31.07.2018, 13:11
Quelle? Ich kann den Erlass leider nicht finden..
31.07.2018, 13:21
Kam per elektronischer Post über das OLG Köln an alle betroffenen Referendare. Der Erlaß wird in den Klausurräumen ausgehängt.
31.07.2018, 14:44
Super, danke. Ich bin auch selbst nicht betroffen, mich hätte nur interessiert, was das LJPA da so auf die schnelle Erlassen hat und wie die Ausnahmen sind etc.
31.07.2018, 16:18
Die Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes NRW hat mich
gebeten, Ihnen den folgenden Inhalt des Erlasses vom heutigen Tage bekannt zu geben:
Zweite juristische Staatsprüfung
Anfertigung der Aufsichtsarbeiten im August 2018
Um einen ordnungsgemäßen Ablauf während der Anfertigung der Aufsichtsarbeiten im Rahmen der zweiten juristischen Staatsprüfung im Monat August 2018 aufgrund der derzeitigen und vorhergesagten Witterungsbedingungen sicherzustellen, bitte ich dafür Sorge zu tragen, dass in den für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten vorgesehenen Klausursälen annehmbare Raumtemperaturen herrschen. Ich bitte insbesondere darum, die Zeit vor und nach den Klausuren zu nutzen, um die Räume auch unter Einsatz technischer Hilfsmittel wie etwa Kühlungsgeräten abzukühlen.
Gegen den Einsatz von justizeigenen Standventilatoren während der Aufsichtsarbeiten bestehen keine Bedenken, auch wenn dieser mit Beeinträchtigungen verbunden ist, sofern kein Prüfling dem Einsatz widerspricht. Sobald ein Prüfling Beeinträchtigungen durch die Ventilatoren geltend macht, sind diese auszuschalten.
Weiter bitte ich, die Raumtemperaturen während der Bearbeitungszeit der Aufsichtsarbeiten mittels digitaler Thermometer zu beobachten. Ich bitte, die Temperaturen ab 8:45 Uhr bis unmittelbar zum Ende der (ggf. verlängerten) Bearbeitungszeit jeweils halbstündlich zu messen und die Messungen zu dokumentieren. Die digitalen Thermometer sollen während der Bearbeitungszeit auf dem Pult der Aufsichtskraft – auch für die Prüflinge sichtbar – liegen.
Sobald die Temperatur zu einem der Messzeitpunkte 30°C oder mehr beträgt, ist den Kandidaten für je 30 Minuten verbleibende Schreibzeit eine Schreibzeitverlängerung von 5 Minuten zu gewähren, damit die Prüflinge Erfrischungspausen – am Platz oder in den Sanitäranlagen – einlegen können. Falls die Temperatur also beispielsweise nach 3 Stunden auf 30°C angestiegen ist, verbleiben regulär 2 Stunden Bearbeitungszeit, sodass 4x5=20 Minuten Schreibzeitverlängerung zu gewähren sind. Bei denjenigen Kandidaten, denen im Wege des Nachteilsausgleichs bereits eine (absolute oder relative) Schreibzeitverlängerung bewilligt wurde, ist die verbleibende längere Schreibzeit maßgeblich; in jedem Fall ist jedoch die nach dem Gesetz vorgesehene maximale Schreibzeitverlängerung von insgesamt 2 Stunden zu beachten.
Falls die Temperatur im Klausurraum zu einem Zeitpunkt, zu dem einschließlich bereits gewährter Verlängerungen noch eine Bearbeitungszeit von mindestens 1 Stunde verbleibt 35°C oder mehr beträgt, gehe ich davon aus, dass eine Störung vorliegt, die durch die vorstehenden Nachteilsausgleichsmaßnahmen nicht mehr ausreichend kompensiert werden kann. In diesem Fall würde den Prüflingen gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 JAG NRW die erneute Anfertigung der betroffenen Aufsichtsarbeit ermöglicht werden. Das bedeutet, dass es den Prüflingen in diesem Fall freistünde, die Klausur abzubrechen und unter Berufung auf die Störung innerhalb der Monatsfrist gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 JAG NRW anzuzeigen, dass sie die Klausur neu anfertigen wollen. Die betroffenen Prüflinge würden – abhängig von dem Zeitpunkt des Eingangs der Anzeige bei mir – zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Neuanfertigung der betroffenen Klausur(en) geladen.
