23.12.2021, 21:42
Für einen WiMi gibt's viele Freiheiten und Ausnahmen - außer beim Gehalt.
Inwiefern du jetzt ein besonderer Fall bist erschließt sich mir nicht. Gibt genug WiMis mit tollem 1. Examen und 1 Jahr GK (wobei ja immer nur Teilzeit also mal halb lang...) die auch nicht nach mehr Kohle schreien.
Fragen kostet natürlich nix, aber sei nicht zu enttäuscht.
Inwiefern du jetzt ein besonderer Fall bist erschließt sich mir nicht. Gibt genug WiMis mit tollem 1. Examen und 1 Jahr GK (wobei ja immer nur Teilzeit also mal halb lang...) die auch nicht nach mehr Kohle schreien.
Fragen kostet natürlich nix, aber sei nicht zu enttäuscht.
23.12.2021, 21:49
(23.12.2021, 21:42)omnimodo schrieb: Für einen WiMi gibt's viele Freiheiten und Ausnahmen - außer beim Gehalt.
Inwiefern du jetzt ein besonderer Fall bist erschließt sich mir nicht. Gibt genug WiMis mit tollem 1. Examen und 1 Jahr GK (wobei ja immer nur Teilzeit also mal halb lang...) die auch nicht nach mehr Kohle schreien.
Fragen kostet natürlich nix, aber sei nicht zu enttäuscht.
Wenn wir mal vom durchschnittlichen Gehalt von 800€ pro WAT ausgehen (was für einen Nebenjob super ist), dann ist eine Gehaltserhöhung fast schon unverschämt.
Alles darüber - 1k, 1,2k (bei Willkie), 1,35k (bei Sidley) oder sogar 1,5k (bei Milbank) - ist krasser Luxus und spiegelt nicht den eigenen wirtschaftlichen Wert für die Kanzlei wider.
Das sollte man - trotz zu beglückwünschendem Examen - nicht vergessen. Alles weitere wurde bereits gesagt.
Mit welchem Argument möchtest du denn mehr Geld haben? Hast du ein Mandat generiert?
23.12.2021, 22:12
(23.12.2021, 19:15)Joko schrieb:(23.12.2021, 19:09)Gast Gast schrieb: Wird in der Regel nicht erhöht. Oftmals sind die Gehälter für WiMis sowieso schon eine Marketingmaßnahme und eher überhöht als untersetzt. Einzelfälle kann es natürlich geben aber wie gesagt, da machen große Kanzleien eigentlich keine Ausnahmen.
Mich würde wirklich interessieren was der TE verdient, sodass er sich unterbezahlt fühlt.
Verstehe die Logik nicht. Man muss das ja relativ und nicht absolut sehen. Oder sollten die Associates mit 160k im Einstieg auch erstmal ein paar Jahre so bleiben, weil sie nicht unterbezahlt sind?
23.12.2021, 22:15
(23.12.2021, 21:49)Joko schrieb:(23.12.2021, 21:42)omnimodo schrieb: Für einen WiMi gibt's viele Freiheiten und Ausnahmen - außer beim Gehalt.
Inwiefern du jetzt ein besonderer Fall bist erschließt sich mir nicht. Gibt genug WiMis mit tollem 1. Examen und 1 Jahr GK (wobei ja immer nur Teilzeit also mal halb lang...) die auch nicht nach mehr Kohle schreien.
Fragen kostet natürlich nix, aber sei nicht zu enttäuscht.
Wenn wir mal vom durchschnittlichen Gehalt von 800€ pro WAT ausgehen (was für einen Nebenjob super ist), dann ist eine Gehaltserhöhung fast schon unverschämt.
Alles darüber - 1k, 1,2k (bei Willkie), 1,35k (bei Sidley) oder sogar 1,5k (bei Milbank) - ist krasser Luxus und spiegelt nicht den eigenen wirtschaftlichen Wert für die Kanzlei wider.
