21.12.2021, 18:44
Beim Beispiel Note 4,xx soll das dann nur die Staatsnote sein oder? Im 1. Examen 4,xx insgesamt zu haben ist doch schon seeehr selten oder? Schauen die Kanzleien beim 1. Examen auf die gesamt- oder auf die staatsnote? Die können ja schon einen riesen Unterschied machen von a auf b zb
21.12.2021, 18:48
(21.12.2021, 18:44)Unwissend schrieb: Beim Beispiel Note 4,xx soll das dann nur die Staatsnote sein oder? Im 1. Examen 4,xx insgesamt zu haben ist doch schon seeehr selten oder? Schauen die Kanzleien beim 1. Examen auf die gesamt- oder auf die staatsnote? Die können ja schon einen riesen Unterschied machen von a auf b zb
Zumindest GK gucken ausschließlich auf Staatsnote. Laut Aussage mehrerer Partner hat die SP Note noch nicht mal indizielle Bedeutung. Gilt zumindest für T1
21.12.2021, 19:10
(21.12.2021, 18:48)Gast schrieb:(21.12.2021, 18:44)Unwissend schrieb: Beim Beispiel Note 4,xx soll das dann nur die Staatsnote sein oder? Im 1. Examen 4,xx insgesamt zu haben ist doch schon seeehr selten oder? Schauen die Kanzleien beim 1. Examen auf die gesamt- oder auf die staatsnote? Die können ja schon einen riesen Unterschied machen von a auf b zb
Zumindest GK gucken ausschließlich auf Staatsnote. Laut Aussage mehrerer Partner hat die SP Note noch nicht mal indizielle Bedeutung. Gilt zumindest für T1
Kann ich für eine T1 GK aus erster Hand dementieren. Die Note der Ersten Juristischen Prüfung wird für die Notengrenze herangezogen, da wird nichts umgerechnet oder rausgerechnet.
Ob man eine Person dann einstellt, ist allerdings kein Automatismus qua Note, sondern von verschiedenen weiteren Faktoren abhängig. Da kann natürlich eine große Diskrepanz zwischen Staats- und Schwerpunktnote eine Rolle spielen. Aber das ist für die interne "Notenhürde" eben egal.
21.12.2021, 19:38
(21.12.2021, 19:10)Gast Gast schrieb:(21.12.2021, 18:48)Gast schrieb:(21.12.2021, 18:44)Unwissend schrieb: Beim Beispiel Note 4,xx soll das dann nur die Staatsnote sein oder? Im 1. Examen 4,xx insgesamt zu haben ist doch schon seeehr selten oder? Schauen die Kanzleien beim 1. Examen auf die gesamt- oder auf die staatsnote? Die können ja schon einen riesen Unterschied machen von a auf b zb
Zumindest GK gucken ausschließlich auf Staatsnote. Laut Aussage mehrerer Partner hat die SP Note noch nicht mal indizielle Bedeutung. Gilt zumindest für T1
Kann ich für eine T1 GK aus erster Hand dementieren. Die Note der Ersten Juristischen Prüfung wird für die Notengrenze herangezogen, da wird nichts umgerechnet oder rausgerechnet.
Ob man eine Person dann einstellt, ist allerdings kein Automatismus qua Note, sondern von verschiedenen weiteren Faktoren abhängig. Da kann natürlich eine große Diskrepanz zwischen Staats- und Schwerpunktnote eine Rolle spielen. Aber das ist für die interne "Notenhürde" eben egal.
Das finde ich wiederum sehr interessant. Bei mir wurde im Vorstellungsgespräch gesagt, dass der Schwerpunkt - der tatsächlich schlechter war als die Staatsnote - eh völlig irrelevant sei, da unvergleichbar. Mag vielleicht auch jeder Partner anders handhaben, wobei mich das schon wundern würde.
21.12.2021, 19:52
(21.12.2021, 19:38)Gast schrieb:(21.12.2021, 19:10)Gast Gast schrieb:(21.12.2021, 18:48)Gast schrieb:(21.12.2021, 18:44)Unwissend schrieb: Beim Beispiel Note 4,xx soll das dann nur die Staatsnote sein oder? Im 1. Examen 4,xx insgesamt zu haben ist doch schon seeehr selten oder? Schauen die Kanzleien beim 1. Examen auf die gesamt- oder auf die staatsnote? Die können ja schon einen riesen Unterschied machen von a auf b zb
Zumindest GK gucken ausschließlich auf Staatsnote. Laut Aussage mehrerer Partner hat die SP Note noch nicht mal indizielle Bedeutung. Gilt zumindest für T1
Kann ich für eine T1 GK aus erster Hand dementieren. Die Note der Ersten Juristischen Prüfung wird für die Notengrenze herangezogen, da wird nichts umgerechnet oder rausgerechnet.
