18.11.2021, 16:40
(18.11.2021, 15:26)Culpa schrieb:(17.11.2021, 15:00)Gast schrieb: Einer ist endgültig durchgefallen. Der andere wartet noch auf sein Ergebnis. Ich möchte dich nicht demotivieren, aber die Statistik ist hier objektiv zu betrachten: 2020 wiederholten die Prüfungen in NRW im Gnadenversuch 52 Referendare. Davon bestanden 24 die Prüfung, 28 fielen endgültig durch. Eine Bestehnsquote von 46% ist nicht hoch. Jeder zweite Referendar fällt somit definitv durch. NRW ist hier wirklich auf dem letzten Tabellenplatz und die Bedingungen für Referendare sind auch nicht gerade gleich. Wir haben ein großes Gefälle zwischen AG-Standorten und auch mit motivierten und demotivierten AG-Leitern. Das erschwert eines: Die Wahrung der Chancengleichheit in der Ausbildung. Aber davon möchte die Landesregierung nichts hören. Im Gegenteil: Sie verschärft die Bestehensvoraussetzungen aus einem falsch verstandenem Wettbewerbsgedanken mit anderen Bundesländern (Hinweis: Bayern und BaWü haben die geringsten Durchfallquoten - sie sind definitv nicht intelligenter zur Welt gekommen, als Referendare in Norddeutschland). Die NRW-Reform der juristischen Ausbildung ist eine reinste Zumüllung des Prüfungsstoff mit weiteren Rechtsgebieten, um bloß am Ende sagen zu können: Hier bekommt keiner das Examen geschenkt.
Was heißt das für dich? Nichts. Du musst dich jetzt ganz auf das Lernen konzentrieren und so viele Klausuren wie möglich skizziert lösen und mindestens zwei in der Woche unter Examensbedingungen in 5 Stunden ausschreiben. Nur so schaffst du die vier Monate effektiv zu nutzen. Im Rahmen der Lösung der Klausuren und der Lektüre der Klausurlösung lernst du wirklich eine Menge. Du versteht plötzlich auch die kompliziertesten Zusammenhänge. Dann kannst du faktisch nicht mehr durchfallen. Kurzes Beispiel: Wenn du regelmäßig Klausuren löst innerhalb dieser vier Monate, hast du effektiv mit freiem Wochenende 160 Klausuren gelöst - davon 32 ausgeschrieben. Wenn du davon 80 im Zivilrecht, 40 im Strafrecht, 40 im Öffentlichen Recht gelöst hast, dann hast du definitv keine Angst mehr vor den acht Klausuren im richtigen Examen. Das wird dann schon klappen.
Viel Erfolg und ich drücke dir die Daumen!
bisschen lernen sollte man auch noch. Man kann nicht alle wichtigen Punkte mit KLausuren abdecken, dann bräuchte man 500 Klausuren. Schwerpunkte im mat. ZR, SR und ÖR, Schriftstätze, Zweckmäßigkeit, Kautelar etc.
Das stimmt vollkommen.
Kurzer Fahrplan, damit es mit den Klausuren nicht falsch verstanden wird:
9 - 10.30/11 Uhr: Bearbeitung der Klausuren in Form einer Skizze
10.30/11 - 11.30/12 Uhr: Lektüre der Lösungsskizze mit Nachschlagen im Kommentar
Mittagspause um 12 Uhr
13 - 17 Uhr: Lernen
Ab 17 oder 18 Uhr eine weitere Klausur plus Lösungsskizze.
Jeder, der den Gnadenversuch machen muss, der weiß, dass es jetzt darauf ankommt, die vier Monaten richtig zu nutzen. Da darf keiner nebenbei noch arbeiten gehen. Das geht wirklich nicht. Es gibt von der KfW günstige Kredite (Bildungskredit), die euch monatlich mit mindestens 300 Euro und einer Einmalzahlung unterstützen von 3.600€ unterstützen. Der Zinssatz liegt bei 0,46% aktuell und der Kredit muss erst nach vier Jahren zurückgezahlt werden. Das dürfte zur Überbrückung der vier Monate ausreichen.
Viel Erfolg!!!!