Die gemessenen Temperaturen, etwaig gewährte Schreibverlängerungen sowie ggf. die Kennziffern der Prüflinge, die die Klausurbearbeitung abbrechen, bitte ich im Protokoll zu erfassen und mir bereits unmittelbar nach dem Ende der Klausur mitzuteilen. Die Mitteilung bitte ich per E-Mail an Frau Justizamtfrau Jäger (jana.jaeger@jm.nrw.de) zu machen.
Schließlich bitte ich, alle etwaigen Beschwerden der Prüflinge bezüglich der Temperaturen zu protokollieren.
Die Klausurorte bitte ich, diesen Erlass an den Klausurorten zur Einsichtnahme auszuhängen.
Die Präsidentinnen und den Präsidenten der Oberlandesgerichte bitte ich, diesen Erlass allen betroffenen Prüflingen, ggf. über die jeweiligen Stammdienststellen, bekanntzugeben.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
gebeten, Ihnen den folgenden Inhalt des Erlasses vom heutigen Tage bekannt zu geben:
Zweite juristische Staatsprüfung
Anfertigung der Aufsichtsarbeiten im August 2018
Um einen ordnungsgemäßen Ablauf während der Anfertigung der Aufsichtsarbeiten im Rahmen der zweiten juristischen Staatsprüfung im Monat August 2018 aufgrund der derzeitigen und vorhergesagten Witterungsbedingungen sicherzustellen, bitte ich dafür Sorge zu tragen, dass in den für die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten vorgesehenen Klausursälen annehmbare Raumtemperaturen herrschen. Ich bitte insbesondere darum, die Zeit vor und nach den Klausuren zu nutzen, um die Räume auch unter Einsatz technischer Hilfsmittel wie etwa Kühlungsgeräten abzukühlen.
Gegen den Einsatz von justizeigenen Standventilatoren während der Aufsichtsarbeiten bestehen keine Bedenken, auch wenn dieser mit Beeinträchtigungen verbunden ist, sofern kein Prüfling dem Einsatz widerspricht. Sobald ein Prüfling Beeinträchtigungen durch die Ventilatoren geltend macht, sind diese auszuschalten.
Weiter bitte ich, die Raumtemperaturen während der Bearbeitungszeit der Aufsichtsarbeiten mittels digitaler Thermometer zu beobachten. Ich bitte, die Temperaturen ab 8:45 Uhr bis unmittelbar zum Ende der (ggf. verlängerten) Bearbeitungszeit jeweils halbstündlich zu messen und die Messungen zu dokumentieren. Die digitalen Thermometer sollen während der Bearbeitungszeit auf dem Pult der Aufsichtskraft – auch für die Prüflinge sichtbar – liegen.
Sobald die Temperatur zu einem der Messzeitpunkte 30°C oder mehr beträgt, ist den Kandidaten für je 30 Minuten verbleibende Schreibzeit eine Schreibzeitverlängerung von 5 Minuten zu gewähren, damit die Prüflinge Erfrischungspausen – am Platz oder in den Sanitäranlagen – einlegen können. Falls die Temperatur also beispielsweise nach 3 Stunden auf 30°C angestiegen ist, verbleiben regulär 2 Stunden Bearbeitungszeit, sodass 4x5=20 Minuten Schreibzeitverlängerung zu gewähren sind. Bei denjenigen Kandidaten, denen im Wege des Nachteilsausgleichs bereits eine (absolute oder relative) Schreibzeitverlängerung bewilligt wurde, ist die verbleibende längere Schreibzeit maßgeblich; in jedem Fall ist jedoch die nach dem Gesetz vorgesehene maximale Schreibzeitverlängerung von insgesamt 2 Stunden zu beachten.
