08.12.2021, 12:33
(08.12.2021, 12:27)Gast schrieb:(08.12.2021, 12:15)GastBW schrieb:(08.12.2021, 12:04)HerrKules schrieb: Kommt morgen in BW eine Anklageklausur oder ist auch was anderes denkbar?
Denkbar ist alles. In letzter Zeit war die häufigste Konstellation mWn die klassische Folge Anklage - Revision. Denkbar sind aber morgen auch: Urteilsklausur (1. Instanz, Berufung), Verteidigerkonstellationen (Haft, Berufung, Strafbefehl, Nebenkläger, ...). Der Fantasie sind wie immer keine Grenzen gesetzt :D
Wobei unser AG-Leiter mal irgendwann meinte, dass er eine Verteidigerkonstellation (damals bezogen auf Haft und Strafbefehl) noch nie gesehen hätte in BW
Ja, ist glaube außerhalb von Berufung/Revision (deutlich häufiger natürlich Revision) auch selten. Aber im Herbst 2020 kam wohl sofortige Beschwerde gegen eine Einspruchsverwerfung, verbunden mit Wiedereinsetzungsantrag und parallel einzulegender Berufung dran. So viel gesonderte Vorbereitung ist glaube ich auch nicht nötig, nur sollte man vielleicht nicht völlig schockiert und überfordert sein, falls so was mal auf dem Tisch liegt..
08.12.2021, 15:20
Klar kann eigentlich alles drankommen, aber das ist dann eben keine der üblichen Konstellationen. Ein Plädoyer z.B. ist m.W.n. in BW noch nie drangekommen und wird vermutlich auch nie. Ob man jetzt eine Revisionseinlegung, einen Einspruch oder sonst einen Rechtsbehelf prüft ist mMn eigentlich egal. Revision kennt man natürlich besser, da ist dann aber auch der Maßstab höher. Den Rest schaut man im Gesetz nach.
Auch das Urteil ist ja eher eher selten, wenn es dann noch ein Berufungsurteil wäre, sind die Anforderungen an die Perfektionierung nochmal geringer. Ich sage es gibt ne Anklage und jede Menge materielles Strafrecht. In BW ist man ja generell eher dem materiellen Recht zugeneigt. Rubrum und Tatbestand haben wir jetzt ja auch noch nicht gesehen.
Auch das Urteil ist ja eher eher selten, wenn es dann noch ein Berufungsurteil wäre, sind die Anforderungen an die Perfektionierung nochmal geringer. Ich sage es gibt ne Anklage und jede Menge materielles Strafrecht. In BW ist man ja generell eher dem materiellen Recht zugeneigt. Rubrum und Tatbestand haben wir jetzt ja auch noch nicht gesehen.
08.12.2021, 15:32
StA-Klausur, Revision und Urteil sind immer wahrscheinlich. Der Rest eher nicht so. Materiell-rechtlich ist der Fokus wie immer besonders auf den Straßenverkehrsdelikten, den Vermögensdelikten und den Urkundsdelikten. Daneben auch immer Versuch und Rücktritt.
Aber klar: Der größte Feind in der Klausur ist die Zeit!
Aber klar: Der größte Feind in der Klausur ist die Zeit!

08.12.2021, 16:28
(08.12.2021, 15:32)Gast6 schrieb: StA-Klausur, Revision und Urteil sind immer wahrscheinlich. Der Rest eher nicht so. Materiell-rechtlich ist der Fokus wie immer besonders auf den Straßenverkehrsdelikten, den Vermögensdelikten und den Urkundsdelikten. Daneben auch immer Versuch und Rücktritt.
Aber klar: Der größte Feind in der Klausur ist die Zeit!
Naja, das weiß ich nicht. §§ 242, 249 kommen sehr oft (Eigentumsdelikte), §§ 211, 212 auch öfters mal, v.a. mit Unterlassen. §§ 223, 224 kommen ja fast immer, große Schwerpunkte gibt's da aber ja eher nicht.
Dein letzter Punkt trifft es aber. Schon die letzten 4 Klausuren waren zeitlich ziemlich knackig, das könnte nochmal eine Spur härter werden. Der Erfahrung nach aber eher in der StA-Klausur, die Revisionsklausuren fand ich zeitlich immer nicht so wild. Urteil ist eine Wundertüte, kommt eben darauf an, wieviel Feststellungen man schreiben muss.
08.12.2021, 16:36
Also wenn ich wetten müsste würde ich auch bei uns eher auf die Kombination StA-Anklage + Revisionsgutachten tippen.
Inhaltlich waren auch eine Zeit lang z.B. Brandstiftungsdelikte in Mode. Nachdem jetzt aber auch schon Körperverletzungs-, Tötungs-, Vermögens-, Urkunds- und Straßenverkehrsdelikte genannt wurden, kann man wohl schlicht sagen, es kommt fast alles dran :D Ich glaube auch nicht, dass jetzt jemand komplett verloren ist, wenn mal eine Beleidigung geprüft werden muss. Problem dürfte auch hier tatsächlich eher die Zeit sein.. Fand die bisherigen Klausuren auch schon sehr hart und gehe davon aus, dass StA-Klausur noch härter werden würde.
Hoffe auch wir müssen keine unnötige Begleitverfügung schreiben (ist ja auch meistens nicht verlangt, zum Glück).
Inhaltlich waren auch eine Zeit lang z.B. Brandstiftungsdelikte in Mode. Nachdem jetzt aber auch schon Körperverletzungs-, Tötungs-, Vermögens-, Urkunds- und Straßenverkehrsdelikte genannt wurden, kann man wohl schlicht sagen, es kommt fast alles dran :D Ich glaube auch nicht, dass jetzt jemand komplett verloren ist, wenn mal eine Beleidigung geprüft werden muss. Problem dürfte auch hier tatsächlich eher die Zeit sein.. Fand die bisherigen Klausuren auch schon sehr hart und gehe davon aus, dass StA-Klausur noch härter werden würde.