Ob man eine Person dann einstellt, ist allerdings kein Automatismus qua Note, sondern von verschiedenen weiteren Faktoren abhängig. Da kann natürlich eine große Diskrepanz zwischen Staats- und Schwerpunktnote eine Rolle spielen. Aber das ist für die interne "Notenhürde" eben egal.
Das finde ich wiederum sehr interessant. Bei mir wurde im Vorstellungsgespräch gesagt, dass der Schwerpunkt - der tatsächlich schlechter war als die Staatsnote - eh völlig irrelevant sei, da unvergleichbar. Mag vielleicht auch jeder Partner anders handhaben, wobei mich das schon wundern würde.
Bei meiner amerikanischen Law Firm geht es nur darum, dass die 9, Hürde geknackt wird. Der der nur 8,5 im Staatsteil hat und mit dem Schwerpunkt 9,5 wird genau so genommen wie jemand mit jeweils 9,5. wir machen da keine Unterschiede.
21.12.2021, 19:53
(21.12.2021, 19:52)Gast12345-9 schrieb:(21.12.2021, 19:38)Gast schrieb:(21.12.2021, 19:10)Gast Gast schrieb:(21.12.2021, 18:48)Gast schrieb:(21.12.2021, 18:44)Unwissend schrieb: Beim Beispiel Note 4,xx soll das dann nur die Staatsnote sein oder? Im 1. Examen 4,xx insgesamt zu haben ist doch schon seeehr selten oder? Schauen die Kanzleien beim 1. Examen auf die gesamt- oder auf die staatsnote? Die können ja schon einen riesen Unterschied machen von a auf b zb
Zumindest GK gucken ausschließlich auf Staatsnote. Laut Aussage mehrerer Partner hat die SP Note noch nicht mal indizielle Bedeutung. Gilt zumindest für T1
Kann ich für eine T1 GK aus erster Hand dementieren. Die Note der Ersten Juristischen Prüfung wird für die Notengrenze herangezogen, da wird nichts umgerechnet oder rausgerechnet.
Ob man eine Person dann einstellt, ist allerdings kein Automatismus qua Note, sondern von verschiedenen weiteren Faktoren abhängig. Da kann natürlich eine große Diskrepanz zwischen Staats- und Schwerpunktnote eine Rolle spielen. Aber das ist für die interne "Notenhürde" eben egal.
Das finde ich wiederum sehr interessant. Bei mir wurde im Vorstellungsgespräch gesagt, dass der Schwerpunkt - der tatsächlich schlechter war als die Staatsnote - eh völlig irrelevant sei, da unvergleichbar. Mag vielleicht auch jeder Partner anders handhaben, wobei mich das schon wundern würde.
Bei meiner amerikanischen Law Firm geht es nur darum, dass die 9, Hürde geknackt wird. Der der nur 8,5 im Staatsteil hat und mit dem Schwerpunkt 9,5 wird genau so genommen wie jemand mit jeweils 9,5. wir machen da keine Unterschiede.
Aber 6 staatlich und 16 Schwerpunkt geht sicherlich nicht…
21.12.2021, 19:55
(21.12.2021, 19:38)Gast schrieb:(21.12.2021, 19:10)Gast Gast schrieb:(21.12.2021, 18:48)Gast schrieb:(21.12.2021, 18:44)Unwissend schrieb: Beim Beispiel Note 4,xx soll das dann nur die Staatsnote sein oder? Im 1. Examen 4,xx insgesamt zu haben ist doch schon seeehr selten oder? Schauen die Kanzleien beim 1. Examen auf die gesamt- oder auf die staatsnote? Die können ja schon einen riesen Unterschied machen von a auf b zb
Zumindest GK gucken ausschließlich auf Staatsnote. Laut Aussage mehrerer Partner hat die SP Note noch nicht mal indizielle Bedeutung. Gilt zumindest für T1
Kann ich für eine T1 GK aus erster Hand dementieren. Die Note der Ersten Juristischen Prüfung wird für die Notengrenze herangezogen, da wird nichts umgerechnet oder rausgerechnet.
Ob man eine Person dann einstellt, ist allerdings kein Automatismus qua Note, sondern von verschiedenen weiteren Faktoren abhängig. Da kann natürlich eine große Diskrepanz zwischen Staats- und Schwerpunktnote eine Rolle spielen. Aber das ist für die interne "Notenhürde" eben egal.
Das finde ich wiederum sehr interessant. Bei mir wurde im Vorstellungsgespräch gesagt, dass der Schwerpunkt - der tatsächlich schlechter war als die Staatsnote - eh völlig irrelevant sei, da unvergleichbar. Mag vielleicht auch jeder Partner anders handhaben, wobei mich das schon wundern würde.
Ich finde, das widerspricht sich nicht einmal. Natürlich ist die Schwerpunktnote für uns im Vorstellungsgespräch und bei der finalen Einstellungsentscheidung (in der Regel) vollkommen irrelevant. Weder erhöhen 13 Punkte im Schwerpunkt die Einstellungswahrscheinlichkeit noch wird diese durch 7 Punkte im Schwerpunkt gesenkt.
