dem LL.M. Stipendium des DAAD und kann darüber berichten? Habe gehört, realistische Chancen auf eine Förderung bestehen erst ab einem Gut im Ersten und aufwärts. Kann das jemand entkräften oder bestätigen?
Gruß
Kann das (teilweise) entkräften. Bei mir im LL.M. Jahrgang waren einige, die es ohne Gut bekommen haben, allerdings alle zweistellig. Zudem auch sehr renommierte Uni; keine Ahnung, inwiefern sowas in die Entscheidung reinspielt.
18.01.2022, 15:17
Hab mit zweistellig im ersten und der Zusage einer sehr renommierten US-Uni damals keine Einladung zum Gespräch bekommen. Mein Profil war/ist aber auch sehr auf die Anwalts- bzw. GK-Karriere ausgerichtet und relevante wissenschaftliche Arbeiten/Tätigkeiten hatte ich damals nicht vorzuweisen. (Letzteres hätte sicher geholfen, was ich so gehört habe).
18.01.2022, 15:19
(18.01.2022, 15:00)Gast schrieb:(18.01.2022, 14:57)Gast schrieb: Hat hier jemand aus dem Forum Erfahrungen mit dem LL.M. Stipendium des DAAD und kann darüber berichten? Habe gehört, realistische Chancen auf eine Förderung bestehen erst ab einem Gut im Ersten und aufwärts. Kann das jemand entkräften oder bestätigen?
Gruß
Kann das (teilweise) entkräften. Bei mir im LL.M. Jahrgang waren einige, die es ohne Gut bekommen haben, allerdings alle zweistellig. Zudem auch sehr renommierte Uni; keine Ahnung, inwiefern sowas in die Entscheidung reinspielt.
Noch zur Ergänzung: Alle jedenfalls mit angefangener Diss.
18.01.2022, 15:30
Alles klar, ich danke herzlichst für die schnellen Infos. Dann kann man es ja mal versuchen..
18.01.2022, 17:37
Hi,
also von meinem damaligen Förderdurchgang kenne ich die Noten natürlich nicht in Gänze. Aber ein Freund von mir und ich wurden beide jeweils mit einem Gut im 1. Staatsexamen angenommen, eine Freundin von mir mit einem zweistelligen VB. Ein formales Ausschlusskriterium kann es also nicht geben.
Ich denke, wichtiger als die reine Notendifferenz in einem höheren Bereich (SW: Glücksfaktor beim Examen) sind auch die Auswahl der Uni (nachvollziehbares Studienvorhaben an einer für das Fachgebiet spezialisierten Uni oder bloße Prestigeauswahl (Oxbridge etc.), das dokumentierte Interesse am Land (Fremdsprachenkurse an der Uni etc.) sowie - ggf. - eine Verbindung zu einem Dissertationsvorhaben.
Viel Erfolg!
also von meinem damaligen Förderdurchgang kenne ich die Noten natürlich nicht in Gänze. Aber ein Freund von mir und ich wurden beide jeweils mit einem Gut im 1. Staatsexamen angenommen, eine Freundin von mir mit einem zweistelligen VB. Ein formales Ausschlusskriterium kann es also nicht geben.
Ich denke, wichtiger als die reine Notendifferenz in einem höheren Bereich (SW: Glücksfaktor beim Examen) sind auch die Auswahl der Uni (nachvollziehbares Studienvorhaben an einer für das Fachgebiet spezialisierten Uni oder bloße Prestigeauswahl (Oxbridge etc.), das dokumentierte Interesse am Land (Fremdsprachenkurse an der Uni etc.) sowie - ggf. - eine Verbindung zu einem Dissertationsvorhaben.
Viel Erfolg!
18.01.2022, 19:06
Es wird doch hoffentlich auf den Staatsteil abgestellt, oder? Der Schwerpunkt ist ja vollkommen unvergleichbar.
19.01.2022, 09:42
(18.01.2022, 19:06)Gast schrieb: Es wird doch hoffentlich auf den Staatsteil abgestellt, oder? Der Schwerpunkt ist ja vollkommen unvergleichbar.
Das kann ich Dir leider nicht sagen. Mein Jahrgang war damals der letzte Jahrgang in meinem BL, der noch nach altem Recht das ausschließliche Staatsexamen geschrieben hat, deshalb habe ich keinen Schwerpunktteil.