18.11.2021, 18:14
(18.11.2021, 16:40)Gast schrieb:(18.11.2021, 15:26)Culpa schrieb:(17.11.2021, 15:00)Gast schrieb: Einer ist endgültig durchgefallen. Der andere wartet noch auf sein Ergebnis. Ich möchte dich nicht demotivieren, aber die Statistik ist hier objektiv zu betrachten: 2020 wiederholten die Prüfungen in NRW im Gnadenversuch 52 Referendare. Davon bestanden 24 die Prüfung, 28 fielen endgültig durch. Eine Bestehnsquote von 46% ist nicht hoch. Jeder zweite Referendar fällt somit definitv durch. NRW ist hier wirklich auf dem letzten Tabellenplatz und die Bedingungen für Referendare sind auch nicht gerade gleich. Wir haben ein großes Gefälle zwischen AG-Standorten und auch mit motivierten und demotivierten AG-Leitern. Das erschwert eines: Die Wahrung der Chancengleichheit in der Ausbildung. Aber davon möchte die Landesregierung nichts hören. Im Gegenteil: Sie verschärft die Bestehensvoraussetzungen aus einem falsch verstandenem Wettbewerbsgedanken mit anderen Bundesländern (Hinweis: Bayern und BaWü haben die geringsten Durchfallquoten - sie sind definitv nicht intelligenter zur Welt gekommen, als Referendare in Norddeutschland). Die NRW-Reform der juristischen Ausbildung ist eine reinste Zumüllung des Prüfungsstoff mit weiteren Rechtsgebieten, um bloß am Ende sagen zu können: Hier bekommt keiner das Examen geschenkt.
Was heißt das für dich? Nichts. Du musst dich jetzt ganz auf das Lernen konzentrieren und so viele Klausuren wie möglich skizziert lösen und mindestens zwei in der Woche unter Examensbedingungen in 5 Stunden ausschreiben. Nur so schaffst du die vier Monate effektiv zu nutzen. Im Rahmen der Lösung der Klausuren und der Lektüre der Klausurlösung lernst du wirklich eine Menge. Du versteht plötzlich auch die kompliziertesten Zusammenhänge. Dann kannst du faktisch nicht mehr durchfallen. Kurzes Beispiel: Wenn du regelmäßig Klausuren löst innerhalb dieser vier Monate, hast du effektiv mit freiem Wochenende 160 Klausuren gelöst - davon 32 ausgeschrieben. Wenn du davon 80 im Zivilrecht, 40 im Strafrecht, 40 im Öffentlichen Recht gelöst hast, dann hast du definitv keine Angst mehr vor den acht Klausuren im richtigen Examen. Das wird dann schon klappen.
Viel Erfolg und ich drücke dir die Daumen!
bisschen lernen sollte man auch noch. Man kann nicht alle wichtigen Punkte mit KLausuren abdecken, dann bräuchte man 500 Klausuren. Schwerpunkte im mat. ZR, SR und ÖR, Schriftstätze, Zweckmäßigkeit, Kautelar etc.
Das stimmt vollkommen.
Kurzer Fahrplan, damit es mit den Klausuren nicht falsch verstanden wird:
9 - 10.30/11 Uhr: Bearbeitung der Klausuren in Form einer Skizze
10.30/11 - 11.30/12 Uhr: Lektüre der Lösungsskizze mit Nachschlagen im Kommentar
Mittagspause um 12 Uhr
13 - 17 Uhr: Lernen
Ab 17 oder 18 Uhr eine weitere Klausur plus Lösungsskizze.
Jeder, der den Gnadenversuch machen muss, der weiß, dass es jetzt darauf ankommt, die vier Monaten richtig zu nutzen. Da darf keiner nebenbei noch arbeiten gehen. Das geht wirklich nicht. Es gibt von der KfW günstige Kredite (Bildungskredit), die euch monatlich mit mindestens 300 Euro und einer Einmalzahlung unterstützen von 3.600€ unterstützen. Der Zinssatz liegt bei 0,46% aktuell und der Kredit muss erst nach vier Jahren zurückgezahlt werden. Das dürfte zur Überbrückung der vier Monate ausreichen.
Viel Erfolg!!!!
Zunächst einmal vorangestellt: Es gibt keine one-size-fits-all Lösung beim Lernen. Durchfallen kann man aus vielen Gründen und zunächst einmal muss man ehrlich analysieren, wieso man selbst jetzt durchgefallen ist. Abhängig von diesen Gründen muss man dann sein Lernen aufbauen. Wer beispielsweise den Aufbau vernünftig hinbekommt aber immer wieder an der Zeit beim Schreiben scheitert oder an den richtigen Formulierungen hängen bleibt, dem bringt es nichts, 120 Klausuren als Skizze zu lösen. Der sollte lieber 40 Klausuren von hinten bis vorne ausschreiben. Wer stattdessen ein vernünftiges Zeitmanagement in den Klausuren hat aber dem schlicht Wissen fehlt, sollte mehr Zeit aufs reine Lernen verwenden und passend dazu Klausuren schreiben.
