08.11.2021, 12:53
08.11.2021, 15:05
(08.11.2021, 12:29)Gast schrieb: Rein aus Interesse: Gibt es in NRW nach dem 2. x durchfallen einen Gnadenversuch? Bei uns in BW ist nach dem 2. Mal Feierabend...
Ja, wurde doch über deinem Beitrag breit dargestellt. Lesen!!!! Und hier steht es für BaWü: § 59 II JAPRO
Eure Durchfallquoten sind mit 7% sehr niedrig, daher wundert es mich nicht, dass du den Gnadenversuch nicht kennst.
13.11.2021, 10:40
(07.11.2021, 00:20)Gast schrieb: Das ist frei zu formulieren!
Vermutlich musst du gute Gründe dafür anführen, warum ein Gnadenversuch etwas bringt. Warum er Aussicht auf Erfolg hätte und warum du es bisher leider nicht bestanden hast. Was wird sich ändern?
Zb. Lag es an:
Schicksalsschlägen?
An der Corona Situation?
Gesundheit?
Warum wird sich das beim Gnadenversuch ändern?
- zb Therapie gemacht?
- Corona Defizite der Ausbildung aufgeholt?
Hast du bisher alle Lehrangebote wahrgenommen? Warst du im ergänzungsvorbereitungsdienst? Wie waren deine Leistungen dort? Hast du zusätzliche Lehrangebote wahrgenommen? Zb. Extra AG‘S wie zb eine revisions-ag etc. (Wenn sowas bei euch angeboten wurde.)
- hast du außerhalb vom Ref noch Kaiser oderso gemacht?
Das würde ich alles ausführlich aufschreiben und darlegen, warum du es dieses Mal schaffen wirst! Weil du alles gegeben hast und eigentlich kannst du es! Wie man zb anhand von Übungklausuren beweisen könnte. Du bist gut und hattest bisher persönliche Hürden. Die nun nicht mehr bestehen sollten.
Viel Erfolg und dieses Mal schaffst du es!
Tausend Dank ! :) So unfassbar nett
13.11.2021, 10:42
(07.11.2021, 16:44)Gast schrieb: Liebe Kollegin,
ich verstehe dich sehr gut und zwei meiner Kollegen mussten da durch. Ich wünsche dir alles Gute und drücke dir die Daumen, dass es beim dritten Versuch nun klappt.
Vorab einige Hinweise:
Der Gnadenversuch ist in vielen Bundesländern überaus restriktiv geregelt. Dies hängt teilweise auch mit dem Umstand zusammen, dass der Ergänzungsvorbereitungsdienst über mehrere Monate sich hinzieht (4+ Monate) und eine sehr intensive Vorbereitung angesetzt wird. In deinem Bundesland, also Nordrhein-Westfalen, ist der Ergänzungsvorbereitungsdienst auf mickrige drei Monate ausgelegt und von Qualitätsstandards kann dort keine Rede sein. Die Oberlandesgerichte unterscheiden sich sehr stark in der Intensivität der Vorbereitung und die Einzelbetreuung ist zumeist ein Glücksgriff.
Aufgrund dessen ist die Gewährung der nochmaligen Wiederholung der Prüfung (Umgangssprachlich als Gnadenversuch bezeichnet) recht locker. In NRW ist § 59 Abs. 1, Abs. 2 JAG NRW die entscheidende Rechtsgrundlage. Zwar ist die Gewährung einer nochmaligen Wiederholung eine Ermessensvorschrift und sie wird mit der Formulierung "hinreichende Aussicht auf ein Erfolg" eingegrenzt, jedoch sollte dich dies nicht irritieren: Es ist in NRW die Regel, dass der Gnadenversuch gewährt wird, so lange er fristgemäß (innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung über das Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung) gestellt wurde. Ausnahmsweise wird ein Antrag abgelehnt, wenn man aufgrund eines Täuschungsversuchs die Prüfung nicht bestanden hat oder in allen Klausuren nur einen Punkt hat bzw. nichts abgegeben hat, außer seinen Mantelbogen. Dies dürfte für die meisten Antragsteller nicht zutreffen. Eine Punktegrenze, wie in anderen Bundesländern (mindestens einen Schnitt von 3,0) sieht das JAG NRW nicht vor. Daher kannst du beruhigt diesen Antrag beim zuständigen OLG (§ 59 Abs. 2 JAG) stellen - ohne jegliche Begründung. Mir ist bis heute keine Ablehung in NRW bekannt - auch nicht aus der Rechtsprechung.