Das sollte man - trotz zu beglückwünschendem Examen - nicht vergessen. Alles weitere wurde bereits gesagt.
Mit welchem Argument möchtest du denn mehr Geld haben? Hast du ein Mandat generiert?
Weil ich ohne irgendwelche Noten und ohne Arbeitserfahrung schon Betrag x wert war. Finde es jetzt nicht so weit hergeholt, dass ich dem Arbeitgeber nun „mehr“ wert bin.
Verdiene jetzt schon mehr als 800/WAT.
Was ist denn bei anderen Faktoren? Ich habe zB nur die gesetzliche Mindestanzahl an Urlaubstagen - gibt es eurer Erfahrung nach an der Stelle Verhandlungsspielraum?
23.12.2021, 23:15
(23.12.2021, 20:59)Gast schrieb:(23.12.2021, 19:05)Joko schrieb:(23.12.2021, 18:47)Frischi schrieb:(23.12.2021, 18:41)Joko schrieb:(23.12.2021, 18:36)Gast schrieb: Hallo alle,
meine Frage kann man schon aus dem Thema ablesen. Ist das überhaupt möglich/üblich, wenn bei Azur oä ein gewisses Gehalt angegeben wird?
Bei mir ist es so, dass ich schon seit einem Jahr WissMit bin und nun mehr Qualifikationen aufweise als bei meiner Einstellung, man sehr zufrieden mit meiner Arbeit ist und ich ja naturgemäß „besser drin“ bin, als bei meinem Einstieg… Jetzt steht eben so langsam die Vertragsverlängerung an und ich frage mich, ob sich Konditionen des Vertrags überhaupt verhandeln lassen…
Glaubst du wirklich, dass du nach einem Jahr mehr kannst, sodass du mehr Gehalt verlangen kannst?
Ich kenne keinen Fall, bei dem es eine Gehaltserhöhung gab. Wie viel verdienst du denn jetzt pro Wochenarbeitstag?
Bin der Ersteller:
Ja, ich kann auf jeden Fall mehr + ich wurde bereits vor meinem ersten StEx eingestellt, ohne dass ich auch nur eine Note gekannt hätte (nichtmal Klausuren geschrieben).
Jetzt habe ich meine Ergebnisse und stehe mit 10,x da im Staatsteil…
Die 10,x im Staatsteil rechtfertigen aber keine Erhöhung. Die Note an sich besitzt keinerlei wirtschaftlichen Wert sondern ist nur die Eintrittskarte.
Wenn du „offiziell“ mehr Geld möchtest, bleiben nur Milbank, Sidley Austin und Willkie (in dieser absteigenden Reihenfolge) als neue Arbeitgeber.
Die Auflistung dürfte mit S&C beginnen …
S&C ist nicht mehr Topzahler.
23.12.2021, 23:17
(23.12.2021, 22:15)Frischi schrieb:(23.12.2021, 21:49)Joko schrieb:(23.12.2021, 21:42)omnimodo schrieb: Für einen WiMi gibt's viele Freiheiten und Ausnahmen - außer beim Gehalt.
Inwiefern du jetzt ein besonderer Fall bist erschließt sich mir nicht. Gibt genug WiMis mit tollem 1. Examen und 1 Jahr GK (wobei ja immer nur Teilzeit also mal halb lang...) die auch nicht nach mehr Kohle schreien.
Fragen kostet natürlich nix, aber sei nicht zu enttäuscht.
Wenn wir mal vom durchschnittlichen Gehalt von 800€ pro WAT ausgehen (was für einen Nebenjob super ist), dann ist eine Gehaltserhöhung fast schon unverschämt.
Alles darüber - 1k, 1,2k (bei Willkie), 1,35k (bei Sidley) oder sogar 1,5k (bei Milbank) - ist krasser Luxus und spiegelt nicht den eigenen wirtschaftlichen Wert für die Kanzlei wider.
Das sollte man - trotz zu beglückwünschendem Examen - nicht vergessen. Alles weitere wurde bereits gesagt.
