19.12.2021, 20:50
Hallo zusammen,
dachte, ich frag auch hier nochmals. Ich sitze gerade an meinem Antrag für die RA-Zulassung. Da ich als angestellter RA beginne, muss ich wohl eine Kanzleibestätigung beilegen. Was genau ist das denn? Die Kanzlei hat mir die Bestätigung von der Versicherung geschickt als Unterlagen für die Zulassung, mehr nicht. Genügt als Bestätigung für die RAK der Arbeitsvertrag?
Danke schonmal.
dachte, ich frag auch hier nochmals. Ich sitze gerade an meinem Antrag für die RA-Zulassung. Da ich als angestellter RA beginne, muss ich wohl eine Kanzleibestätigung beilegen. Was genau ist das denn? Die Kanzlei hat mir die Bestätigung von der Versicherung geschickt als Unterlagen für die Zulassung, mehr nicht. Genügt als Bestätigung für die RAK der Arbeitsvertrag?
Danke schonmal.
19.12.2021, 21:32
(19.12.2021, 20:50)1994 schrieb: Hallo zusammen,
dachte, ich frag auch hier nochmals. Ich sitze gerade an meinem Antrag für die RA-Zulassung. Da ich als angestellter RA beginne, muss ich wohl eine Kanzleibestätigung beilegen. Was genau ist das denn? Die Kanzlei hat mir die Bestätigung von der Versicherung geschickt als Unterlagen für die Zulassung, mehr nicht. Genügt als Bestätigung für die RAK der Arbeitsvertrag?
Danke schonmal.
Versicherungsnachweis reicht, ansonsten bei der RAK anrufen und fragen. Arbeitsvertrag würde ich nicht mitsenden.
19.12.2021, 21:56
(19.12.2021, 21:32)DerDa schrieb:(19.12.2021, 20:50)1994 schrieb: Hallo zusammen,
dachte, ich frag auch hier nochmals. Ich sitze gerade an meinem Antrag für die RA-Zulassung. Da ich als angestellter RA beginne, muss ich wohl eine Kanzleibestätigung beilegen. Was genau ist das denn? Die Kanzlei hat mir die Bestätigung von der Versicherung geschickt als Unterlagen für die Zulassung, mehr nicht. Genügt als Bestätigung für die RAK der Arbeitsvertrag?
Danke schonmal.
Versicherungsnachweis reicht, ansonsten bei der RAK anrufen und fragen. Arbeitsvertrag würde ich nicht mitsenden.
Dachte ich auch. Die Kammer wollte trotzdem die Bestätigung. Berichte aus BW.
19.12.2021, 22:33
(19.12.2021, 21:56)Gast schrieb:(19.12.2021, 21:32)DerDa schrieb:(19.12.2021, 20:50)1994 schrieb: Hallo zusammen,
dachte, ich frag auch hier nochmals. Ich sitze gerade an meinem Antrag für die RA-Zulassung. Da ich als angestellter RA beginne, muss ich wohl eine Kanzleibestätigung beilegen. Was genau ist das denn? Die Kanzlei hat mir die Bestätigung von der Versicherung geschickt als Unterlagen für die Zulassung, mehr nicht. Genügt als Bestätigung für die RAK der Arbeitsvertrag?
Danke schonmal.
Versicherungsnachweis reicht, ansonsten bei der RAK anrufen und fragen. Arbeitsvertrag würde ich nicht mitsenden.
Dachte ich auch. Die Kammer wollte trotzdem die Bestätigung. Berichte aus BW.
Hat dir deine Kanzlei einfach ne Bestätigung geschrieben? Wie sieht die aus?
20.12.2021, 10:38
Ja? Einfach eine Bestätigung. Das hat nichts mit der Versicherung zu tun.
21.01.2022, 20:07
(19.12.2021, 21:56)Gast schrieb:RAK Karlsruhe? Darf ich dich fragen wie lange der Zeitraum zwischen Antrag und Vereidigung war?(19.12.2021, 21:32)DerDa schrieb:(19.12.2021, 20:50)1994 schrieb: Hallo zusammen,
dachte, ich frag auch hier nochmals. Ich sitze gerade an meinem Antrag für die RA-Zulassung. Da ich als angestellter RA beginne, muss ich wohl eine Kanzleibestätigung beilegen. Was genau ist das denn? Die Kanzlei hat mir die Bestätigung von der Versicherung geschickt als Unterlagen für die Zulassung, mehr nicht. Genügt als Bestätigung für die RAK der Arbeitsvertrag?
Danke schonmal.
Versicherungsnachweis reicht, ansonsten bei der RAK anrufen und fragen. Arbeitsvertrag würde ich nicht mitsenden.
Dachte ich auch. Die Kammer wollte trotzdem die Bestätigung. Berichte aus BW.