05.01.2022, 23:29
Im Gegensatz zum Verfasser des Artikels wäre ich für die klassische Ausbildung aus dem 19.Jahrhundert: 3 Staatsexamen. Das erste befähigte zum gehobenen Bürodienst. Das zweite ermöglichte das Referendariat, welches ca 3 Jahre dauerte (Stationen bei StA, Strafrichter, Zivilgericht, Anwalt, Behörde und OLG). Das dritte Examen verlieh den Assessorentitel.
05.01.2022, 23:42
Ich finde, dass die Reform des Jurastudiums keine große Auswirkungen auf die Bestenauslese hätte. Zum einen ist Jura ein Massenstudium, mit BWL das beliebteste Studium überhaupt. Weiter bestehen zB die erste Prüfung endgültig nicht nur ein kleiner Prozentsatz. Es gibt den Freischuss, den Schwerpunkt kann man in einigen Bundesländern nach der Staatsprüfung belegen und in NRW kann man sogar abschichten.
Es gibt ein Überangebot an Juristen und Legal-Tech als auch die zukünftige (wenn auch langsame) Liberalisierung der Rechtsdienstleistungen wird den Konkurrenzdruck stark verschärfen.
Eine Reform des Studiums müsste dann auch mit der Reform des Refs einhergehen. Da man mit einem Master-System keine Volljuristen mehr ausbildet, müsste man - vergleichbar mit unseren Nachbarn, zB Frankreich - eine Art Anwalts-, Verwaltungs-, Notar- und Richter/StA-Hochschule untterhalten, bei denen man sich mit seinem Master-Abschluss bewirbt und sich einem Auswahlverfahren stellt.
Es gibt ein Überangebot an Juristen und Legal-Tech als auch die zukünftige (wenn auch langsame) Liberalisierung der Rechtsdienstleistungen wird den Konkurrenzdruck stark verschärfen.
Eine Reform des Studiums müsste dann auch mit der Reform des Refs einhergehen. Da man mit einem Master-System keine Volljuristen mehr ausbildet, müsste man - vergleichbar mit unseren Nachbarn, zB Frankreich - eine Art Anwalts-, Verwaltungs-, Notar- und Richter/StA-Hochschule untterhalten, bei denen man sich mit seinem Master-Abschluss bewirbt und sich einem Auswahlverfahren stellt.
05.01.2022, 23:48
Solche Artikel sind immer schnell geschrieben. Mal schön einen Abend lang in die Tasten hauen und der nächste Verriss ist online, toll!
Nur eines enthalten diese Artikel quasi nie: echte Lösungsansätze.
Wie besetzen wir Richterstellen und GK-Jobs, wenn die Noten keinerlei Relevanz mehr haben, da ein "gut" dann als Standard gilt (so wie in den vom Autor zum Vergleich herangezogenen Bologna-Studiengängen)? Wie funktioniert eine Bestenauslese ohne Noten?
Umfassende Assessment-Center in jedem Bewerbungsprozess in Verbindung mit ekligen HR-Bewerbungsinterviews, wie im BWL-Bereich üblich? Dazu dann noch die elendige Lebenslauf-Optimiererei, die bei den BWLern gefühlt schon im Grundschulalter beginnen muss, möchte man sich von der Konkurrenz absetzen?
Für mich ist das ein klares Nein. Dann lieber 2 Examen, die am Ende entscheiden, das ist deutlich fairer. Innerhalb des jeweiligen Bundeslandes haben alle Kandidaten dieselben Chancen, das Spielfeld ist absolut ausgeglichen. Wer sich überproportional den Arsch aufreißt, der schreibt in der Regel auch überproportional gute Noten. Hier spielt der Geldbeutel oder das Vitamin-D der Eltern noch eine ziemlich untergeordnete Rolle, sieht man mal von den Rep-Kosten ab.
Sicherlich könnte man unzählige Aspekte innerhalb der Ausbildung verbessern. Aber auf Bologna umzustellen und Noten zu verschenken ist sicherlich keine Verbesserung.
Nur eines enthalten diese Artikel quasi nie: echte Lösungsansätze.
Wie besetzen wir Richterstellen und GK-Jobs, wenn die Noten keinerlei Relevanz mehr haben, da ein "gut" dann als Standard gilt (so wie in den vom Autor zum Vergleich herangezogenen Bologna-Studiengängen)? Wie funktioniert eine Bestenauslese ohne Noten?
Umfassende Assessment-Center in jedem Bewerbungsprozess in Verbindung mit ekligen HR-Bewerbungsinterviews, wie im BWL-Bereich üblich? Dazu dann noch die elendige Lebenslauf-Optimiererei, die bei den BWLern gefühlt schon im Grundschulalter beginnen muss, möchte man sich von der Konkurrenz absetzen?
