02.12.2021, 11:30
Bin aktuell Beamter, werde aber ab Beginn des nächsten Jahres wieder RA sein und möchte wieder in die GKV.
Reicht es da, wenn der AG im ersten Monat ein Gehalt zahlt, das unter der Beitragsbemessungsgrenze bleibt oder wie läuft das?
Wäre für Tipps sehr dankbar!
Reicht es da, wenn der AG im ersten Monat ein Gehalt zahlt, das unter der Beitragsbemessungsgrenze bleibt oder wie läuft das?
Wäre für Tipps sehr dankbar!
02.12.2021, 11:37
Es wird das Jahresgehalt herangezogen, nicht dein (einmaliges) Monatsgehalt.
02.12.2021, 15:17
Das ist prinzipiell richtig, allerdings wird bei Aufnahme einer Beschäftigung das Jahresentgelt vorausschauend berechnet, d.h. durch entsprechende "Hochrechnung" des Monatsentgeltes. Wenn er nun zu Beginn der Beschäftigung so wenig verdient, dass er aufs Jahr gerechnet unter der Grenze bleiben würde, schlägt die Versicherungspflicht - wie vorliegend erwünscht - erstmal zu. Es gibt diverse Möglichkeiten, das in Absprache mit dem AG zu arrangieren, selbst wenn eigentlich ein höheres Gehalt anvisiert ist.
03.12.2021, 13:30
(02.12.2021, 11:30)Gast schrieb: Bin aktuell Beamter, werde aber ab Beginn des nächsten Jahres wieder RA sein und möchte wieder in die GKV.
Reicht es da, wenn der AG im ersten Monat ein Gehalt zahlt, das unter der Beitragsbemessungsgrenze bleibt oder wie läuft das?
Wäre für Tipps sehr dankbar!
Also wenn dein Arbeitgeber mitmacht (und die Diffenrenz nicht zu krass ist) Probezeitgehalt unter Beitragsbemessungsgrenze und eine feste Steigerung vereinbaren.
Ansonsten, falls du einen Anspruch auf ALG 1 hast (also nicht zu lang in der Verwaltung warst) einen Monat arbeitslos und Leistungsbezieher sein, dann geht das (wohl) auch.
Fallstrick könnte hier ggf eine Sperrfrist nach eigenem Entlassungsantrag sein. Dh müsstest ggf einen wichtigen Grund darlegen, der eine Sperrfrist entfallen lassen würde.
03.12.2021, 15:24
(03.12.2021, 13:30)DMOWMYH schrieb: Fallstrick könnte hier ggf eine Sperrfrist nach eigenem Entlassungsantrag sein. Dh müsstest ggf einen wichtigen Grund darlegen, der eine Sperrfrist entfallen lassen würde.
Eine eventuelle Sperrfrist ist für den Eintritt der Versicherungspflicht unschädlich. Die Beiträge werden von der Bundesagentur auch dann bereits entrichtet, wenn noch kein ALG fließt. Dies gilt so ab dem zweiten Monat der Arbeitslosigkeit, da der erste Monat bei zuvor gesetzlich Versicherten üblicherweise durch den sog. nachgehenden Leistungsanspruch abgesichert ist. Für Beamte gilt dies naturgemäß nicht, sie müssen für diesen einen Monat ihre PKV auf 100% aufstocken.
03.12.2021, 16:06
(03.12.2021, 15:24)Gast schrieb:(03.12.2021, 13:30)DMOWMYH schrieb: Fallstrick könnte hier ggf eine Sperrfrist nach eigenem Entlassungsantrag sein. Dh müsstest ggf einen wichtigen Grund darlegen, der eine Sperrfrist entfallen lassen würde.
Eine eventuelle Sperrfrist ist für den Eintritt der Versicherungspflicht unschädlich. Die Beiträge werden von der Bundesagentur auch dann bereits entrichtet, wenn noch kein ALG fließt. Dies gilt so ab dem zweiten Monat der Arbeitslosigkeit, da der erste Monat bei zuvor gesetzlich Versicherten üblicherweise durch den sog. nachgehenden Leistungsanspruch abgesichert ist. Für Beamte gilt dies naturgemäß nicht, sie müssen für diesen einen Monat ihre PKV auf 100% aufstocken.
