09.01.2022, 01:52
(09.01.2022, 01:08)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb:(09.01.2022, 00:22)Gast schrieb: Demgegenüber funktioniert das Steuerberaterexamen wie die Führerscheinprüfung: Entweder hat man bestanden und kann auf die Menschheit losgelassen werden oder eben nicht. Eine Gesamtnote wird nicht mitgeteilt.
Die Prüfung besteht aus drei sechsstündigen Klausuren und einer mündlichen Prüfung. Die Durchfallquote liegt bei etwa 50 %. Dabei werden aber Kandidaten, die am dritten Prüfungstag ihre Klausur nicht abgeben, nicht mitgezählt. Denn dies gilt als Rücktritt, der nicht auf die drei Versuche angerechnet wird.
Ich dachte, auch da werden Noten (im Schulnotensystem) verkündet?
Der Prof. Dr. Juhn, der auf YouTube Videos über Steuerrecht macht, wirbt doch mit seiner Note.
Belegen kann er seine Gesamtnote jedenfalls nicht, nur die Noten der Klausuren. Denn selbst diejenigen Prüfungsausschüsse, die nach der mündlichen Prüfung die Gesamtnote mündlich mitteilen, nehmen sie nicht in die Prüfungsbescheinigung auf.
Ich selbst kenne meine Gesamtnote nicht, nur meine Vornote aus den Klausuren (2,83).
09.01.2022, 13:44
Heult doch nicht so viel herum. Zieht die Ausbildung durch und fertig. Das Berufsleben ist deutlich anstrengender als das popelige Ref und Studium