Für mich ist das ein klares Nein. Dann lieber 2 Examen, die am Ende entscheiden, das ist deutlich fairer. Innerhalb des jeweiligen Bundeslandes haben alle Kandidaten dieselben Chancen, das Spielfeld ist absolut ausgeglichen. Wer sich überproportional den Arsch aufreißt, der schreibt in der Regel auch überproportional gute Noten. Hier spielt der Geldbeutel oder das Vitamin-D der Eltern noch eine ziemlich untergeordnete Rolle, sieht man mal von den Rep-Kosten ab.
Sicherlich könnte man unzählige Aspekte innerhalb der Ausbildung verbessern. Aber auf Bologna umzustellen und Noten zu verschenken ist sicherlich keine Verbesserung.
05.01.2022, 23:49
(05.01.2022, 23:29)Gast schrieb: Im Gegensatz zum Verfasser des Artikels wäre ich für die klassische Ausbildung aus dem 19.Jahrhundert: 3 Staatsexamen. Das erste befähigte zum gehobenen Bürodienst. Das zweite ermöglichte das Referendariat, welches ca 3 Jahre dauerte (Stationen bei StA, Strafrichter, Zivilgericht, Anwalt, Behörde und OLG). Das dritte Examen verlieh den Assessorentitel.
Hast du Lack gesoffen?
05.01.2022, 23:50
(05.01.2022, 23:49)BavarianLawyer schrieb:(05.01.2022, 23:29)Gast schrieb: Im Gegensatz zum Verfasser des Artikels wäre ich für die klassische Ausbildung aus dem 19.Jahrhundert: 3 Staatsexamen. Das erste befähigte zum gehobenen Bürodienst. Das zweite ermöglichte das Referendariat, welches ca 3 Jahre dauerte (Stationen bei StA, Strafrichter, Zivilgericht, Anwalt, Behörde und OLG). Das dritte Examen verlieh den Assessorentitel.
Hast du Lack gesoffen?
Das war natürlich Ironie. 3 Staatsexamen, LOL X)
05.01.2022, 23:56
(05.01.2022, 23:48)Anon schrieb: Wie besetzen wir Richterstellen und GK-Jobs, wenn die Noten keinerlei Relevanz mehr haben, da ein "gut" dann als Standard gilt (so wie in den vom Autor zum Vergleich herangezogenen Bologna-Studiengängen)? Wie funktioniert eine Bestenauslese ohne Noten?
Umfassende Assessment-Center in jedem Bewerbungsprozess in Verbindung mit ekligen HR-Bewerbungsinterviews, wie im BWL-Bereich üblich? Dazu dann noch die elendige Lebenslauf-Optimiererei, die bei den BWLern gefühlt schon im Grundschulalter beginnen muss, möchte man sich von der Konkurrenz absetzen?
Für mich ist das ein klares Nein. Dann lieber 2 Examen, die am Ende entscheiden, das ist deutlich fairer.
Guter Punkt. Irgendwie muss die Bestenauslese ja durchgeführt werden. Dann verlegt sich der Schwerpunkt der Auslese allerdings nicht ausschließlich auf die Endnote, sondern eben auch aus Noten aus den PÜs/AGs und Zusatzqualifikationen. Es wird dann darauf ankommen, auf welcher "target"-Uni man seinen Abschluss erlangt hat, wie oft man im Ausland war und bei welcher M/A Bude man seine Praktika absolviert hat.
06.01.2022, 00:04
(05.01.2022, 23:56)Gast schrieb:(05.01.2022, 23:48)Anon schrieb: Wie besetzen wir Richterstellen und GK-Jobs, wenn die Noten keinerlei Relevanz mehr haben, da ein "gut" dann als Standard gilt (so wie in den vom Autor zum Vergleich herangezogenen Bologna-Studiengängen)? Wie funktioniert eine Bestenauslese ohne Noten?
Umfassende Assessment-Center in jedem Bewerbungsprozess in Verbindung mit ekligen HR-Bewerbungsinterviews, wie im BWL-Bereich üblich? Dazu dann noch die elendige Lebenslauf-Optimiererei, die bei den BWLern gefühlt schon im Grundschulalter beginnen muss, möchte man sich von der Konkurrenz absetzen?
Für mich ist das ein klares Nein. Dann lieber 2 Examen, die am Ende entscheiden, das ist deutlich fairer.
Guter Punkt. Irgendwie muss die Bestenauslese ja durchgeführt werden. Dann verlegt sich der Schwerpunkt der Auslese allerdings nicht ausschließlich auf die Endnote, sondern eben auch aus Noten aus den PÜs/AGs und Zusatzqualifikationen. Es wird dann darauf ankommen, auf welcher "target"-Uni man seinen Abschluss erlangt hat, wie oft man im Ausland war und bei welcher M/A Bude man seine Praktika absolviert hat.