Da es aber kanzleiweite Mindestnotenvoraussetzungen gibt (das altbekannte 16 in Summe und so ein Kram), muss man für das Vorstellungsgespräch diese Schwelle erstmal überschreiten. Und hier zählen EJP und zweites Examen. Fertig.
21.12.2021, 19:58
(21.12.2021, 19:53)Gastüqjwh schrieb:(21.12.2021, 19:52)Gast12345-9 schrieb:(21.12.2021, 19:38)Gast schrieb:(21.12.2021, 19:10)Gast Gast schrieb:(21.12.2021, 18:48)Gast schrieb: Zumindest GK gucken ausschließlich auf Staatsnote. Laut Aussage mehrerer Partner hat die SP Note noch nicht mal indizielle Bedeutung. Gilt zumindest für T1
Kann ich für eine T1 GK aus erster Hand dementieren. Die Note der Ersten Juristischen Prüfung wird für die Notengrenze herangezogen, da wird nichts umgerechnet oder rausgerechnet.
Ob man eine Person dann einstellt, ist allerdings kein Automatismus qua Note, sondern von verschiedenen weiteren Faktoren abhängig. Da kann natürlich eine große Diskrepanz zwischen Staats- und Schwerpunktnote eine Rolle spielen. Aber das ist für die interne "Notenhürde" eben egal.
Das finde ich wiederum sehr interessant. Bei mir wurde im Vorstellungsgespräch gesagt, dass der Schwerpunkt - der tatsächlich schlechter war als die Staatsnote - eh völlig irrelevant sei, da unvergleichbar. Mag vielleicht auch jeder Partner anders handhaben, wobei mich das schon wundern würde.
Bei meiner amerikanischen Law Firm geht es nur darum, dass die 9, Hürde geknackt wird. Der der nur 8,5 im Staatsteil hat und mit dem Schwerpunkt 9,5 wird genau so genommen wie jemand mit jeweils 9,5. wir machen da keine Unterschiede.
Aber 6 staatlich und 16 Schwerpunkt geht sicherlich nicht…
Doch, natürlich. Damit ist die "Notenhürde" formal erstmal geschafft. Wir müssen dich aber trotzdem nicht einstellen... und werden es mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht
Ich verstehe echt nicht, wie es für manche so schwierig zu verstehen ist, dass es zum einen diese formalen Notengrenzen gibt und zum anderen dann die tatsächliche Einstellungsentscheidung, die von der Notengrenze unabhängig getroffen wird.
21.12.2021, 20:26
(21.12.2021, 18:32)Gast schrieb:(21.12.2021, 18:20)red60 schrieb:(21.12.2021, 17:57)Gast Gast schrieb: Abgesehen davon gibt es auch noch ein paar andere Punkte, die neben Noten, für einen Berufseinsteiger relevant sein können: Etwa eine Spezialisierung im Studium/Ref, Auslandsstationen, eine juristische Nebentätigkeit o.ä.Gott sei dank gehöre ich auch zu denjenigen, die noch anderes zu bieten haben, wie in der Wahlstation im Ausland gewesen zu sein, im Studium in der Rechtsabteilung eines intern. Unternehmens gearbeitet zu haben, ein längeres Praktikum im Ausland gemacht zu haben und bei NMUN in New York mitgemacht zu haben.
Aber häufig geht so ein doppel-ausreichend mit einem erschreckend kahlen Lebenslauf einher. Und dann wird im Ganzen eben doch wieder ein Schuh draus...
Du bist ja ein ganz toller Hecht, Respekt!
Ja, und du bist sicherlich auch supertoll.
21.12.2021, 20:46
(21.12.2021, 20:26)red60 schrieb:(21.12.2021, 18:32)Gast schrieb:(21.12.2021, 18:20)red60 schrieb:(21.12.2021, 17:57)Gast Gast schrieb: Abgesehen davon gibt es auch noch ein paar andere Punkte, die neben Noten, für einen Berufseinsteiger relevant sein können: Etwa eine Spezialisierung im Studium/Ref, Auslandsstationen, eine juristische Nebentätigkeit o.ä.Gott sei dank gehöre ich auch zu denjenigen, die noch anderes zu bieten haben, wie in der Wahlstation im Ausland gewesen zu sein, im Studium in der Rechtsabteilung eines intern. Unternehmens gearbeitet zu haben, ein längeres Praktikum im Ausland gemacht zu haben und bei NMUN in New York mitgemacht zu haben.
Aber häufig geht so ein doppel-ausreichend mit einem erschreckend kahlen Lebenslauf einher. Und dann wird im Ganzen eben doch wieder ein Schuh draus...
Du bist ja ein ganz toller Hecht, Respekt!
Ja, und du bist sicherlich auch supertoll.
Sogar so toll, dass ich mich nicht in anonymen Foren damit brüsten muss ;)