Abgesehen davon wäre der obige Lernplan ein 9-Stunden netto Lerntag, was mE zu lang ist. Da explodiert der Kopf (gerade bei nicht so guten Kandidaten) und man weiß am nächsten Morgen gar nicht mehr, was man am Tag davor alles gelernt hat, wenn man zwei Klausuren skizziert und dazu noch separat lernt.
Man muss sich folgendes bewusst machen: Bestehen kann man "relativ schnell". Man sollte daher Schwerpunkte beim Lernen setzen, um in einigen Klausuren sichere Punkte mitzunehmen. Also Dinge, von denen man weiß, dass diese zu 100% drankommen, muss man können. Dazu gehören etwa Urteils-, Zwangsvollstreckungs- und StA-Klausuren. Ebenso materielles Zivilrecht und die zentralen Gebiete im öffentlichen Recht, für die man keinen Kommentar hat (PolR, BauR, KommunalR).
Aber nochmal, das Wichtigste ist erstmal zu verstehen, warum man durchgefallen ist. Da braucht man eine knallharte Fehleranalyse und nicht bloß ein "hab' halt zu wenig gelernt". Schlussendlich muss man auch irgendwie sein Nervenkostüm trainieren. Das können Atemübungen über Youtube sein oder auch ein Coaching, wenn man genug Geld hat. Kandidaten im Gnadenversuch stehen unter einem sehr großen Druck und müssen trotzdem genau dann ihre Leistung abrufen. Ich möchte behaupten, dass viele letztlich daran scheitern, weil sie den Druck nicht aushalten und deswegen Flüchtigkeitsfehler machen oder klare Lösungswege vor Stress nicht sehen, in Panik geraten und dann wieder in alte, fehlerhafte Strukturen verfallen.
Wäre ich in der Situation würde ich höchstwahrscheinlich eine netto Lernzeit von 6-7 Stunden pro Tag anstreben, mir ausreichend Ausgleich am Tag und einen freien Tag pro Woche verschaffen, und schauen, mentale Unterstützung zu bekommen. Zwei Klausuren pro Woche schreiben (eine Zivil und eine Straf/Öff im Wechsel) und die Korrektur ordentlich aufarbeiten und dazu mit einem festen Lernplan die Rechtsgebiete aufarbeiten, wobei ich zwei Schwerpunkte setze, zum einen die Struktur/Aufbau der Klausuren und zum anderen das materielle Recht. Daneben dann die bekannten prozessrechtlichen Einkleidungen lernen und üben.
17.12.2021, 15:17
(18.11.2021, 15:22)Baff schrieb:(17.11.2021, 15:00)Gast schrieb: Einer ist endgültig durchgefallen. Der andere wartet noch auf sein Ergebnis. Ich möchte dich nicht demotivieren, aber die Statistik ist hier objektiv zu betrachten: 2020 wiederholten die Prüfungen in NRW im Gnadenversuch 52 Referendare. Davon bestanden 24 die Prüfung, 28 fielen endgültig durch. Eine Bestehnsquote von 46% ist nicht hoch. Jeder zweite Referendar fällt somit definitv durch. NRW ist hier wirklich auf dem letzten Tabellenplatz und die Bedingungen für Referendare sind auch nicht gerade gleich. Wir haben ein großes Gefälle zwischen AG-Standorten und auch mit motivierten und demotivierten AG-Leitern. Das erschwert eines: Die Wahrung der Chancengleichheit in der Ausbildung. Aber davon möchte die Landesregierung nichts hören. Im Gegenteil: Sie verschärft die Bestehensvoraussetzungen aus einem falsch verstandenem Wettbewerbsgedanken mit anderen Bundesländern (Hinweis: Bayern und BaWü haben die geringsten Durchfallquoten - sie sind definitv nicht intelligenter zur Welt gekommen, als Referendare in Norddeutschland). Die NRW-Reform der juristischen Ausbildung ist eine reinste Zumüllung des Prüfungsstoff mit weiteren Rechtsgebieten, um bloß am Ende sagen zu können: Hier bekommt keiner das Examen geschenkt.