Ein Antragstext kann folgendermaßen lauten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Gewährung der nochmaligen Wiederholung der Prüfung des Zweiten Staatsexamens beim Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 59 Abs. 1 JAG NRW wegen zweimaligem Misserfolgs.
[Zusätzlich kannst du noch hinzufügen, dass du die Klausuren nur knapp nicht bestanden hast bzw. einen Schnitt von über 3,0 hast und du diesmal meinst, genügend Aussicht auf Erfolg zu haben - das muss nicht, da die Damen und Herren deine Akten ja haben]
Mit freundlichen Grüßen
Gast im Forum zur letzten Instanz
Abschließend: Du hast insgesamt nur vier Monate zur Ausmerzung der Defizite. Weshalb? In NRW werden die Ergebnisse zumeist am Ende des Monats veröffentlicht, sodass das LJPA dich erst im fünften Monat einladen dürfte. Beispiel: Ergebnis des Nichtbestehens der Wiederholungsprüfung wurde am 27.08.2021 bekannt gegeben. Der letzte Tag zur Antragstellung wäre dann der 29.11.2021 (Sonnabendregelung des BGB usw.). Das heißt, dass es für das LJPA unmöglich wäre, dich für den Dezember einzuladen. Realistisch ist daher der Januar. Daher mein Tipp: Am letzten Tag einlegen, per Fax und gerne auch persönlich mit Zeugen hingehen.
Wieso: Jeder Monat zählt für dich und daher solltest du die Zeit intensiv nutzen, ansonsten wird es wirklich schwierig werden. Dies zeigt auch die Statistik in NRW, wonach die Durchfallquote im Gnadenversuch beschämend hoch ist - die meisten bestehen es nicht.
Wie lernen? Du musst am Tag zwei Klausuren stichpunktartig lösen und in der Woche mindestens zwei Klausuren ausschreiben. Glaub mir, dass ist der effektivste Weg, um dieses Scheiß Examen zu lösen.
Viel Erfolg
Der Mitfühlende
Tausend Dank ! unfassbar zu glauben,, dass es juristen gibt, die noch so mitfühlen und hilfsbereit sind !
Haben deine Freunde denn beim 2 mal bestanden ? Ich fühle mich super unsicher..kommt natürlich auch davon, dass ich 2 mal durchgefallen bin
17.11.2021, 15:00
Einer ist endgültig durchgefallen. Der andere wartet noch auf sein Ergebnis. Ich möchte dich nicht demotivieren, aber die Statistik ist hier objektiv zu betrachten: 2020 wiederholten die Prüfungen in NRW im Gnadenversuch 52 Referendare. Davon bestanden 24 die Prüfung, 28 fielen endgültig durch. Eine Bestehnsquote von 46% ist nicht hoch. Jeder zweite Referendar fällt somit definitv durch. NRW ist hier wirklich auf dem letzten Tabellenplatz und die Bedingungen für Referendare sind auch nicht gerade gleich. Wir haben ein großes Gefälle zwischen AG-Standorten und auch mit motivierten und demotivierten AG-Leitern. Das erschwert eines: Die Wahrung der Chancengleichheit in der Ausbildung. Aber davon möchte die Landesregierung nichts hören. Im Gegenteil: Sie verschärft die Bestehensvoraussetzungen aus einem falsch verstandenem Wettbewerbsgedanken mit anderen Bundesländern (Hinweis: Bayern und BaWü haben die geringsten Durchfallquoten - sie sind definitv nicht intelligenter zur Welt gekommen, als Referendare in Norddeutschland). Die NRW-Reform der juristischen Ausbildung ist eine reinste Zumüllung des Prüfungsstoff mit weiteren Rechtsgebieten, um bloß am Ende sagen zu können: Hier bekommt keiner das Examen geschenkt.
