06.11.2021, 11:35
Hallo :) ich möchte gerne einen Antrag auf Wiederholung der Examensklausuren stellen. Hat jemand Erfahrungen damit, was man am besten hierzu schreibt und wie lange es dann dauert bis man wieder schreiben darf/muss :D
Vielen Dank !:)
Vielen Dank !:)
06.11.2021, 12:06
(06.11.2021, 11:35)Gast1208 schrieb: Hallo :) ich möchte gerne einen Antrag auf Wiederholung der Examensklausuren stellen. Hat jemand Erfahrungen damit, was man am besten hierzu schreibt und wie lange es dann dauert bis man wieder schreiben darf/muss :D
Vielen Dank !:)
Was meinst du denn mit Antrag auf Wiederholung der Examensklausuren? Meinst du den Verbesserungsversuch? Da musst du zwar einen Antrag stellen, der jedoch nicht begründet sein muss und wann du dann nochmal schreiben musst, hängt ganz von den Eigenarten des jeweiligen Bundeslandes ab; in der Regel aber solltest du zum nächsten Termin geladen werden.
06.11.2021, 12:15
Vielen Dank für deine Antwort:) ich meine aber den Antrag bzgl. eines Gnadenversuchs. Den muss man ja soweit ich das verstanden habe auch begründen. Ich bin im Oktober 2021 in NRW ein zweites mal durchgefallen und hoffe, dass ich noch einmal schreiben darf.
06.11.2021, 15:38
Warum hoffst du das?
06.11.2021, 15:50
06.11.2021, 16:24
Da die vorherigen Antwort nicht nur unnütz, sondern auch unsympathisch sind, hier mal der Versuch einer richtigen Antwort :)
Ich kenne mich damit zwar selbst nicht aus, hier ist aber ein alter Thread, vielleicht findest du darin etwas Nützliches:
https://www.forum-zur-letzten-instanz.de...p?tid=2228
Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück bei dem Antrag und dem Versuch!
Ich kenne mich damit zwar selbst nicht aus, hier ist aber ein alter Thread, vielleicht findest du darin etwas Nützliches:
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Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück bei dem Antrag und dem Versuch!
06.11.2021, 17:02
(06.11.2021, 16:24)Gast schrieb: Da die vorherigen Antwort nicht nur unnütz, sondern auch unsympathisch sind, hier mal der Versuch einer richtigen Antwort :)Das ist sehr lieb von dir ! Vielen Dank :)
Ich kenne mich damit zwar selbst nicht aus, hier ist aber ein alter Thread, vielleicht findest du darin etwas Nützliches:
https://www.forum-zur-letzten-instanz.de...p?tid=2228
Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück bei dem Antrag und dem Versuch!
Hab leider keine Antwort darauf lesen können, was man am besten in einen solchen Antrag schreibt und wann man dann wieder schreiben darf, wenn der Antrag durch geht
Danke auch für deine Empathie. :)
07.11.2021, 00:20
Das ist frei zu formulieren!
Vermutlich musst du gute Gründe dafür anführen, warum ein Gnadenversuch etwas bringt. Warum er Aussicht auf Erfolg hätte und warum du es bisher leider nicht bestanden hast. Was wird sich ändern?
Zb. Lag es an:
Schicksalsschlägen?
An der Corona Situation?
Gesundheit?
Warum wird sich das beim Gnadenversuch ändern?
- zb Therapie gemacht?
- Corona Defizite der Ausbildung aufgeholt?
Hast du bisher alle Lehrangebote wahrgenommen? Warst du im ergänzungsvorbereitungsdienst? Wie waren deine Leistungen dort? Hast du zusätzliche Lehrangebote wahrgenommen? Zb. Extra AG‘S wie zb eine revisions-ag etc. (Wenn sowas bei euch angeboten wurde.)
- hast du außerhalb vom Ref noch Kaiser oderso gemacht?
Das würde ich alles ausführlich aufschreiben und darlegen, warum du es dieses Mal schaffen wirst! Weil du alles gegeben hast und eigentlich kannst du es! Wie man zb anhand von Übungklausuren beweisen könnte. Du bist gut und hattest bisher persönliche Hürden. Die nun nicht mehr bestehen sollten.
Viel Erfolg und dieses Mal schaffst du es!
Vermutlich musst du gute Gründe dafür anführen, warum ein Gnadenversuch etwas bringt. Warum er Aussicht auf Erfolg hätte und warum du es bisher leider nicht bestanden hast. Was wird sich ändern?
Zb. Lag es an:
Schicksalsschlägen?
An der Corona Situation?
Gesundheit?
Warum wird sich das beim Gnadenversuch ändern?
- zb Therapie gemacht?
- Corona Defizite der Ausbildung aufgeholt?
