25.04.2018, 13:06
Im August 2018 schreiben Referendare aus Mecklenburg-Vorpommern, NRW, dem GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein) und dem Saarland die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Mecklenburg-Vorpommern:
02.08.
03.08.
06.08.
07.08.
09.08.
10.08.
13.08.
14.08.
NRW:
02.08.: Z 1
03.08.: Z 2
06.08.: Z 3
07.08.: Z 4
09.08.: S 1
10.08.: S 2
13.08.: V 1
14.08.: V 2
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
02.08.: ZR I
03.08.: ZR II
06.08.: ZHG
07.08.: ZR III
09.08.: StR I
10.08.: StR II
13.08.: ÖR I
14.08.: ÖR II
Saarland:
02.08.: ZR
03.08.: ZR
06.08.: VR
07.08.: ZR/ÖR
09.08.: StrR
13.08.: ÖR
14.08.: ÖR
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(M-V), NoName(HH).
Mecklenburg-Vorpommern:
02.08.
03.08.
06.08.
07.08.
09.08.
10.08.
13.08.
14.08.
NRW:
02.08.: Z 1
03.08.: Z 2
06.08.: Z 3
07.08.: Z 4
09.08.: S 1
10.08.: S 2
13.08.: V 1
14.08.: V 2
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
02.08.: ZR I
03.08.: ZR II
06.08.: ZHG
07.08.: ZR III
09.08.: StR I
10.08.: StR II
13.08.: ÖR I
14.08.: ÖR II
Saarland:
02.08.: ZR
03.08.: ZR
06.08.: VR
07.08.: ZR/ÖR
09.08.: StrR
13.08.: ÖR
14.08.: ÖR
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(M-V), NoName(HH).
24.07.2018, 16:36
Hi, habt ihr irgendwelche Tipps/Vermutungen (vielleicht von Kaiser weitergegeben:D) für die Themen?
25.07.2018, 09:50
Hallo zusammen,
also in NRW ist bei S2 so langsam ein Urteil fällig. Wenn ich mich richtig erinnere, dann lief 2018 bislang nur Revision..:-/
Da im Juli in der Z3-Klausur ein Schadensersatzanspruch nach 717 II ZPO kam, denke ich, dass jetzt wieder etwas „normales“, also § 767 oder § 771 ZPO kommen sollte.
Und ich habe auch noch eine Frage :
In der Ladung steht, man dürfte keine selbstklebenden Zettel in Form von Reitern benutzen/mitbringen. Im Oktober war das in Köln noch möglich, obwohl ich meine, dass in der Ladung ähnliches stand. Wisst ihr, wie das LJPA das inzwischen macht?
Danke!
also in NRW ist bei S2 so langsam ein Urteil fällig. Wenn ich mich richtig erinnere, dann lief 2018 bislang nur Revision..:-/
Da im Juli in der Z3-Klausur ein Schadensersatzanspruch nach 717 II ZPO kam, denke ich, dass jetzt wieder etwas „normales“, also § 767 oder § 771 ZPO kommen sollte.
Und ich habe auch noch eine Frage :
In der Ladung steht, man dürfte keine selbstklebenden Zettel in Form von Reitern benutzen/mitbringen. Im Oktober war das in Köln noch möglich, obwohl ich meine, dass in der Ladung ähnliches stand. Wisst ihr, wie das LJPA das inzwischen macht?
Danke!
25.07.2018, 10:51
(25.07.2018, 09:50)NRW schrieb: Hallo zusammen,
also in NRW ist bei S2 so langsam ein Urteil fällig. Wenn ich mich richtig erinnere, dann lief 2018 bislang nur Revision..:-/
Da im Juli in der Z3-Klausur ein Schadensersatzanspruch nach 717 II ZPO kam, denke ich, dass jetzt wieder etwas „normales“, also § 767 oder § 771 ZPO kommen sollte.
Und ich habe auch noch eine Frage :
In der Ladung steht, man dürfte keine selbstklebenden Zettel in Form von Reitern benutzen/mitbringen. Im Oktober war das in Köln noch möglich, obwohl ich meine, dass in der Ladung ähnliches stand. Wisst ihr, wie das LJPA das inzwischen macht?