Was heißt das für dich? Nichts. Du musst dich jetzt ganz auf das Lernen konzentrieren und so viele Klausuren wie möglich skizziert lösen und mindestens zwei in der Woche unter Examensbedingungen in 5 Stunden ausschreiben. Nur so schaffst du die vier Monate effektiv zu nutzen. Im Rahmen der Lösung der Klausuren und der Lektüre der Klausurlösung lernst du wirklich eine Menge. Du versteht plötzlich auch die kompliziertesten Zusammenhänge. Dann kannst du faktisch nicht mehr durchfallen. Kurzes Beispiel: Wenn du regelmäßig Klausuren löst innerhalb dieser vier Monate, hast du effektiv mit freiem Wochenende 160 Klausuren gelöst - davon 32 ausgeschrieben. Wenn du davon 80 im Zivilrecht, 40 im Strafrecht, 40 im Öffentlichen Recht gelöst hast, dann hast du definitv keine Angst mehr vor den acht Klausuren im richtigen Examen. Das wird dann schon klappen.
Viel Erfolg und ich drücke dir die Daumen!
Was heißt das für dich? Nichts. Du musst dich jetzt ganz auf das Lernen konzentrieren und so viele Klausuren wie möglich skizziert lösen und mindestens zwei in der Woche unter Examensbedingungen in 5 Stunden ausschreiben. Nur so schaffst du die vier Monate effektiv zu nutzen. Im Rahmen der Lösung der Klausuren und der Lektüre der Klausurlösung lernst du wirklich eine Menge. Du versteht plötzlich auch die kompliziertesten Zusammenhänge. Dann kannst du faktisch nicht mehr durchfallen. Kurzes Beispiel: Wenn du regelmäßig Klausuren löst innerhalb dieser vier Monate, hast du effektiv mit freiem Wochenende 160 Klausuren gelöst - davon 32 ausgeschrieben. Wenn du davon 80 im Zivilrecht, 40 im Strafrecht, 40 im Öffentlichen Recht gelöst hast, dann hast du definitv keine Angst mehr vor den acht Klausuren im richtigen Examen. Das wird dann schon klappen.
Viel Erfolg und ich drücke dir die Daumen!
18.11.2021, 09:14
Woher bekommt man diese Zahl an Klausuren?
18.11.2021, 14:14
18.11.2021, 15:22
(17.11.2021, 15:00)Gast schrieb: Einer ist endgültig durchgefallen. Der andere wartet noch auf sein Ergebnis. Ich möchte dich nicht demotivieren, aber die Statistik ist hier objektiv zu betrachten: 2020 wiederholten die Prüfungen in NRW im Gnadenversuch 52 Referendare. Davon bestanden 24 die Prüfung, 28 fielen endgültig durch. Eine Bestehnsquote von 46% ist nicht hoch. Jeder zweite Referendar fällt somit definitv durch. NRW ist hier wirklich auf dem letzten Tabellenplatz und die Bedingungen für Referendare sind auch nicht gerade gleich. Wir haben ein großes Gefälle zwischen AG-Standorten und auch mit motivierten und demotivierten AG-Leitern. Das erschwert eines: Die Wahrung der Chancengleichheit in der Ausbildung. Aber davon möchte die Landesregierung nichts hören. Im Gegenteil: Sie verschärft die Bestehensvoraussetzungen aus einem falsch verstandenem Wettbewerbsgedanken mit anderen Bundesländern (Hinweis: Bayern und BaWü haben die geringsten Durchfallquoten - sie sind definitv nicht intelligenter zur Welt gekommen, als Referendare in Norddeutschland). Die NRW-Reform der juristischen Ausbildung ist eine reinste Zumüllung des Prüfungsstoff mit weiteren Rechtsgebieten, um bloß am Ende sagen zu können: Hier bekommt keiner das Examen geschenkt.
Was heißt das für dich? Nichts. Du musst dich jetzt ganz auf das Lernen konzentrieren und so viele Klausuren wie möglich skizziert lösen und mindestens zwei in der Woche unter Examensbedingungen in 5 Stunden ausschreiben. Nur so schaffst du die vier Monate effektiv zu nutzen. Im Rahmen der Lösung der Klausuren und der Lektüre der Klausurlösung lernst du wirklich eine Menge. Du versteht plötzlich auch die kompliziertesten Zusammenhänge. Dann kannst du faktisch nicht mehr durchfallen. Kurzes Beispiel: Wenn du regelmäßig Klausuren löst innerhalb dieser vier Monate, hast du effektiv mit freiem Wochenende 160 Klausuren gelöst - davon 32 ausgeschrieben. Wenn du davon 80 im Zivilrecht, 40 im Strafrecht, 40 im Öffentlichen Recht gelöst hast, dann hast du definitv keine Angst mehr vor den acht Klausuren im richtigen Examen. Das wird dann schon klappen.