Genau deswegen müsste er doch ab Tag 1 leistungsberechtigt sein. Oder halt 1 Monat plus x arbeitslos. Oder sehe ich da was falsch?
06.12.2021, 17:20
(03.12.2021, 16:06)DMOWMYH schrieb: Genau deswegen müsste er doch ab Tag 1 leistungsberechtigt sein. Oder halt 1 Monat plus x arbeitslos. Oder sehe ich da was falsch?
Ich verstehe Deine Frage nicht ganz. "Leistungsberechtigt" ist er ja, die Leistungen ruhen nur, falls tatsächlich eine Sperrzeit festgesetzt wird, für deren Dauer. Die Versicherungspflicht in der GKV setzt jedoch trotzdem ein, inzwischen sogar bereits ab dem Beginn der Arbeitslosigkeit. Diese Regelung mit dem ersten Monat, der noch selbst zu bezahlen war, wurde vor ein paar Jahren abgeschafft, damit genau solche Lücken wie die hier beschriebene eben nicht mehr auftreten können.
Und hey, lieber TE, lass Dir von der Sozialrichterin Deines Vertrauens gesagt sein: das nächste mal bitte gut überlegen, bevor Du wieder in die PKV abwanderst. Der Mantel des SGB V ist manchmal etwas eng, aber im Zweifel durchaus wärmer als das Designerjäckchen des VVG.
07.12.2021, 00:24
Worauf berught eigentlich diese Idee, dass man es den (Rück-)Wechslern von der PKV in die GKV so schwer machen sollte? Welcher Gedanke steckt dahinter? Einfach eine Sanktion dafür, dass man sich nicht schon früher die GKV entschieden hat? Damit nicht jeder während seiner "gesunden Jahre" die niedrigeren Sätze bei der PKV zahlt und dann später die besseren Leistungen der GKV abgreift?
Oder weil man lauter alte Säcke und dauerkranke Beamte in der GKV nicht haben will? Aber das könnte man doch im Einzelfall ausschließen, oder? Oder dann Problem wegen Altersdiskriminierung?
Eigentlich sollte die GKV doch froh über Beitragszahler sein. Vor allem dürften viele der ex-PKV´ler doch ganz ordentlich verdienen und dann mehr bringen als sie kosten. So zumindest meine Milchmädchenrechnung.
Oder weil man lauter alte Säcke und dauerkranke Beamte in der GKV nicht haben will? Aber das könnte man doch im Einzelfall ausschließen, oder? Oder dann Problem wegen Altersdiskriminierung?
Eigentlich sollte die GKV doch froh über Beitragszahler sein. Vor allem dürften viele der ex-PKV´ler doch ganz ordentlich verdienen und dann mehr bringen als sie kosten. So zumindest meine Milchmädchenrechnung.
07.12.2021, 00:48
(07.12.2021, 00:24)Gast schrieb: Worauf berught eigentlich diese Idee, dass man es den (Rück-)Wechslern von der PKV in die GKV so schwer machen sollte? Welcher Gedanke steckt dahinter? Einfach eine Sanktion dafür, dass man sich nicht schon früher die GKV entschieden hat? Damit nicht jeder während seiner "gesunden Jahre" die niedrigeren Sätze bei der PKV zahlt und dann später die besseren Leistungen der GKV abgreift?
Oder weil man lauter alte Säcke und dauerkranke Beamte in der GKV nicht haben will? Aber das könnte man doch im Einzelfall ausschließen, oder? Oder dann Problem wegen Altersdiskriminierung?
Eigentlich sollte die GKV doch froh über Beitragszahler sein. Vor allem dürften viele der ex-PKV´ler doch ganz ordentlich verdienen und dann mehr bringen als sie kosten. So zumindest meine Milchmädchenrechnung.
Exakt.
Und nein. Jeder Rentner, auch die, die mal gut verdient haben, kosten die Krankenkasse mehr als sie einzahlen. Eine Hüft-OP und zehn Jahre Beiträge sind „weg“.