Mit welchem Argument möchtest du denn mehr Geld haben? Hast du ein Mandat generiert?
Weil ich ohne irgendwelche Noten und ohne Arbeitserfahrung schon Betrag x wert war. Finde es jetzt nicht so weit hergeholt, dass ich dem Arbeitgeber nun „mehr“ wert bin.
Verdiene jetzt schon mehr als 800/WAT.
Was ist denn bei anderen Faktoren? Ich habe zB nur die gesetzliche Mindestanzahl an Urlaubstagen - gibt es eurer Erfahrung nach an der Stelle Verhandlungsspielraum?
Mag sein, dass du ein guter und vor allem eingearbeiteter Wiss-Mit bist, aber das wird mit Sicherheit nicht für eine Gehaltserhöhung oder ähnliches reichen. Glaube nicht, dass eine GK Ausnahmen von den starren Gehaltsstrukturen für Wiss-Mit macht. 800 Euro pro Wochenarbeitstag sind auch ein ordentliches Gehalt, das nicht aufgebessert werden muss. Und auch 10,x im Staatsteil sind nicht so außergewöhnlich, dass das ne Gehaltserhöhung rechtfertigen würde
23.12.2021, 23:18
(23.12.2021, 22:15)Frischi schrieb:(23.12.2021, 21:49)Joko schrieb:(23.12.2021, 21:42)omnimodo schrieb: Für einen WiMi gibt's viele Freiheiten und Ausnahmen - außer beim Gehalt.
Inwiefern du jetzt ein besonderer Fall bist erschließt sich mir nicht. Gibt genug WiMis mit tollem 1. Examen und 1 Jahr GK (wobei ja immer nur Teilzeit also mal halb lang...) die auch nicht nach mehr Kohle schreien.
Fragen kostet natürlich nix, aber sei nicht zu enttäuscht.
Wenn wir mal vom durchschnittlichen Gehalt von 800€ pro WAT ausgehen (was für einen Nebenjob super ist), dann ist eine Gehaltserhöhung fast schon unverschämt.
Alles darüber - 1k, 1,2k (bei Willkie), 1,35k (bei Sidley) oder sogar 1,5k (bei Milbank) - ist krasser Luxus und spiegelt nicht den eigenen wirtschaftlichen Wert für die Kanzlei wider.
Das sollte man - trotz zu beglückwünschendem Examen - nicht vergessen. Alles weitere wurde bereits gesagt.
Mit welchem Argument möchtest du denn mehr Geld haben? Hast du ein Mandat generiert?
Weil ich ohne irgendwelche Noten und ohne Arbeitserfahrung schon Betrag x wert war. Finde es jetzt nicht so weit hergeholt, dass ich dem Arbeitgeber nun „mehr“ wert bin.
Verdiene jetzt schon mehr als 800/WAT.
Was ist denn bei anderen Faktoren? Ich habe zB nur die gesetzliche Mindestanzahl an Urlaubstagen - gibt es eurer Erfahrung nach an der Stelle Verhandlungsspielraum?
Auch da gibt es keinen Spielraum.
Es ist allgemein bekannt dass einige Kanzleien vielversprechende Leute bereits vor dem Abschluss anstellen.
Dann hast du den Abschluss und möchtest mehr Geld sowie Urlaub als deine Kollegen, nur weil du ein zweistelliges VB hast und ein Jahr dabei bist?
Die Konditionen sind doch eindeutig festgelegt. Willst du mehr Geld, musst du wechseln.
23.12.2021, 23:21
(23.12.2021, 23:18)Joko schrieb:(23.12.2021, 22:15)Frischi schrieb:(23.12.2021, 21:49)Joko schrieb:(23.12.2021, 21:42)omnimodo schrieb: Für einen WiMi gibt's viele Freiheiten und Ausnahmen - außer beim Gehalt.
Inwiefern du jetzt ein besonderer Fall bist erschließt sich mir nicht. Gibt genug WiMis mit tollem 1. Examen und 1 Jahr GK (wobei ja immer nur Teilzeit also mal halb lang...) die auch nicht nach mehr Kohle schreien.
