05.08.2018, 11:39
Eigentlich sollte man sich ja nicht mehr mit dieser blöden Klausur beschäftigen und nach Vorne schauen. Ich gehöre zu jenen, die (leider) Zahlubg an die Zedentin angenommen haben. Dennoch halte ich ein (direktes) Vorgehen gegen die Zedentin für vertretbar (Inkassozession). Es fallen einem einfach noch 1000 Probleme auf, die abzuhandeln gewesen wären. Meiner Meinung nach in 5 Stunden schlichtweg unmöglich zu schaffen.
06.08.2018, 15:23
Heute in NRW Vollstreckungsabwehrklage, Titelgegenklage, notarielle Urkunde (Grundstücks-KV, bebaut) mit ZV-Unterwerfung, Gewährleistungsausschluss und anderes
06.08.2018, 15:25
Das gleiche wieder im Saarland. Hatte auch wieder Zeitprobleme.
06.08.2018, 15:33
Und auch noch die Streitwertfestsetzung. Schön überladen.
06.08.2018, 15:38
Ja viel zu viel mal wieder. Daher habe ich keine Titelgegenklage geprüft, sondern so ausgelegt, dass auch der Zinsanspruch von der "normalen" Klage umfasst war.
07.08.2018, 14:31
Heute Wahlklausur (ZR): Verteidigungsmandat. Es lag eine Klage vor gegen Mandanten und es sollten die Erfolgsaussichten einer Verteidigung geprüft werden, beziehungsweise den kostengünstigsten Weg den Rechtsstreit zu beenden.
Materiell ging es um einen abgetretenen Anspruch auf Zahlung aus einem Darlehensvertrag bzw. aus einer Bürgschaftserklärung.
Materiell ging es um einen abgetretenen Anspruch auf Zahlung aus einem Darlehensvertrag bzw. aus einer Bürgschaftserklärung.
07.08.2018, 14:46
Wahlklausur Verwaltungsrecht Saarland: Behördenklausur, interne gutachterliche Stellungnahme
Bildungsministerium als Aufsichtsbehörde gegenüber der Hochschule für Musik Saar, Berufungsverfahren eines Hochschullehrers, Auskunftsanspruch eines Mitglieds der Berufungskomission, Art. 17 GG, Verschwiegenheitspflicht, 36,37 BeamtstG, Dienstweg, unzureichende Protokollierung von Beschlüssen der Berufungskommision, Heilung?, Art. 33 II GG, Kriterien für Bestenauslesen
Bildungsministerium als Aufsichtsbehörde gegenüber der Hochschule für Musik Saar, Berufungsverfahren eines Hochschullehrers, Auskunftsanspruch eines Mitglieds der Berufungskomission, Art. 17 GG, Verschwiegenheitspflicht, 36,37 BeamtstG, Dienstweg, unzureichende Protokollierung von Beschlüssen der Berufungskommision, Heilung?, Art. 33 II GG, Kriterien für Bestenauslesen
07.08.2018, 15:23
Die Wahl ZR Klausur lief genau so als Z4 in NRW
07.08.2018, 15:42
Was habt ihr am Ende angefertigt. Schriftsatz an das Gericht? Vergleichsvorschlag? Mandantenanschreiben?
Bei mir wurde es letzteres.
Bei mir wurde es letzteres.
07.08.2018, 15:59
Bei mir wurde es auch letzteres. Habt ihr Einwände des Mandanten gefunden?