Schreckliche Vorstellung. Das ist in der Tat schlimmer als 2 Examina zu absolvieren.
06.01.2022, 00:07
(05.01.2022, 23:56)Gast schrieb:(05.01.2022, 23:48)Anon schrieb: Wie besetzen wir Richterstellen und GK-Jobs, wenn die Noten keinerlei Relevanz mehr haben, da ein "gut" dann als Standard gilt (so wie in den vom Autor zum Vergleich herangezogenen Bologna-Studiengängen)? Wie funktioniert eine Bestenauslese ohne Noten?
Umfassende Assessment-Center in jedem Bewerbungsprozess in Verbindung mit ekligen HR-Bewerbungsinterviews, wie im BWL-Bereich üblich? Dazu dann noch die elendige Lebenslauf-Optimiererei, die bei den BWLern gefühlt schon im Grundschulalter beginnen muss, möchte man sich von der Konkurrenz absetzen?
Für mich ist das ein klares Nein. Dann lieber 2 Examen, die am Ende entscheiden, das ist deutlich fairer.
Guter Punkt. Irgendwie muss die Bestenauslese ja durchgeführt werden. Dann verlegt sich der Schwerpunkt der Auslese allerdings nicht ausschließlich auf die Endnote, sondern eben auch aus Noten aus den PÜs/AGs und Zusatzqualifikationen. Es wird dann darauf ankommen, auf welcher "target"-Uni man seinen Abschluss erlangt hat, wie oft man im Ausland war und bei welcher M/A Bude man seine Praktika absolviert hat.
Wunderbarer Nebenaspekt: Die Noten des Examens werden ohne Kenntnis des Hintergrunds des jeweiligen Prüflings verteilt (abgesehen von der mündlichen Prüfung), auch ist man durch das Fehlen der zwangsweisen Optimierung des Lebenslaufs weniger abhängig von seinem Background.
Ist eigentlich ein Unding, dass man in BWL auf Targetunis kommen muss, die entweder selbst viel Geld kosten, oder oft einen hohen finanziellen Aufwand in Vorfeld des Studiums erfordern.
Das ist bei uns einfach enorm abgeschwächt, auch wenn es während des Studiums durch etwaige Notwendigkeit von Nebeneinkünften oder durch Dinge wie den LLM ebenfalls auftritt.
06.01.2022, 00:12
Außerdem gibt es auch im Bachelor/Master-System eine Art Prädikatselite, die sog-"Deans-List" (Top 5% eines jeden Jahrgangs).
06.01.2022, 00:23
(05.01.2022, 23:42)Gast schrieb: Ich finde, dass die Reform des Jurastudiums keine große Auswirkungen auf die Bestenauslese hätte. Zum einen ist Jura ein Massenstudium, mit BWL das beliebteste Studium überhaupt. Weiter bestehen zB die erste Prüfung endgültig nicht nur ein kleiner Prozentsatz. Es gibt den Freischuss, den Schwerpunkt kann man in einigen Bundesländern nach der Staatsprüfung belegen und in NRW kann man sogar abschichten.
Es gibt ein Überangebot an Juristen und Legal-Tech als auch die zukünftige (wenn auch langsame) Liberalisierung der Rechtsdienstleistungen wird den Konkurrenzdruck stark verschärfen.
Eine Reform des Studiums müsste dann auch mit der Reform des Refs einhergehen. Da man mit einem Master-System keine Volljuristen mehr ausbildet, müsste man - vergleichbar mit unseren Nachbarn, zB Frankreich - eine Art Anwalts-, Verwaltungs-, Notar- und Richter/StA-Hochschule untterhalten, bei denen man sich mit seinem Master-Abschluss bewirbt und sich einem Auswahlverfahren stellt.
Genau so sieht es aus. Lange werden DAV und Co. ihre schützende Hand über die Juristen, im Besonderen den durchschnittlichen Juristen, nicht mehr halten können.
Erstaunlich und zugleich verwunderlich, dass diese erwartbare Erkenntnis dennoch die Schüler massenhaft ins Jurastudium stürmen lässt.
Ich erinnere mich noch damals an meine Lehrer, die felsenfest behauptet haben, wer an die Hochschule geht, wird später traurig und arbeitslos. Jura, Medizin oder VWL, das muss man studieren, um was zu werden.
Heute weis man, Lehrer sind furchtbar ungebildet und haben keine Ahnung vom Markt. Das Bologna-System war so gesehen ein Segen für die Studenten. Wer früh in den Job kommt, lernt on the Job und steigert so effizient seinen Marktwert. Das bleibt den Ende 20 Jährigen Juristen leider vergönnt.