Fragen kostet natürlich nix, aber sei nicht zu enttäuscht.
Wenn wir mal vom durchschnittlichen Gehalt von 800€ pro WAT ausgehen (was für einen Nebenjob super ist), dann ist eine Gehaltserhöhung fast schon unverschämt.
Alles darüber - 1k, 1,2k (bei Willkie), 1,35k (bei Sidley) oder sogar 1,5k (bei Milbank) - ist krasser Luxus und spiegelt nicht den eigenen wirtschaftlichen Wert für die Kanzlei wider.
Das sollte man - trotz zu beglückwünschendem Examen - nicht vergessen. Alles weitere wurde bereits gesagt.
Mit welchem Argument möchtest du denn mehr Geld haben? Hast du ein Mandat generiert?
Weil ich ohne irgendwelche Noten und ohne Arbeitserfahrung schon Betrag x wert war. Finde es jetzt nicht so weit hergeholt, dass ich dem Arbeitgeber nun „mehr“ wert bin.
Verdiene jetzt schon mehr als 800/WAT.
Was ist denn bei anderen Faktoren? Ich habe zB nur die gesetzliche Mindestanzahl an Urlaubstagen - gibt es eurer Erfahrung nach an der Stelle Verhandlungsspielraum?
Auch da gibt es keinen Spielraum.
Es ist allgemein bekannt dass einige Kanzleien vielversprechende Leute bereits vor dem Abschluss anstellen.
Dann hast du den Abschluss und möchtest mehr Geld sowie Urlaub als deine Kollegen, nur weil du ein zweistelliges VB hast und ein Jahr dabei bist?
Die Konditionen sind doch eindeutig festgelegt. Willst du mehr Geld, musst du wechseln.
Keine GK macht eine Einzelfallbetrachtung, um ausgewählten WiMis (nach welchen Kriterien?) 1k statt 900€ zu zahlen. Wo ist die Grenze?
Gilt das nur für zweistellige VBS oder besser?
So wichtig ist dann niemand auf dieser Ausbildungsstufe.
23.12.2021, 23:36
(23.12.2021, 23:21)Joko schrieb:(23.12.2021, 23:18)Joko schrieb:(23.12.2021, 22:15)Frischi schrieb:(23.12.2021, 21:49)Joko schrieb:(23.12.2021, 21:42)omnimodo schrieb: Für einen WiMi gibt's viele Freiheiten und Ausnahmen - außer beim Gehalt.
Inwiefern du jetzt ein besonderer Fall bist erschließt sich mir nicht. Gibt genug WiMis mit tollem 1. Examen und 1 Jahr GK (wobei ja immer nur Teilzeit also mal halb lang...) die auch nicht nach mehr Kohle schreien.
Fragen kostet natürlich nix, aber sei nicht zu enttäuscht.
Wenn wir mal vom durchschnittlichen Gehalt von 800€ pro WAT ausgehen (was für einen Nebenjob super ist), dann ist eine Gehaltserhöhung fast schon unverschämt.
Alles darüber - 1k, 1,2k (bei Willkie), 1,35k (bei Sidley) oder sogar 1,5k (bei Milbank) - ist krasser Luxus und spiegelt nicht den eigenen wirtschaftlichen Wert für die Kanzlei wider.
Das sollte man - trotz zu beglückwünschendem Examen - nicht vergessen. Alles weitere wurde bereits gesagt.
Mit welchem Argument möchtest du denn mehr Geld haben? Hast du ein Mandat generiert?
Weil ich ohne irgendwelche Noten und ohne Arbeitserfahrung schon Betrag x wert war. Finde es jetzt nicht so weit hergeholt, dass ich dem Arbeitgeber nun „mehr“ wert bin.
Verdiene jetzt schon mehr als 800/WAT.
