09.08.2018, 18:42
Zeigt einem wieder mal, dass Druck hilft.
Aber die Justiz muss sich wirklich nicht wundern, dass viele kein Interesse mehr an einer Tätigkeit für den Staat haben. Man wird das gesamte Referendariat als Mensch zweiter Klasse behandelt, an dem ordentlich gespart werden kann.
Aber die Justiz muss sich wirklich nicht wundern, dass viele kein Interesse mehr an einer Tätigkeit für den Staat haben. Man wird das gesamte Referendariat als Mensch zweiter Klasse behandelt, an dem ordentlich gespart werden kann.
09.08.2018, 21:33
Heute mal ein Glückstag, ich komme aus Mönchengladbach und der Sascha-Fall war seinerzeit Tagesgespräch zu meinen Studienzeiten, auch in der Lokalpresse intensiv diskutiert.
Daher hab ich zwar vermutlich immer noch viel falsch gemacht, aber ich kannte das Ergebnis.
Daher hab ich zwar vermutlich immer noch viel falsch gemacht, aber ich kannte das Ergebnis.
09.08.2018, 21:51
Hat irgendwer eine fahrlässige Tötung beim Nachbarn angenommen?
09.08.2018, 22:47
Ja, ich habe bezüglich des Nachbarn fahrlässige Tötung und bezüglich der Freundin versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.
09.08.2018, 23:16
Ja fahrlässige Tötung. Ich habe die TKÜ Erkenntnisse als Beweismittel zugelassen, daraus aber nur bezüglich der Freundin bedingten Vorsatz angenommen. Für den Nachbarn war für mich aus dem Aktenauszug nichts herauszulesen oder zu erkennen, dass der Beschuldigte auch hier bedingten Vorsatz für eine Tötung hatte.
10.08.2018, 07:42
Hab bedingten Vorsatz auch bzgl Nachbar angenommen. In der TKÜ stand, dass ihm alles in dem Moment egal gewesen sein.. ihm wär es auch egal gewesen, wenn das ganze Haus eingestürzt wäre.
10.08.2018, 15:57
Und, Revision oder Urteil? :)
Revision aus Anwaltssicht.
10.08.2018, 16:45
Danke
10.08.2018, 18:48
Kann mir jemand sagen, was es mit dem Selbstleseverfahren auf sich hatte? Hab das Problem nicht wirklich gesehen. Im Kommentar konnte ich nichts finden.
Welche relativen Beweisverwerungsverbote habt ihr noch?
Übrigens, falls es jemanden interessiert:
Bei der zweiten Klausur, also Anwaltsklausur Heilpraktikergesetz, wurde mir vom Repetitor gesagt, dass man hätte sagen sollen, dass das ergangene Urteil als ein Versäumnisurteil zu deuten ist. Dass da nicht explizit "Versäumnisurteil" stand, ist egal. Man hätte Einspruch einlegen müssen, der dann, falls es doch ein Endurteil ist, vom Gericht zum richtigen Rrchtsbehelf umgedeutet werden muss von Amts wegen.
Also, so viel zu einer Anhörungsrüge.
Ob das alles stimmt, keine Ahnung.
Welche relativen Beweisverwerungsverbote habt ihr noch?
Übrigens, falls es jemanden interessiert:
Bei der zweiten Klausur, also Anwaltsklausur Heilpraktikergesetz, wurde mir vom Repetitor gesagt, dass man hätte sagen sollen, dass das ergangene Urteil als ein Versäumnisurteil zu deuten ist. Dass da nicht explizit "Versäumnisurteil" stand, ist egal. Man hätte Einspruch einlegen müssen, der dann, falls es doch ein Endurteil ist, vom Gericht zum richtigen Rrchtsbehelf umgedeutet werden muss von Amts wegen.
Also, so viel zu einer Anhörungsrüge.
Ob das alles stimmt, keine Ahnung.