Hast du bisher alle Lehrangebote wahrgenommen? Warst du im ergänzungsvorbereitungsdienst? Wie waren deine Leistungen dort? Hast du zusätzliche Lehrangebote wahrgenommen? Zb. Extra AG‘S wie zb eine revisions-ag etc. (Wenn sowas bei euch angeboten wurde.)
- hast du außerhalb vom Ref noch Kaiser oderso gemacht?
Das würde ich alles ausführlich aufschreiben und darlegen, warum du es dieses Mal schaffen wirst! Weil du alles gegeben hast und eigentlich kannst du es! Wie man zb anhand von Übungklausuren beweisen könnte. Du bist gut und hattest bisher persönliche Hürden. Die nun nicht mehr bestehen sollten.
Viel Erfolg und dieses Mal schaffst du es!
07.11.2021, 16:44
Liebe Kollegin,
ich verstehe dich sehr gut und zwei meiner Kollegen mussten da durch. Ich wünsche dir alles Gute und drücke dir die Daumen, dass es beim dritten Versuch nun klappt.
Vorab einige Hinweise:
Der Gnadenversuch ist in vielen Bundesländern überaus restriktiv geregelt. Dies hängt teilweise auch mit dem Umstand zusammen, dass der Ergänzungsvorbereitungsdienst über mehrere Monate sich hinzieht (4+ Monate) und eine sehr intensive Vorbereitung angesetzt wird. In deinem Bundesland, also Nordrhein-Westfalen, ist der Ergänzungsvorbereitungsdienst auf mickrige drei Monate ausgelegt und von Qualitätsstandards kann dort keine Rede sein. Die Oberlandesgerichte unterscheiden sich sehr stark in der Intensivität der Vorbereitung und die Einzelbetreuung ist zumeist ein Glücksgriff.
Aufgrund dessen ist die Gewährung der nochmaligen Wiederholung der Prüfung (Umgangssprachlich als Gnadenversuch bezeichnet) recht locker. In NRW ist § 59 Abs. 1, Abs. 2 JAG NRW die entscheidende Rechtsgrundlage. Zwar ist die Gewährung einer nochmaligen Wiederholung eine Ermessensvorschrift und sie wird mit der Formulierung "hinreichende Aussicht auf ein Erfolg" eingegrenzt, jedoch sollte dich dies nicht irritieren: Es ist in NRW die Regel, dass der Gnadenversuch gewährt wird, so lange er fristgemäß (innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung über das Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung) gestellt wurde. Ausnahmsweise wird ein Antrag abgelehnt, wenn man aufgrund eines Täuschungsversuchs die Prüfung nicht bestanden hat oder in allen Klausuren nur einen Punkt hat bzw. nichts abgegeben hat, außer seinen Mantelbogen. Dies dürfte für die meisten Antragsteller nicht zutreffen. Eine Punktegrenze, wie in anderen Bundesländern (mindestens einen Schnitt von 3,0) sieht das JAG NRW nicht vor. Daher kannst du beruhigt diesen Antrag beim zuständigen OLG (§ 59 Abs. 2 JAG) stellen - ohne jegliche Begründung. Mir ist bis heute keine Ablehung in NRW bekannt - auch nicht aus der Rechtsprechung.
Ein Antragstext kann folgendermaßen lauten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Gewährung der nochmaligen Wiederholung der Prüfung des Zweiten Staatsexamens beim Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 59 Abs. 1 JAG NRW wegen zweimaligem Misserfolgs.
[Zusätzlich kannst du noch hinzufügen, dass du die Klausuren nur knapp nicht bestanden hast bzw. einen Schnitt von über 3,0 hast und du diesmal meinst, genügend Aussicht auf Erfolg zu haben - das muss nicht, da die Damen und Herren deine Akten ja haben]
Mit freundlichen Grüßen
Gast im Forum zur letzten Instanz
Abschließend: Du hast insgesamt nur vier Monate zur Ausmerzung der Defizite. Weshalb? In NRW werden die Ergebnisse zumeist am Ende des Monats veröffentlicht, sodass das LJPA dich erst im fünften Monat einladen dürfte. Beispiel: Ergebnis des Nichtbestehens der Wiederholungsprüfung wurde am 27.08.2021 bekannt gegeben. Der letzte Tag zur Antragstellung wäre dann der 29.11.2021 (Sonnabendregelung des BGB usw.). Das heißt, dass es für das LJPA unmöglich wäre, dich für den Dezember einzuladen. Realistisch ist daher der Januar. Daher mein Tipp: Am letzten Tag einlegen, per Fax und gerne auch persönlich mit Zeugen hingehen.
Wieso: Jeder Monat zählt für dich und daher solltest du die Zeit intensiv nutzen, ansonsten wird es wirklich schwierig werden. Dies zeigt auch die Statistik in NRW, wonach die Durchfallquote im Gnadenversuch beschämend hoch ist - die meisten bestehen es nicht.
