26.10.2021, 11:08
Brudi
27.10.2021, 09:38
Wenn du die Person nicht kennst und nicht weißt, ob sie auf die Amtsbezeichnung verzichtet, würde ich einfach die amtliche Abkürzung (ORR(in)) davor setzen. So vermeidet man einerseits, andere vor den Kopf zu stoßen und andererseits, zu hochtrabend zu klingen. Weglassen würde ich es aber nicht, es gehört schlicht dazu. Und bei einem Juristen, der die Amtsbezeichnung weglässt, "weil ORR ja sowieso nur was kleines ist", wirkt man dann vielleicht auch noch arrogant und respektlos, weil man "RiAG" immer hinschreiben würde.
27.10.2021, 10:35
(27.10.2021, 09:38)KeinSpammer schrieb: Wenn du die Person nicht kennst und nicht weißt, ob sie auf die Amtsbezeichnung verzichtet, würde ich einfach die amtliche Abkürzung (ORR(in)) davor setzen. So vermeidet man einerseits, andere vor den Kopf zu stoßen und andererseits, zu hochtrabend zu klingen. Weglassen würde ich es aber nicht, es gehört schlicht dazu. Und bei einem Juristen, der die Amtsbezeichnung weglässt, "weil ORR ja sowieso nur was kleines ist", wirkt man dann vielleicht auch noch arrogant und respektlos, weil man "RiAG" immer hinschreiben würde.
Ich stimme zu. Wobei ich schon dazu sagen muss, dass die Schüler in der Schule einen Lehrer auch nicht mit Herr Oberstudienrat
anreden. Und ein Richter wird eben nach R1 oder sogar R2 besoldet und nicht nach A14. Da ist schon noch ein gewisser Unterschied.
27.10.2021, 17:46
(27.10.2021, 10:35)Gast schrieb:(27.10.2021, 09:38)KeinSpammer schrieb: Wenn du die Person nicht kennst und nicht weißt, ob sie auf die Amtsbezeichnung verzichtet, würde ich einfach die amtliche Abkürzung (ORR(in)) davor setzen. So vermeidet man einerseits, andere vor den Kopf zu stoßen und andererseits, zu hochtrabend zu klingen. Weglassen würde ich es aber nicht, es gehört schlicht dazu. Und bei einem Juristen, der die Amtsbezeichnung weglässt, "weil ORR ja sowieso nur was kleines ist", wirkt man dann vielleicht auch noch arrogant und respektlos, weil man "RiAG" immer hinschreiben würde.
Ich stimme zu. Wobei ich schon dazu sagen muss, dass die Schüler in der Schule einen Lehrer auch nicht mit Herr Oberstudienrat
anreden. Und ein Richter wird eben nach R1 oder sogar R2 besoldet und nicht nach A14. Da ist schon noch ein gewisser Unterschied.
Das heißt du machst den Respekt den du anderen entgegenbringst von deren Besoldungsstufe abhängig? Interessant.
27.10.2021, 19:05
(27.10.2021, 17:46)Gast schrieb:(27.10.2021, 10:35)Gast schrieb:(27.10.2021, 09:38)KeinSpammer schrieb: Wenn du die Person nicht kennst und nicht weißt, ob sie auf die Amtsbezeichnung verzichtet, würde ich einfach die amtliche Abkürzung (ORR(in)) davor setzen. So vermeidet man einerseits, andere vor den Kopf zu stoßen und andererseits, zu hochtrabend zu klingen. Weglassen würde ich es aber nicht, es gehört schlicht dazu. Und bei einem Juristen, der die Amtsbezeichnung weglässt, "weil ORR ja sowieso nur was kleines ist", wirkt man dann vielleicht auch noch arrogant und respektlos, weil man "RiAG" immer hinschreiben würde.
Ich stimme zu. Wobei ich schon dazu sagen muss, dass die Schüler in der Schule einen Lehrer auch nicht mit Herr Oberstudienrat
anreden. Und ein Richter wird eben nach R1 oder sogar R2 besoldet und nicht nach A14. Da ist schon noch ein gewisser Unterschied.
Das heißt du machst den Respekt den du anderen entgegenbringst von deren Besoldungsstufe abhängig? Interessant.
Das habe ich mit keinem Wort behauptet! Das ist eine unzulässige Unterstellung. Ich habe auch vor Leuten, die auf A3 eingruppiert sind und auch vor Reinigungskräften den höchsten Respekt. Es kommt immer auf den Menschen an.
Aber es geht doch hier vielmehr um die Frage, ab wann man die Amtsbezeichnung nennt. Nennt man dann auch beim Kundenbetreuer
in einem Autohaus den Job titel, um nicht in Verdacht zu geraten, man habe keinen Respekt?
28.10.2021, 01:32
(27.10.2021, 19:05)Gast schrieb:(27.10.2021, 17:46)Gast schrieb:(27.10.2021, 10:35)Gast schrieb:(27.10.2021, 09:38)KeinSpammer schrieb: Wenn du die Person nicht kennst und nicht weißt, ob sie auf die Amtsbezeichnung verzichtet, würde ich einfach die amtliche Abkürzung (ORR(in)) davor setzen. So vermeidet man einerseits, andere vor den Kopf zu stoßen und andererseits, zu hochtrabend zu klingen. Weglassen würde ich es aber nicht, es gehört schlicht dazu. Und bei einem Juristen, der die Amtsbezeichnung weglässt, "weil ORR ja sowieso nur was kleines ist", wirkt man dann vielleicht auch noch arrogant und respektlos, weil man "RiAG" immer hinschreiben würde.