Viel Erfolg und ich drücke dir die Daumen!
Wer auch immer du bist - dir sei echt ein erfolgreiches Leben gegönnt!!! Ohne witz bin selbst mega am strugglen und das ganze zu lesen tat wirklich gut! Danke!!!
18.11.2021, 15:26
(17.11.2021, 15:00)Gast schrieb: Einer ist endgültig durchgefallen. Der andere wartet noch auf sein Ergebnis. Ich möchte dich nicht demotivieren, aber die Statistik ist hier objektiv zu betrachten: 2020 wiederholten die Prüfungen in NRW im Gnadenversuch 52 Referendare. Davon bestanden 24 die Prüfung, 28 fielen endgültig durch. Eine Bestehnsquote von 46% ist nicht hoch. Jeder zweite Referendar fällt somit definitv durch. NRW ist hier wirklich auf dem letzten Tabellenplatz und die Bedingungen für Referendare sind auch nicht gerade gleich. Wir haben ein großes Gefälle zwischen AG-Standorten und auch mit motivierten und demotivierten AG-Leitern. Das erschwert eines: Die Wahrung der Chancengleichheit in der Ausbildung. Aber davon möchte die Landesregierung nichts hören. Im Gegenteil: Sie verschärft die Bestehensvoraussetzungen aus einem falsch verstandenem Wettbewerbsgedanken mit anderen Bundesländern (Hinweis: Bayern und BaWü haben die geringsten Durchfallquoten - sie sind definitv nicht intelligenter zur Welt gekommen, als Referendare in Norddeutschland). Die NRW-Reform der juristischen Ausbildung ist eine reinste Zumüllung des Prüfungsstoff mit weiteren Rechtsgebieten, um bloß am Ende sagen zu können: Hier bekommt keiner das Examen geschenkt.
Was heißt das für dich? Nichts. Du musst dich jetzt ganz auf das Lernen konzentrieren und so viele Klausuren wie möglich skizziert lösen und mindestens zwei in der Woche unter Examensbedingungen in 5 Stunden ausschreiben. Nur so schaffst du die vier Monate effektiv zu nutzen. Im Rahmen der Lösung der Klausuren und der Lektüre der Klausurlösung lernst du wirklich eine Menge. Du versteht plötzlich auch die kompliziertesten Zusammenhänge. Dann kannst du faktisch nicht mehr durchfallen. Kurzes Beispiel: Wenn du regelmäßig Klausuren löst innerhalb dieser vier Monate, hast du effektiv mit freiem Wochenende 160 Klausuren gelöst - davon 32 ausgeschrieben. Wenn du davon 80 im Zivilrecht, 40 im Strafrecht, 40 im Öffentlichen Recht gelöst hast, dann hast du definitv keine Angst mehr vor den acht Klausuren im richtigen Examen. Das wird dann schon klappen.
Viel Erfolg und ich drücke dir die Daumen!
bisschen lernen sollte man auch noch. Man kann nicht alle wichtigen Punkte mit KLausuren abdecken, dann bräuchte man 500 Klausuren. Schwerpunkte im mat. ZR, SR und ÖR, Schriftstätze, Zweckmäßigkeit, Kautelar etc.
18.11.2021, 16:33
(18.11.2021, 09:14)Gast schrieb: Woher bekommt man diese Zahl an Klausuren?
Berliner Kammergericht? Dort finden sich mindestens 100 Klausuren. Weitere Klausuren findet man Ausbildungszeitschriften. Allein in JA und JuS finden sich so mindestens pro Jahrgang über 20 Examensklausuren für das Zweite. Wenn man ab 2018 reinschaut, hat man schnell eine Menge an Klausuren zusammen. Ja, man muss dafür einen Tag in die Universität und sich das zusammenkopieren. Oder man kennt einen mit Online-Zugang. Unis bieten dies auch an.
Zudem: Es finden sich im INternet auch kostenlose Klausuren der Repititoren. Einfach mal googeln.