Danke!
Im Mai lief in NRW ein Urteil...
Wir durften die im Mai benutzen, solange sie klein waren und wir sie erst während der Klausur reingeklebt haben.
25.07.2018, 11:22
Ah, prima, danke, da habe ich schlecht recherchiert und freue mich! Dann wohl doch eher Revision. Mai und November waren - jedenfalls früher - immer die üblichen Urteilsmonate!
Danke auch für die Klebzettelinfo, super!
Danke auch für die Klebzettelinfo, super!
25.07.2018, 12:41
(25.07.2018, 11:22)NRW schrieb: Ah, prima, danke, da habe ich schlecht recherchiert und freue mich! Dann wohl doch eher Revision. Mai und November waren - jedenfalls früher - immer die üblichen Urteilsmonate!
Danke auch für die Klebzettelinfo, super!
Würde ich mich absolut nicht drauf verlassen, wenn ich ehrlich bin. Letztes oder vorletztes Jahr lief, glaube ich, drei mal hintereinander Urteil...
25.07.2018, 23:18
August ist neben Dezember und Februar eigentlich DER unfehlbare Revisionsmonat. Aber das JPA hat in den letzten beiden Jahren schon mit so einigen Regeln gebrochen, darunter sogar mit der, dass Urteil exakt dreimal im Jahr kommt.
Da ist wirklich alles möglich.
Da ist wirklich alles möglich.
27.07.2018, 18:21
Vielleicht schreiben wir ja gar nicht:
Streit um Klausurbedingungen am OLG Köln: Examen bei 30 Grad? https://t.co/nprbSsGekP
Streit um Klausurbedingungen am OLG Köln: Examen bei 30 Grad? https://t.co/nprbSsGekP
27.07.2018, 18:35
(27.07.2018, 18:21)Gast (NRW) schrieb: Vielleicht schreiben wir ja gar nicht:
Streit um Klausurbedingungen am OLG Köln: Examen bei 30 Grad? https://t.co/nprbSsGekP
Schreiben werdet ihr. Das Abzusagen wäre ein viel zu großer organisatorischer Aufwand, zumal es ja nächstes Woche etwas kälter werden soll. Andernfalls müsste man euch ja entweder einen Monat länger im Ref behalten, dann gäbe es aber Probleme mit der Wahlstation und ähnliches. Oder ihr würdet die Klausuren später schreiben, dann bräuchte man aber zusätzliche Räume, da ja parallel auch die Klausuren zum Ersten laufen und da ja schon Leute in die FHöV ausgelagert werden, außerdem bräuchte man neue Klausuren.
Ich denke, ihr werdet Ventilatoren oder ähnliches bekommen.
31.07.2018, 13:08
Ich möchte mich bei den Bonner Kollegen für ihre Beschwerde/Eingabe bedanken:
Durch einen Erlaß des LJPA wird nun unter bestimmten Voraussetzungen zum einen bei einer Temperatur ab 30° eine Schreibzeitverlängerung gewährt und zum anderen ist ab 35° bis min. eine Stunde vor Ende der Bearbeitungszeit ein Abbruch der Klausur möglich.
Diese "Rahmenbedingungen" sind zwar nicht unbedingt mit einem dauerhaft klimatisierten Raum vergleichbar, aber immerhin!
Allen Mitstreitern wünsche ich viel Erfolg!
Durch einen Erlaß des LJPA wird nun unter bestimmten Voraussetzungen zum einen bei einer Temperatur ab 30° eine Schreibzeitverlängerung gewährt und zum anderen ist ab 35° bis min. eine Stunde vor Ende der Bearbeitungszeit ein Abbruch der Klausur möglich.
Diese "Rahmenbedingungen" sind zwar nicht unbedingt mit einem dauerhaft klimatisierten Raum vergleichbar, aber immerhin!
Allen Mitstreitern wünsche ich viel Erfolg!