Was heißt das für dich? Nichts. Du musst dich jetzt ganz auf das Lernen konzentrieren und so viele Klausuren wie möglich skizziert lösen und mindestens zwei in der Woche unter Examensbedingungen in 5 Stunden ausschreiben. Nur so schaffst du die vier Monate effektiv zu nutzen. Im Rahmen der Lösung der Klausuren und der Lektüre der Klausurlösung lernst du wirklich eine Menge. Du versteht plötzlich auch die kompliziertesten Zusammenhänge. Dann kannst du faktisch nicht mehr durchfallen. Kurzes Beispiel: Wenn du regelmäßig Klausuren löst innerhalb dieser vier Monate, hast du effektiv mit freiem Wochenende 160 Klausuren gelöst - davon 32 ausgeschrieben. Wenn du davon 80 im Zivilrecht, 40 im Strafrecht, 40 im Öffentlichen Recht gelöst hast, dann hast du definitv keine Angst mehr vor den acht Klausuren im richtigen Examen. Das wird dann schon klappen.
Viel Erfolg und ich drücke dir die Daumen!
Wer auch immer du bist - dir sei echt ein erfolgreiches Leben gegönnt!!! Ohne witz bin selbst mega am strugglen und das ganze zu lesen tat wirklich gut! Danke!!!
Dem kann ich mich nur anschließen. Ich wünsche dir im Leben nur das Beste ! Vielen Dank :)
24.12.2021, 22:29
Darf der Gnadenversuch in NRW nur sofort nach dem zweiten Durchfallen genutzt werden, oder ist es möglich auch da erst nach mehreren Monaten/Jahren wieder zu schreiben?
26.12.2021, 10:04
Und woher bekommt man so viele Klausuren? KG Berlin hat seine Klausuren mittlerweile ja nicht mehr offen online
26.12.2021, 12:15
28.12.2021, 14:41
28.12.2021, 17:37
(26.12.2021, 10:04)Gast schrieb: Und woher bekommt man so viele Klausuren? KG Berlin hat seine Klausuren mittlerweile ja nicht mehr offen online
Über Umwege finden sich die Klausuren: web.archive.org
Die URL müsst ihr selber raussuchen. Wer den Zugang zur Archiv-Seite findet, der wird bis 2021 noch alle Klausuren downloaden können.
Sehr schade, dass Berlin diesen Weg nun mehr geht. Die anderen Bundesländer geizen doch sehr mit ihren "brillanten" Klausuren.
Zudem: JA und JuS reinschauen. In die Uni hinfahren und aus der Biblithekt die Sachen kopieren oder per Online-Zugang als PDF speichern. Dauert eine Weile, aber innerhalb von zwei Tagen sollte man die nötige Anzahl an Klausuren zusammen haben.
Zum Gnadenversuch: Die bisherige Regelung sieht vor, dass spätestens nach drei Monaten nach Verkündung des Ergebnisses der Antrag auf eine nochmalige Wiederholung gestellt werden muss (beim OLG). Man wird aufgrund der engen Ladungsfristen zumeist für den fünften Monat nach Verkündung des Nichtbestehens geladen. Die neuen Regelungen sehen nun mehr eine Durchschnittspunktzahl von 3,0 Punkte in den acht Klausuren vor (im Regulären- oder Wiederholungsversuch).
Viel Erfolg
29.12.2021, 15:25
(28.12.2021, 17:37)Gast schrieb:(26.12.2021, 10:04)Gast schrieb: Und woher bekommt man so viele Klausuren? KG Berlin hat seine Klausuren mittlerweile ja nicht mehr offen online
Über Umwege finden sich die Klausuren: web.archive.org
Die URL müsst ihr selber raussuchen. Wer den Zugang zur Archiv-Seite findet, der wird bis 2021 noch alle Klausuren downloaden können.
Sehr schade, dass Berlin diesen Weg nun mehr geht. Die anderen Bundesländer geizen doch sehr mit ihren "brillanten" Klausuren.
Zudem: JA und JuS reinschauen. In die Uni hinfahren und aus der Biblithekt die Sachen kopieren oder per Online-Zugang als PDF speichern. Dauert eine Weile, aber innerhalb von zwei Tagen sollte man die nötige Anzahl an Klausuren zusammen haben.
Zum Gnadenversuch: Die bisherige Regelung sieht vor, dass spätestens nach drei Monaten nach Verkündung des Ergebnisses der Antrag auf eine nochmalige Wiederholung gestellt werden muss (beim OLG). Man wird aufgrund der engen Ladungsfristen zumeist für den fünften Monat nach Verkündung des Nichtbestehens geladen. Die neuen Regelungen sehen nun mehr eine Durchschnittspunktzahl von 3,0 Punkte in den acht Klausuren vor (im Regulären- oder Wiederholungsversuch).
Viel Erfolg
Könntest du mir etwas genauer erklären, wie ich den Link vom Archiv finde? Das wäre wirklich nett!