Wie lernen? Du musst am Tag zwei Klausuren stichpunktartig lösen und in der Woche mindestens zwei Klausuren ausschreiben. Glaub mir, dass ist der effektivste Weg, um dieses Scheiß Examen zu lösen.
Viel Erfolg
Der Mitfühlende
ich verstehe dich sehr gut und zwei meiner Kollegen mussten da durch. Ich wünsche dir alles Gute und drücke dir die Daumen, dass es beim dritten Versuch nun klappt.
Vorab einige Hinweise:
Der Gnadenversuch ist in vielen Bundesländern überaus restriktiv geregelt. Dies hängt teilweise auch mit dem Umstand zusammen, dass der Ergänzungsvorbereitungsdienst über mehrere Monate sich hinzieht (4+ Monate) und eine sehr intensive Vorbereitung angesetzt wird. In deinem Bundesland, also Nordrhein-Westfalen, ist der Ergänzungsvorbereitungsdienst auf mickrige drei Monate ausgelegt und von Qualitätsstandards kann dort keine Rede sein. Die Oberlandesgerichte unterscheiden sich sehr stark in der Intensivität der Vorbereitung und die Einzelbetreuung ist zumeist ein Glücksgriff.
Aufgrund dessen ist die Gewährung der nochmaligen Wiederholung der Prüfung (Umgangssprachlich als Gnadenversuch bezeichnet) recht locker. In NRW ist § 59 Abs. 1, Abs. 2 JAG NRW die entscheidende Rechtsgrundlage. Zwar ist die Gewährung einer nochmaligen Wiederholung eine Ermessensvorschrift und sie wird mit der Formulierung "hinreichende Aussicht auf ein Erfolg" eingegrenzt, jedoch sollte dich dies nicht irritieren: Es ist in NRW die Regel, dass der Gnadenversuch gewährt wird, so lange er fristgemäß (innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung über das Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung) gestellt wurde. Ausnahmsweise wird ein Antrag abgelehnt, wenn man aufgrund eines Täuschungsversuchs die Prüfung nicht bestanden hat oder in allen Klausuren nur einen Punkt hat bzw. nichts abgegeben hat, außer seinen Mantelbogen. Dies dürfte für die meisten Antragsteller nicht zutreffen. Eine Punktegrenze, wie in anderen Bundesländern (mindestens einen Schnitt von 3,0) sieht das JAG NRW nicht vor. Daher kannst du beruhigt diesen Antrag beim zuständigen OLG (§ 59 Abs. 2 JAG) stellen - ohne jegliche Begründung. Mir ist bis heute keine Ablehung in NRW bekannt - auch nicht aus der Rechtsprechung.
Ein Antragstext kann folgendermaßen lauten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Gewährung der nochmaligen Wiederholung der Prüfung des Zweiten Staatsexamens beim Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 59 Abs. 1 JAG NRW wegen zweimaligem Misserfolgs.
[Zusätzlich kannst du noch hinzufügen, dass du die Klausuren nur knapp nicht bestanden hast bzw. einen Schnitt von über 3,0 hast und du diesmal meinst, genügend Aussicht auf Erfolg zu haben - das muss nicht, da die Damen und Herren deine Akten ja haben]
Mit freundlichen Grüßen
Gast im Forum zur letzten Instanz
Abschließend: Du hast insgesamt nur vier Monate zur Ausmerzung der Defizite. Weshalb? In NRW werden die Ergebnisse zumeist am Ende des Monats veröffentlicht, sodass das LJPA dich erst im fünften Monat einladen dürfte. Beispiel: Ergebnis des Nichtbestehens der Wiederholungsprüfung wurde am 27.08.2021 bekannt gegeben. Der letzte Tag zur Antragstellung wäre dann der 29.11.2021 (Sonnabendregelung des BGB usw.). Das heißt, dass es für das LJPA unmöglich wäre, dich für den Dezember einzuladen. Realistisch ist daher der Januar. Daher mein Tipp: Am letzten Tag einlegen, per Fax und gerne auch persönlich mit Zeugen hingehen.
Wieso: Jeder Monat zählt für dich und daher solltest du die Zeit intensiv nutzen, ansonsten wird es wirklich schwierig werden. Dies zeigt auch die Statistik in NRW, wonach die Durchfallquote im Gnadenversuch beschämend hoch ist - die meisten bestehen es nicht.
Wie lernen? Du musst am Tag zwei Klausuren stichpunktartig lösen und in der Woche mindestens zwei Klausuren ausschreiben. Glaub mir, dass ist der effektivste Weg, um dieses Scheiß Examen zu lösen.
Viel Erfolg
Der Mitfühlende
08.11.2021, 12:29
Rein aus Interesse: Gibt es in NRW nach dem 2. x durchfallen einen Gnadenversuch? Bei uns in BW ist nach dem 2. Mal Feierabend...