Hoffe auch wir müssen keine unnötige Begleitverfügung schreiben (ist ja auch meistens nicht verlangt, zum Glück).
08.12.2021, 16:59
(08.12.2021, 16:36)GastBW schrieb: Also wenn ich wetten müsste würde ich auch bei uns eher auf die Kombination StA-Anklage + Revisionsgutachten tippen.
Inhaltlich waren auch eine Zeit lang z.B. Brandstiftungsdelikte in Mode. Nachdem jetzt aber auch schon Körperverletzungs-, Tötungs-, Vermögens-, Urkunds- und Straßenverkehrsdelikte genannt wurden, kann man wohl schlicht sagen, es kommt fast alles dran :D Ich glaube auch nicht, dass jetzt jemand komplett verloren ist, wenn mal eine Beleidigung geprüft werden muss. Problem dürfte auch hier tatsächlich eher die Zeit sein.. Fand die bisherigen Klausuren auch schon sehr hart und gehe davon aus, dass StA-Klausur noch härter werden würde.
Hoffe auch wir müssen keine unnötige Begleitverfügung schreiben (ist ja auch meistens nicht verlangt, zum Glück).
Ist aber immer zu machen, wenn nicht explizit ausgeschlossen oder? Wenn da keine Probleme drin sind aber auch nur ein unnötiger Zeitfresser mehr..
08.12.2021, 17:20
(08.12.2021, 16:59)HerrKules schrieb:(08.12.2021, 16:36)GastBW schrieb: Also wenn ich wetten müsste würde ich auch bei uns eher auf die Kombination StA-Anklage + Revisionsgutachten tippen.
Inhaltlich waren auch eine Zeit lang z.B. Brandstiftungsdelikte in Mode. Nachdem jetzt aber auch schon Körperverletzungs-, Tötungs-, Vermögens-, Urkunds- und Straßenverkehrsdelikte genannt wurden, kann man wohl schlicht sagen, es kommt fast alles dran :D Ich glaube auch nicht, dass jetzt jemand komplett verloren ist, wenn mal eine Beleidigung geprüft werden muss. Problem dürfte auch hier tatsächlich eher die Zeit sein.. Fand die bisherigen Klausuren auch schon sehr hart und gehe davon aus, dass StA-Klausur noch härter werden würde.
Hoffe auch wir müssen keine unnötige Begleitverfügung schreiben (ist ja auch meistens nicht verlangt, zum Glück).
Ist aber immer zu machen, wenn nicht explizit ausgeschlossen oder? Wenn da keine Probleme drin sind aber auch nur ein unnötiger Zeitfresser mehr..
Wenn ich mich noch recht erinnere stand das letztes Mal explizit dran. Also würde ich sagen, dass es auch nur in diesen Fällen zu machen ist. Aber ich weiß es nicht sicher
08.12.2021, 17:23
(08.12.2021, 17:20)Gast schrieb:(08.12.2021, 16:59)HerrKules schrieb:(08.12.2021, 16:36)GastBW schrieb: Also wenn ich wetten müsste würde ich auch bei uns eher auf die Kombination StA-Anklage + Revisionsgutachten tippen.
Inhaltlich waren auch eine Zeit lang z.B. Brandstiftungsdelikte in Mode. Nachdem jetzt aber auch schon Körperverletzungs-, Tötungs-, Vermögens-, Urkunds- und Straßenverkehrsdelikte genannt wurden, kann man wohl schlicht sagen, es kommt fast alles dran :D Ich glaube auch nicht, dass jetzt jemand komplett verloren ist, wenn mal eine Beleidigung geprüft werden muss. Problem dürfte auch hier tatsächlich eher die Zeit sein.. Fand die bisherigen Klausuren auch schon sehr hart und gehe davon aus, dass StA-Klausur noch härter werden würde.
Hoffe auch wir müssen keine unnötige Begleitverfügung schreiben (ist ja auch meistens nicht verlangt, zum Glück).
Ist aber immer zu machen, wenn nicht explizit ausgeschlossen oder? Wenn da keine Probleme drin sind aber auch nur ein unnötiger Zeitfresser mehr..
Wenn ich mich noch recht erinnere stand das letztes Mal explizit dran. Also würde ich sagen, dass es auch nur in diesen Fällen zu machen ist. Aber ich weiß es nicht sicher
In unserem Probeexamen (glaube wir haben die vorletzte Kampagne in BW geschrieben) stand nur, dass die Abschlussverfügung zu fertigen ist. Das habe ich so interpretiert, als sei nur die Anklage ohne Begleitverfügung zu fertigen - war aber falsch, Begleitverfügung war verlangt. Würde also sagen, dass es nicht immer explizit dran steht und sie deshalb immer zu fertigen ist, außer sie ist ausdrücklich ausgeschlossen.
08.12.2021, 18:04
Mal ganz unabhängig von diesen Unklarheiten: Was ist denn bei euch Standardprogramm bei der Begleitverfügung (abseits von ggf. notwendigen Einstellungen usw.)
08.12.2021, 18:11
Hatte es in der Probeexamenskampagne auch so interpretiert, dass die BV nicht verlangt war (da war der Wortlaut meine ich einfach "die Abschlussverfügung ist zu fertigen"). Würde es im Zweifel also auch machen, wenn es nicht ausgeschlossen ist - meine aber, es ist doch überwiegend ausgeschlossen/nicht verlangt.