03.08.2018, 18:53
Ach scheiße, ich auch. Dann ist eine Drittwiderklage auf die 1950 € ja irgendwie nicht richtig. Was für eine bescheuerte Klausur.
03.08.2018, 19:12
Ging anscheinend echt vielen so, dass sie einfach Zahlung an die Zedentin angenommen haben
03.08.2018, 20:21
Davon bin ich auch ausgegangen.. so ein Mist.
Hat jemand “heiße” Tipps für die Zwangsvollstreckungsklausur?
Hat jemand “heiße” Tipps für die Zwangsvollstreckungsklausur?
04.08.2018, 10:50
Nur mal so nebenbei: Eine (isolierte) DWK wäre doch aber sowieso nicht statthaft in der Berufungsinstanz, oder?
04.08.2018, 11:04
Der Thomas/Putzo war dazu etwas wirr: Ich hatte es so verstanden, dass der BGH eine Drittwiderklage in der Berufungsinstanz wohl für zulässig hält, dies aber mehr als umstritten ist.
Die Argumente dagegen sind aber meiner Meinung nach überzeugend (neues Prozessrechtsverhältnis, insoweit noch keine erstinstanzliche Entscheidung, folglich keine funktionelle Zuständigkeit des Berufungsgerichts).
Die Argumente dagegen sind aber meiner Meinung nach überzeugend (neues Prozessrechtsverhältnis, insoweit noch keine erstinstanzliche Entscheidung, folglich keine funktionelle Zuständigkeit des Berufungsgerichts).
04.08.2018, 11:09
Auch wenn ich es in der Klausur nicht geschrieben habe: § 533 ZPO!
04.08.2018, 11:15
Super dumm, § 533 ZPO habe ich in der Klausur auch vergessen. Hätte man wohl besser mal machen sollen, wenn man sich die 1.950 € von den Zessionarin widerklagend holt. Die Klausur war einfach so dumm. Das LJPA hat sich wieder selber übertroffen!
04.08.2018, 11:18
Die Voraussetzungen des § 533 ZPO lagen vor, insbesondere ergaben sich die Ansprüche der Mandantin bereits aus dem Tatbestand es Urteils (Sachverhalt war insgesamt unstreitig).
Die Frage nach der Drittwiderklage ist etwas dogmatischer und bezieht sich auf die Begründung eines neuen Prozessrechtsverhältnisses in der Berufungsinstanz.
Die Frage nach der Drittwiderklage ist etwas dogmatischer und bezieht sich auf die Begründung eines neuen Prozessrechtsverhältnisses in der Berufungsinstanz.
04.08.2018, 11:25
Ich würde auch sagen, 533 allein reicht zur Begründung der Möglichkeit einer isolierten DWK nicht aus. Aber gut, das war ja in der Klausur leider gar nicht gefragt.
04.08.2018, 11:41
Die alles entscheidende Frage lautet nach wie vor: An wen hat die Mandantin gezahlt?
Diese Frage wird NIE beantwortet werden, es sei denn jemand ist sich zu 100 % sicher oder nimmt Einsicht in die Klausuren und postet es hier...
Diese Frage wird NIE beantwortet werden, es sei denn jemand ist sich zu 100 % sicher oder nimmt Einsicht in die Klausuren und postet es hier...