Ich stimme zu. Wobei ich schon dazu sagen muss, dass die Schüler in der Schule einen Lehrer auch nicht mit Herr Oberstudienrat
anreden. Und ein Richter wird eben nach R1 oder sogar R2 besoldet und nicht nach A14. Da ist schon noch ein gewisser Unterschied.
Das heißt du machst den Respekt den du anderen entgegenbringst von deren Besoldungsstufe abhängig? Interessant.
Das habe ich mit keinem Wort behauptet! Das ist eine unzulässige Unterstellung. Ich habe auch vor Leuten, die auf A3 eingruppiert sind und auch vor Reinigungskräften den höchsten Respekt. Es kommt immer auf den Menschen an.
Aber es geht doch hier vielmehr um die Frage, ab wann man die Amtsbezeichnung nennt. Nennt man dann auch beim Kundenbetreuer
in einem Autohaus den Job titel, um nicht in Verdacht zu geraten, man habe keinen Respekt?
Ich verstehe was du meinst. Aber ein Jobtitel ist nochmal etwas anderes als eine Amtsbezeichnung. Der Jobtitel kann frei ausgedacht werden bzw. steht im Belieben des Arbeitgebers und weist keinerlei Qualifikation nach. In ein Amt wird man dagegen berufen, nachdem man eine bestimmte Ausbildung durchlaufen hat, geprüft wurde und entsprechend qualifiziert ist. Gerade im Schriftverkehr oder bei bedeutenden E-Mails/Erstkontakt würde ich daher immer die Amtsbezeichnung (abgekürzt) aufführen, ganz egal um welches Amt es geht.
Es zeigt auch einfach, dass man nicht "wild drauf los" geschrieben hat, um zuallererst seine Forderungen zu präsentieren, sondern dass man sich mit der anderen Person zuvor auseinandergesetzt hat, ihr Respekt zollt und ihr auf einer Ebene begegnet.
Stell dir vor, du wärst ORR und würdest eine Behörde am VG vertreten. Der Richter am VG lässt deine Amtsbezeichnung weg, weil du ja kein Richter bist. Du kannst dich als Vertreter des Verfahrensbeteiligten aber nicht trauen, seine Amtsbezeichnung wegzulassen, weil du dann vielleicht unten durch bist. Ich würde das als arrogant und respektlos empfinden.
28.10.2021, 08:59
Einfach lächerlich. Die wirklich wichtigen und einflussreichen Leute (millardenschwere PE-Fonds, Tech-Milliardäre etc) lassen sich duzen und irgendein kleiner A14 ORR ist beleidigt, weil man seinem ach so hohen Amt keinen Respekt zollt
Zeugt doch nur von mangelndem Selbstbewusstsein wenn man sich über den nur im Verwaltungsapparat gebräuchlichen Titel definiert
PS: Gilt genau für das unter RA gebräuchliche „Sehr geehrte Herr Kollege XY“, braucht doch auch kein Mensch. Höchstens noch den Doktortitel und das wars
Zeugt doch nur von mangelndem Selbstbewusstsein wenn man sich über den nur im Verwaltungsapparat gebräuchlichen Titel definiert
PS: Gilt genau für das unter RA gebräuchliche „Sehr geehrte Herr Kollege XY“, braucht doch auch kein Mensch. Höchstens noch den Doktortitel und das wars
28.10.2021, 10:50
(28.10.2021, 08:59)C8H10N4O2 schrieb: Einfach lächerlich. Die wirklich wichtigen und einflussreichen Leute (millardenschwere PE-Fonds, Tech-Milliardäre etc) lassen sich duzen und irgendein kleiner A14 ORR ist beleidigt, weil man seinem ach so hohen Amt keinen Respekt zollt
Zeugt doch nur von mangelndem Selbstbewusstsein wenn man sich über den nur im Verwaltungsapparat gebräuchlichen Titel definiert
PS: Gilt genau für das unter RA gebräuchliche „Sehr geehrte Herr Kollege XY“, braucht doch auch kein Mensch. Höchstens noch den Doktortitel und das wars
Die Kolleginnen und Kollegen so anzusprechen ist aber kein Titel, sondern einfach eine eben kollegiale Anrede. Geschmackssache.
28.10.2021, 11:38
28.10.2021, 11:59
(28.10.2021, 08:59)C8H10N4O2 schrieb: Einfach lächerlich. Die wirklich wichtigen und einflussreichen Leute (millardenschwere PE-Fonds, Tech-Milliardäre etc) lassen sich duzen und irgendein kleiner A14 ORR ist beleidigt, weil man seinem ach so hohen Amt keinen Respekt zollt
Zeugt doch nur von mangelndem Selbstbewusstsein wenn man sich über den nur im Verwaltungsapparat gebräuchlichen Titel definiert
PS: Gilt genau für das unter RA gebräuchliche „Sehr geehrte Herr Kollege XY“, braucht doch auch kein Mensch. Höchstens noch den Doktortitel und das wars
Amen.