04.01.2022, 10:04
Guten Morgen,
ich weiß nicht, was die Prüfungsordnung deines Bundeslandes hierzu vorsieht,
ich kann Dir nur sagen, wie ich es (mit Erfolg) geschafft habe, ein drittes Mal schreiben zu dürfen - und zu bestehen :)
1. Habe ich dem Prüfungsamt den gesamten Mist mitgeteilt, der dazu geführt hat, dass ich ich zwei Mal durchgefallen bin.
2. Begründet, weshalb ich nicht gemerkt habe, dass ich das Examen in meiner Situation eigentlich gar nicht hätte schreiben sollen
3. Begründet, weshalb nun Erfolgsaussichten bestehen
Das habe ich ganz formlos im Fließtext ans JPA geschickt.
Geladen wurde ich tatsächlich etwa 4 Monate zuvor.
Ob man nur geladen wird, wenn man tatsächlich zuvor einen Schnitt von mindestens 3,0 Punkten hatte kann ich nicht sagen.
Bei mir war der zweite Versuch tatsächlich schlechter als der Erste, was bei mir eher als Grund dafür genutzt wurde, die Klausuren erneut schreiben zu dürfen. (Ich bin ja zwischenzeitlich trotz höheren Lernaufwandes und EVD nicht dümmer geworden)
Mir wurde jedoch gesagt, für die Tatsache, dass ich nochmal schreiben darf kann man mir echt gratulieren. Das käme nicht oft vor.
Zumindest nicht in meinem Bundesland.
Um welches Bundesland es sich handelt mag ich nicht sagen - Gerade weil ich den Eindruck hatte, dass es wirklich sehr selten vorkommt, dass man den Gnadenversuch bekommt. (Ohne Dir den Mut nehmen zu wollen)
Geld habe ich mir in der Zeit des Lernens von meinen Eltern geliehen. Mit 300€ im Monat wäre ich nicht ausgekommen, gerade weil ich meine Krankenkasse (mittlerweile über 200€) selbst zahlen musste. Und das Arbeitsamt ab dem Zeitpunkt wo du weißt, dass du erneut schreiben darfst die Zahlung einstellt. (Ab dann ist man schließlich nicht mehr arbeitssuchend).
Ich kann Dir nur raten es zu probieren! Bei mir hat es tatsächlich zum Erfolg geführt :-)
Alles Gute!
ich weiß nicht, was die Prüfungsordnung deines Bundeslandes hierzu vorsieht,
ich kann Dir nur sagen, wie ich es (mit Erfolg) geschafft habe, ein drittes Mal schreiben zu dürfen - und zu bestehen :)
1. Habe ich dem Prüfungsamt den gesamten Mist mitgeteilt, der dazu geführt hat, dass ich ich zwei Mal durchgefallen bin.
2. Begründet, weshalb ich nicht gemerkt habe, dass ich das Examen in meiner Situation eigentlich gar nicht hätte schreiben sollen
3. Begründet, weshalb nun Erfolgsaussichten bestehen
Das habe ich ganz formlos im Fließtext ans JPA geschickt.
Geladen wurde ich tatsächlich etwa 4 Monate zuvor.
Ob man nur geladen wird, wenn man tatsächlich zuvor einen Schnitt von mindestens 3,0 Punkten hatte kann ich nicht sagen.
Bei mir war der zweite Versuch tatsächlich schlechter als der Erste, was bei mir eher als Grund dafür genutzt wurde, die Klausuren erneut schreiben zu dürfen. (Ich bin ja zwischenzeitlich trotz höheren Lernaufwandes und EVD nicht dümmer geworden)
Mir wurde jedoch gesagt, für die Tatsache, dass ich nochmal schreiben darf kann man mir echt gratulieren. Das käme nicht oft vor.
Zumindest nicht in meinem Bundesland.
Um welches Bundesland es sich handelt mag ich nicht sagen - Gerade weil ich den Eindruck hatte, dass es wirklich sehr selten vorkommt, dass man den Gnadenversuch bekommt. (Ohne Dir den Mut nehmen zu wollen)
Geld habe ich mir in der Zeit des Lernens von meinen Eltern geliehen. Mit 300€ im Monat wäre ich nicht ausgekommen, gerade weil ich meine Krankenkasse (mittlerweile über 200€) selbst zahlen musste. Und das Arbeitsamt ab dem Zeitpunkt wo du weißt, dass du erneut schreiben darfst die Zahlung einstellt. (Ab dann ist man schließlich nicht mehr arbeitssuchend).
Ich kann Dir nur raten es zu probieren! Bei mir hat es tatsächlich zum Erfolg geführt :-)
Alles Gute!