Falls die Temperatur im Klausurraum zu einem Zeitpunkt, zu dem einschließlich bereits gewährter Verlängerungen noch eine Bearbeitungszeit von mindestens 1 Stunde verbleibt 35°C oder mehr beträgt, gehe ich davon aus, dass eine Störung vorliegt, die durch die vorstehenden Nachteilsausgleichsmaßnahmen nicht mehr ausreichend kompensiert werden kann. In diesem Fall würde den Prüflingen gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 JAG NRW die erneute Anfertigung der betroffenen Aufsichtsarbeit ermöglicht werden. Das bedeutet, dass es den Prüflingen in diesem Fall freistünde, die Klausur abzubrechen und unter Berufung auf die Störung innerhalb der Monatsfrist gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2, Satz 3 JAG NRW anzuzeigen, dass sie die Klausur neu anfertigen wollen. Die betroffenen Prüflinge würden – abhängig von dem Zeitpunkt des Eingangs der Anzeige bei mir – zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Neuanfertigung der betroffenen Klausur(en) geladen.
Die gemessenen Temperaturen, etwaig gewährte Schreibverlängerungen sowie ggf. die Kennziffern der Prüflinge, die die Klausurbearbeitung abbrechen, bitte ich im Protokoll zu erfassen und mir bereits unmittelbar nach dem Ende der Klausur mitzuteilen. Die Mitteilung bitte ich per E-Mail an Frau Justizamtfrau Jäger (jana.jaeger@jm.nrw.de) zu machen.
Schließlich bitte ich, alle etwaigen Beschwerden der Prüflinge bezüglich der Temperaturen zu protokollieren.
Die Klausurorte bitte ich, diesen Erlass an den Klausurorten zur Einsichtnahme auszuhängen.
Die Präsidentinnen und den Präsidenten der Oberlandesgerichte bitte ich, diesen Erlass allen betroffenen Prüflingen, ggf. über die jeweiligen Stammdienststellen, bekanntzugeben.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
31.07.2018, 16:54
Danke. Klingt ja ganz fair.
02.08.2018, 14:58
Ich wünsche den Kölnern, dass es nicht zu heiß war und sie die Klausuren gut bewältigen konnten!
Euch allen viel Glück für die noch anstehenden Klausuren!
Euch allen viel Glück für die noch anstehenden Klausuren!
02.08.2018, 15:25
Was kam denn??
02.08.2018, 15:34
Bei uns lief eine Urteilsklausur (ZR).
Prozessualen Probleme: Parteierweiterung auf Beklagtenseite/subjektive Klagehäufung/Klageänderung/Streitgenossen, Zuständigkeit AG bei Mietsachen, Klagehäufung
Materielle Probleme: Mietrecht, außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung, Dritter (Tochter) im Mietverhältnis, verspätete Zahlungen + Verschulden, Betriebskostenabrechnung bzw Nachzahlung mit Fristproblem hins. Zugang, Erstattung von vorgerichtlichen RA-Kosten
Prozessualen Probleme: Parteierweiterung auf Beklagtenseite/subjektive Klagehäufung/Klageänderung/Streitgenossen, Zuständigkeit AG bei Mietsachen, Klagehäufung
Materielle Probleme: Mietrecht, außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung, Dritter (Tochter) im Mietverhältnis, verspätete Zahlungen + Verschulden, Betriebskostenabrechnung bzw Nachzahlung mit Fristproblem hins. Zugang, Erstattung von vorgerichtlichen RA-Kosten
02.08.2018, 15:45
lief genauso in NRW
02.08.2018, 16:10
Klingt ja nicht gerade nach wenig...