Was ist denn bei anderen Faktoren? Ich habe zB nur die gesetzliche Mindestanzahl an Urlaubstagen - gibt es eurer Erfahrung nach an der Stelle Verhandlungsspielraum?
Auch da gibt es keinen Spielraum.
Es ist allgemein bekannt dass einige Kanzleien vielversprechende Leute bereits vor dem Abschluss anstellen.
Dann hast du den Abschluss und möchtest mehr Geld sowie Urlaub als deine Kollegen, nur weil du ein zweistelliges VB hast und ein Jahr dabei bist?
Die Konditionen sind doch eindeutig festgelegt. Willst du mehr Geld, musst du wechseln.
Keine GK macht eine Einzelfallbetrachtung, um ausgewählten WiMis (nach welchen Kriterien?) 1k statt 900€ zu zahlen. Wo ist die Grenze?
Gilt das nur für zweistellige VBS oder besser?
So wichtig ist dann niemand auf dieser Ausbildungsstufe.
Es geht ja nicht darum, dass ich über mein Einstiegsgehalt verhandele, sondern dass ich nach einem Jahr bessere Konditionen möchte, nachdem ich mich bewährt habe. Bei jedem Job gibts ne jährliche Erhöhung von mindestens ~2%+.
23.12.2021, 23:38
(23.12.2021, 23:18)Joko schrieb:(23.12.2021, 22:15)Frischi schrieb:(23.12.2021, 21:49)Joko schrieb:(23.12.2021, 21:42)omnimodo schrieb: Für einen WiMi gibt's viele Freiheiten und Ausnahmen - außer beim Gehalt.
Inwiefern du jetzt ein besonderer Fall bist erschließt sich mir nicht. Gibt genug WiMis mit tollem 1. Examen und 1 Jahr GK (wobei ja immer nur Teilzeit also mal halb lang...) die auch nicht nach mehr Kohle schreien.
Fragen kostet natürlich nix, aber sei nicht zu enttäuscht.
Wenn wir mal vom durchschnittlichen Gehalt von 800€ pro WAT ausgehen (was für einen Nebenjob super ist), dann ist eine Gehaltserhöhung fast schon unverschämt.
Alles darüber - 1k, 1,2k (bei Willkie), 1,35k (bei Sidley) oder sogar 1,5k (bei Milbank) - ist krasser Luxus und spiegelt nicht den eigenen wirtschaftlichen Wert für die Kanzlei wider.
Das sollte man - trotz zu beglückwünschendem Examen - nicht vergessen. Alles weitere wurde bereits gesagt.
Mit welchem Argument möchtest du denn mehr Geld haben? Hast du ein Mandat generiert?
Weil ich ohne irgendwelche Noten und ohne Arbeitserfahrung schon Betrag x wert war. Finde es jetzt nicht so weit hergeholt, dass ich dem Arbeitgeber nun „mehr“ wert bin.
Verdiene jetzt schon mehr als 800/WAT.
Was ist denn bei anderen Faktoren? Ich habe zB nur die gesetzliche Mindestanzahl an Urlaubstagen - gibt es eurer Erfahrung nach an der Stelle Verhandlungsspielraum?
Auch da gibt es keinen Spielraum.
Es ist allgemein bekannt dass einige Kanzleien vielversprechende Leute bereits vor dem Abschluss anstellen.
Dann hast du den Abschluss und möchtest mehr Geld sowie Urlaub als deine Kollegen, nur weil du ein zweistelliges VB hast und ein Jahr dabei bist?
Die Konditionen sind doch eindeutig festgelegt. Willst du mehr Geld, musst du wechseln.
Die Konditionen für meinen Jahresvertrag waren klar und stehen fest. Jetzt bekomme ich aber einen NEUEN Vertrag. Warum sollten da die Konditionen dann genau gleich bleiben?
Und warum sollte es komisch sein, dass ich irgendwie bessere Konditionen habe als Kollegen, die kürzer dabei sind? Ich wundere mich doch auch nicht, wenn ein second year mehr verdient als ein First year